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D-A-CH AWR für 9.4.1.7
BISCHÖFE USW.
Anwendungsregel 1:
Bilden Sie den normierten Sucheinstieg für Bischöfe, Erzbischöfe, Äbte, Äbtissinnen, Metropoliten und Patriarchen der Ostkirchen, bei denen der Sucheinstieg mit dem persönlichen Namen beginnt, normiert in der Reihenfolge:
persönlicher Name in der im Deutschen gebräuchlichen Form
ggf. Zählung in römischen Ziffern durch Punkt abgeschlossen
Name des zuletzt innegehabten geistlichen Territoriums (geistlichen Jurisdiktionsbezirks) bzw. bei Äbten und Äbtissinnen den Ortssitz des Klosters in der im Deutschen gebräuchlichen Form
ranghöchster Titel
[Stand: 02/2014]
Anwendungsregel 2:
Bilden Sie den normierten Sucheinstieg für geistliche Reichsfürsten normiert in der Reihenfolge:
1.
persönlicher Name in der im Deutschen gebräuchlichen Form
2.
ggf. Zählung in römischen Ziffern abgeschlossen mit Punkt
3.
Name des zuletzt innegehabten geistlichen Territoriums (geistlichen Jurisdiktionsbezirks) bzw. bei Äbten und Äbtissinnen den Ortssitz des Klosters in der im Deutschen gebräuchlichen Form
4.
Titel Bischof, Erzbischof, Abt, Äbtissin usw. Hier werden die ranghöchsten Titel alle zum bevorzugten Namen hinzugenommen und jeweils durch Komma getrennt
[Stand: 02/2014]
Erläuterung 1:
Zur Erfassung von Bischöfen usw. vgl. EH-P-09.
[Stand: 02/2014]
Erläuterung 2:
Kardinäle mit Ausnahme der geistlichen Reichsfürsten (siehe AWR 2) erhalten stets nur den Titel Kardinal als ranghöchsten Titel.
[Stand: 02/2014]
Erläuterung 3:
Bilden Sie den Sucheinstieg bei Kardinälen, Bischöfen, Erzbischöfen, Äbten, Äbtissinnen und anderen Personen von hohem geistlichem Rang der Neuzeit wie bei modernen Personen. Fügen Sie Titel und Territorium oder Kloster dem Namen nicht hinzu.
Ausnahmen: Bilden Sie den Sucheinstieg für Metropoliten und Patriarchen der Ostkirchen auch für die Neuzeit entsprechend AWR 1. Für geistliche Reichsfürsten gilt AWR 2.
[Stand: 02/2014]
Erläuterung 4:
Zur Erfassung von geistlichen Reichsfürsten vgl. EH-P-09.
[Stand: 02/2014]
Erläuterung 5:
Verwenden Sie für die geistlichen Reichsfürsten die Titel Fürstbischof, Fürsterzbischof, Fürstabt, Fürstäbtissin, Fürstpropst usw. nicht; stattdessen normieren Sie auf Bischof, Erzbischof, Abt, Äbtissin, Propst usw.
[Stand: 02/2014]
Erläuterung 6:
Bilden Sie den bevorzugten Namen für protestantische Fürsten, die nach der Reformation bis 1803 geistliche Titel wie Bischof oder Abt weiterführten, nicht mit dem geistlichen Titel, sondern mit dem weltlichen Titel.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 9.4.1.8
SONSTIGE PERSONEN MIT RELIGIÖSER BERUFUNG
Erläuterung:
Erfassen Sie die Titel von religiösen Personen nur dann als Teil des bevorzugten Namens, wenn sie von der Person selbst gebraucht werden, also in den Manifestationen überwiegend dem Namen hinzugefügt sind. Dabei hat die selbst gebrauchte Namensform, die in den Manifestationen überwiegend vorkommt, Vorrang vor der Namensform, die in den Nachschlagewerken verzeichnet ist. s. dazu auch 9.19.1.2.
Bilden Sie den bevorzugten Namen für Personen der Neuzeit in der Form Nachname, Vorname ohne Hinzufügung des Titels.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 9.4.1.9
SONSTIGE RANG-, EHREN ODER AMTSBEZEICHNUNG
Erläuterung:
Erfassen Sie sonstige Rang-, Ehren- oder Amtsbezeichnungen im Normdatensatz als getrenntes Element. Zur Erfassung von sonstigen Rang-, Ehren- oder Amtsbezeichnungen vgl. EH-P-01.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 9.5.1.3
ERFASSEN EINER VOLLSTÄNDIGEREN NAMENSFORM
Erläuterung:
Erfassen Sie eine gegenüber dem bevorzugten Namen vollständigere Namensform als abweichenden Namen mit entsprechender Kennzeichnung und nicht zusätzlich in einem weiteren separaten Feld. Zur Erfassung von vollständigeren Namensformen vgl. EH-P-04.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 9.6.1.4
HEILIGE
Erläuterung:
Die Behandlung von Seligen ist in RDA nicht geregelt. Im Gegensatz zu Heiligen fügen Sie bei Seligen diese Bezeichnung nicht dem bevorzugten oder abweichenden Namen hinzu. Erfassen Sie die Bezeichnung Seliger/Selige als getrenntes Element. Zur Erfassung von Heiligen und Seligen vgl. EH-P-10.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 9.6.1.5
GEISTER
Erläuterung:
Zur Erfassung von Geistern vgl. EH-P-11.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 9.6.1.6
PERSONEN, DIE IN HEILIGEN SCHRIFTEN ODER IN PSEUDEPIGRAPHEN GENANNT SIND
Erläuterung:
Zur Erfassung von Personen, die in heiligen Schriften oder in Pseudepigraphen genannt sind vgl. EH-P-01.
[Stand: 06/2014]
D-A-CH AWR für 9.6.1.7
FIKTIVE PERSONEN UND PERSONEN AUS LEGENDEN
Erläuterung 1:
Zur Erfassung von fiktiven Personen und Personen aus Legenden vgl. EH-P-12.
[Stand: 06/2014]
Erläuterung 2:
Verwenden Sie als Zusatz zum Sucheinstieg bei allen Arten von fiktiven Personen die Bezeichnung „Fiktive Gestalt“, bei allen Gottheiten entweder „Gott“ oder „Göttin“.
Verwenden Sie bei fiktiven Personengruppen die Pluralform "Fiktive Gestalten" bzw. "Götter" oder "Göttinnen".
[Stand: 08/2016]
D-A-CH AWR für 9.6.1.8
REALE, NICHT MENSCHLICHE ENTITÄTEN
Erläuterung:
Zur Erfassung von realen, nicht menschlichen Entitäten vgl. EH-P-01.
[Stand: 06/2014]
D-A-CH AWR für 9.6.1.9
SONSTIGE KENNZEICHNUNG
Erläuterung:
Zur Erfassung von sonstigen Kennzeichnungen vgl. EH-P-01.
[Stand: 06/2014]
D-A-CH AWR für 9.7.1.3
ERFASSEN EINES GESCHLECHTS
Erläuterung:
Zur Erfassung des Geschlechts vgl. EH-P-01.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 9.8.1.3
ERFASSEN EINES GEBURTSORTS
Erläuterung:
Zur Erfassung von Geburtsorten vgl. EH-P-01.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 9.9.1.3
ERFASSEN EINES STERBEORTS
Erläuterung:
Zur Erfassung von Sterbeorten vgl. EH-P-01.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 9.10
LAND, DAS MIT EINER PERSON IN VERBINDUNG STEHT
Anwendungsregel:
Zusatzelement für den deutschsprachigen Raum, nur für Normdaten.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 9.10.1.3
ERFASSEN EINES LANDES, DAS MIT EINER PERSON IN VERBINDUNG STEHT
Erläuterung:
Zur Erfassung von Ländern, die mit einer Person in Verbindung stehen, vgl. EH-P-01.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 9.11.1.3
ERFASSEN EINES WOHNORTS USW.
Erläuterung:
Zur Erfassung von Wohnorten vgl. EH-P-01.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 9.12
ADRESSE EINER PERSON
Erläuterung:
Erfassen Sie in Normdatensätzen von lebenden Personen aus Datenschutzgründen nicht die Postadresse und E-Mail-Adresse.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 9.13.1.3
ERFASSEN EINER AFFILIATION
Erläuterung:
Zur Erfassung von Affiliationen vgl. EH-P-01.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 9.14.1.3
ERFASSEN EINER SPRACHE EINER PERSON
Erläuterung:
Zur Erfassung der Sprache vgl. EH-P-01.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 9.15.1.3
ERFASSEN EINES BETÄTIGUNGSFELDS EINER PERSON
Erläuterung:
Erfassen Sie das Betätigungsfeld entweder statt eines Berufs bzw. einer Tätigkeit oder zusätzlich zu einer Berufs- bzw. Tätigkeitsangabe als getrenntes Element. Zur Erfassung von Betätigungsfeldern vgl. EH-P-07.
[Stand: 10/2014]
D-A-CH AWR für 9.16
BERUF ODER TÄTIGKEIT
Erläuterung:
Verwenden Sie für die Angabe des Berufs oder der Tätigkeit die bevorzugte Benennung des Sachschlagworts. Zur Erfassung von Beruf oder Tätigkeit vgl. EH-P-07.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 9.16.1.3
ERFASSEN EINES BERUFS ODER EINER TÄTIGKEIT
Erläuterung:
Erfassen Sie den Beruf oder die Tätigkeit als getrenntes Element. Zur Erfassung von Berufen und Tätigkeiten vgl. EH-P-07.
[Stand: 06/2014]
D-A-CH AWR für 9.17.1.3
ERFASSEN BIOGRAFISCHER ANGABEN
Erläuterung:
Erfassen Sie biografische Angaben als Freitext als getrenntes Element. Zur Erfassung von biografischen Angaben vgl. EH-P-01.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 9.19
BILDUNG VON SUCHEINSTIEGEN, DIE PERSONEN REPRÄSENTIEREN
Anwendungsregel:
RDA 9.19 enthält die Vorgaben zur Bildung des normierten Sucheinstiegs, der eine Person repräsentiert. Wenden Sie 9.19.1.1, 9.19.1.2 und die optionale Ergänzung in 9.19.1.3 an. Wenden Sie RDA 9.19.1.4 – 9.19.1.8 nicht an.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 9.19.1.1
ALLGEMEINE RICHTLINIEN ZUR BILDUNG VON NORMIERTEN SUCHEINSTIEGEN, DIE PERSONEN REPRÄSENTIEREN
Erläuterung:
Wenn keine Lebensdaten oder andere Merkmale vorhanden sind, die nach der Individualisierungsrichtlinie zur Bildung eines Normdatensatzes für eine Person ausreichen, dann erfassen Sie den Namen als undifferenzierten Namen je nach der Entscheidung Ihrer Institution entweder als Namenssatz in der GND oder als Textstring. Zu den Voraussetzungen für die Individualisierung von Personen vgl. EH-P-16.
[Stand: 04/2014]
D-A-CH AWR für 9.19.1.1
OPTIONALE ERGÄNZUNG
Anwendungsregel:
Wenden Sie die optionale Ergänzung für 9.19.1.2 und 9.19.1.3 an. Wenden Sie die optionale Ergänzung für RDA 9.19.1.4 – 9.19.1.8 nicht an.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 9.19.1.2
TITEL ODER SONSTIGE ZUR PERSON GEHÖRENDE KENNZEICHNUNG
Anwendungsregel:
s. AWR zu 9.4.1.7.
[Stand: 06/2014]
Erläuterung:
Erfassen Sie die Ergänzungen a) – f) als Teil des normierten Sucheinstiegs. Zur Erfassung der Ergänzungen vgl. EH-P-01.
Erfassen Sie die Titel von Adligen oder religiösen Personen nur dann als Teil des normierten Sucheinstiegs, wenn sie von der Person selbst gebraucht werden, also in den Manifestationen überwiegend dem Namen hinzugefügt sind. Dabei hat die selbst gebrauchte Namensform, die in den Manifestationen überwiegend vorkommt, Vorrang vor der Namensform, die in den Nachschlagewerken verzeichnet ist.
[Stand: 06/2014]
D-A-CH AWR für 9.19.1.2.4
HEILIGE/R
Erläuterung:
Erfassen Sie sie die Bezeichnung „Heiliger“ bzw. „Heilige“ in den Normdatensätzen sowohl beim bevorzugten als auch beim abweichenden Namen in einem eigenen Unterfeld. Zur Erfassung der Bezeichnung „Heiliger“ bzw. „Heilige“ vgl. EH-P-10 .
[Stand: 04/2014]
D-A-CH AWR für 9.19.1.2.6
OPTIONALE ERGÄNZUNG
Anwendungsregel:
Wenden Sie die optionale Ergänzung an.
[Stand: 06/2014]
D-A-CH AWR für 9.19.1.3
OPTIONALE ERGÄNZUNG
Anwendungsregel:
Wenden Sie die optionale Ergänzung an.
[Stand: 06/2014]
Erläuterung:
Erfassen Sie Lebensdaten (Jahre) als Teil des normierten Sucheinstiegs. Erfassen Sie Monate und Tage nicht als Teil des normierten Sucheinstiegs. Zur Erfassung der Lebensdaten vgl. EH-P-02.
[Stand: 06/2014]
D-A-CH AWR für 9.19.1.4
VOLLSTÄNDIGERE NAMENSFORM
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Regel RDA 9.19.1.4 nicht an, vgl. AWR zu 9.19.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 9.19.1.5
WIRKUNGSZEITRAUM EINER PERSON
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Regel RDA 9.19.1.5 nicht an, vgl. AWR zu 9.19.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 9.19.1.6
BERUF ODER TÄTIGKEIT
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Regel RDA 9.19.1.6 nicht an, vgl. AWR zu 9.19.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 9.19.1.7
SONSTIGE RANG-, EHREN- ODER AMTSBEZEICHNUNG
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Regel RDA 9.19.1.7 nicht an, vgl. AWR zu 9.19.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 9.19.1.8
SONSTIGE KENNZEICHNUNG
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Regel RDA 9.19.1.8 nicht an, vgl. AWR zu 9.19.
[Stand: 08/2015]