D-A-CH AWR für 9.4.1.7
BISCHÖFE USW.
Anwendungsregel 1:
Bilden Sie den normierten Sucheinstieg für Bischöfe, Erzbischöfe, Äbte, Äbtissinnen, Metropoliten und Patriarchen der Ostkirchen, bei denen der Sucheinstieg mit dem persönlichen Namen beginnt, normiert in der Reihenfolge:
persönlicher Name in der im Deutschen gebräuchlichen Form
ggf. Zählung in römischen Ziffern durch Punkt abgeschlossen
Name des zuletzt innegehabten geistlichen Territoriums (geistlichen Jurisdiktionsbezirks) bzw. bei Äbten und Äbtissinnen den Ortssitz des Klosters in der im Deutschen gebräuchlichen Form
ranghöchster Titel
[Stand: 02/2014]
Anwendungsregel 2:
Bilden Sie den normierten Sucheinstieg für geistliche Reichsfürsten normiert in der Reihenfolge:
1.
persönlicher Name in der im Deutschen gebräuchlichen Form
2.
ggf. Zählung in römischen Ziffern abgeschlossen mit Punkt
3.
Name des zuletzt innegehabten geistlichen Territoriums (geistlichen Jurisdiktionsbezirks) bzw. bei Äbten und Äbtissinnen den Ortssitz des Klosters in der im Deutschen gebräuchlichen Form
4.
Titel Bischof, Erzbischof, Abt, Äbtissin usw. Hier werden die ranghöchsten Titel alle zum bevorzugten Namen hinzugenommen und jeweils durch Komma getrennt
[Stand: 02/2014]
Erläuterung 2:
Kardinäle mit Ausnahme der geistlichen Reichsfürsten (siehe AWR 2) erhalten stets nur den Titel Kardinal als ranghöchsten Titel.
[Stand: 02/2014]
Erläuterung 3:
Bilden Sie den Sucheinstieg bei Kardinälen, Bischöfen, Erzbischöfen, Äbten, Äbtissinnen und anderen Personen von hohem geistlichem Rang der Neuzeit wie bei modernen Personen. Fügen Sie Titel und Territorium oder Kloster dem Namen nicht hinzu.
Ausnahmen: Bilden Sie den Sucheinstieg für Metropoliten und Patriarchen der Ostkirchen auch für die Neuzeit entsprechend AWR 1. Für geistliche Reichsfürsten gilt AWR 2.
[Stand: 02/2014]
Erläuterung 5:
Verwenden Sie für die geistlichen Reichsfürsten die Titel Fürstbischof, Fürsterzbischof, Fürstabt, Fürstäbtissin, Fürstpropst usw. nicht; stattdessen normieren Sie auf Bischof, Erzbischof, Abt, Äbtissin, Propst usw.
[Stand: 02/2014]
Erläuterung 6:
Bilden Sie den bevorzugten Namen für protestantische Fürsten, die nach der Reformation bis 1803 geistliche Titel wie Bischof oder Abt weiterführten, nicht mit dem geistlichen Titel, sondern mit dem weltlichen Titel.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 9.4.1.8
SONSTIGE PERSONEN MIT RELIGIÖSER BERUFUNG
Erläuterung:
Erfassen Sie die Titel von religiösen Personen nur dann als Teil des bevorzugten Namens, wenn sie von der Person selbst gebraucht werden, also in den Manifestationen überwiegend dem Namen hinzugefügt sind. Dabei hat die selbst gebrauchte Namensform, die in den Manifestationen überwiegend vorkommt, Vorrang vor der Namensform, die in den Nachschlagewerken verzeichnet ist. s. dazu auch 9.19.1.2.
Bilden Sie den bevorzugten Namen für Personen der Neuzeit in der Form Nachname, Vorname ohne Hinzufügung des Titels.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 9.5.1.3
ERFASSEN EINER VOLLSTÄNDIGEREN NAMENSFORM
Erläuterung:
Erfassen Sie eine gegenüber dem bevorzugten Namen vollständigere Namensform als abweichenden Namen mit entsprechender Kennzeichnung und nicht zusätzlich in einem weiteren separaten Feld. Zur Erfassung von vollständigeren Namensformen vgl. EH-P-04.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 9.6.1.4
HEILIGE
Erläuterung:
Die Behandlung von Seligen ist in RDA nicht geregelt. Im Gegensatz zu Heiligen fügen Sie bei Seligen diese Bezeichnung nicht dem bevorzugten oder abweichenden Namen hinzu. Erfassen Sie die Bezeichnung Seliger/Selige als getrenntes Element. Zur Erfassung von Heiligen und Seligen vgl. EH-P-10.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 9.6.1.7
FIKTIVE PERSONEN UND PERSONEN AUS LEGENDEN
Erläuterung 1:
Zur Erfassung von fiktiven Personen und Personen aus Legenden vgl. EH-P-12.
[Stand: 06/2014]
Erläuterung 2:
Verwenden Sie als Zusatz zum Sucheinstieg bei allen Arten von fiktiven Personen die Bezeichnung „Fiktive Gestalt“, bei allen Gottheiten entweder „Gott“ oder „Göttin“.
Verwenden Sie bei fiktiven Personengruppen die Pluralform "Fiktive Gestalten" bzw. "Götter" oder "Göttinnen".
[Stand: 08/2016]
D-A-CH AWR für 9.10
LAND, DAS MIT EINER PERSON IN VERBINDUNG STEHT
Anwendungsregel:
Zusatzelement für den deutschsprachigen Raum, nur für Normdaten.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 9.12
ADRESSE EINER PERSON
Erläuterung:
Erfassen Sie in Normdatensätzen von lebenden Personen aus Datenschutzgründen nicht die Postadresse und E-Mail-Adresse.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 9.15.1.3
ERFASSEN EINES BETÄTIGUNGSFELDS EINER PERSON
Erläuterung:
Erfassen Sie das Betätigungsfeld entweder statt eines Berufs bzw. einer Tätigkeit oder zusätzlich zu einer Berufs- bzw. Tätigkeitsangabe als getrenntes Element. Zur Erfassung von Betätigungsfeldern vgl. EH-P-07.
[Stand: 10/2014]
D-A-CH AWR für 9.19
BILDUNG VON SUCHEINSTIEGEN, DIE PERSONEN REPRÄSENTIEREN
D-A-CH AWR für 9.19.1.1
ALLGEMEINE RICHTLINIEN ZUR BILDUNG VON NORMIERTEN SUCHEINSTIEGEN, DIE PERSONEN REPRÄSENTIEREN
Erläuterung:
Wenn keine Lebensdaten oder andere Merkmale vorhanden sind, die nach der Individualisierungsrichtlinie zur Bildung eines Normdatensatzes für eine Person ausreichen, dann erfassen Sie den Namen als undifferenzierten Namen je nach der Entscheidung Ihrer Institution entweder als Namenssatz in der GND oder als Textstring. Zu den Voraussetzungen für die Individualisierung von Personen vgl. EH-P-16.
[Stand: 04/2014]
D-A-CH AWR für 9.19.1.2
TITEL ODER SONSTIGE ZUR PERSON GEHÖRENDE KENNZEICHNUNG
Erläuterung:
Erfassen Sie die Ergänzungen a) – f) als Teil des normierten Sucheinstiegs. Zur Erfassung der Ergänzungen vgl. EH-P-01.
Erfassen Sie die Titel von Adligen oder religiösen Personen nur dann als Teil des normierten Sucheinstiegs, wenn sie von der Person selbst gebraucht werden, also in den Manifestationen überwiegend dem Namen hinzugefügt sind. Dabei hat die selbst gebrauchte Namensform, die in den Manifestationen überwiegend vorkommt, Vorrang vor der Namensform, die in den Nachschlagewerken verzeichnet ist.
[Stand: 06/2014]
D-A-CH AWR für 9.19.1.2.4
HEILIGE/R
Erläuterung:
Erfassen Sie sie die Bezeichnung „Heiliger“ bzw. „Heilige“ in den Normdatensätzen sowohl beim bevorzugten als auch beim abweichenden Namen in einem eigenen Unterfeld. Zur Erfassung der Bezeichnung „Heiliger“ bzw. „Heilige“ vgl. EH-P-10 .
[Stand: 04/2014]
D-A-CH AWR für 9.19.1.2.6
OPTIONALE ERGÄNZUNG
Anwendungsregel:
Wenden Sie die optionale Ergänzung an.
[Stand: 06/2014]
D-A-CH AWR für 9.19.1.3
OPTIONALE ERGÄNZUNG
Anwendungsregel:
Wenden Sie die optionale Ergänzung an.
[Stand: 06/2014]
Erläuterung:
Erfassen Sie Lebensdaten (Jahre) als Teil des normierten Sucheinstiegs. Erfassen Sie Monate und Tage nicht als Teil des normierten Sucheinstiegs. Zur Erfassung der Lebensdaten vgl. EH-P-02.
[Stand: 06/2014]