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D-A-CH AWR
Anwendungsrichtlinien für den deutschsprachigen Raum zu Kapitel 7: Beschreibung eines Inhalts
D-A-CH AWR für 7.2.1.3
ERFASSEN EINER ART EINES INHALTS
Anwendungsregel:
Zur Angabe des Inhalts verwenden Sie, soweit anwendbar, folgende Begriffe.
D = Definition
V = Verwendungsregel
TABELLE 7.1
Begriff Definition/Verwendungsregel
Ausstellungskatalog
D: Ressource, die zu einer Ausstellung erscheint, über die Ausstellung und deren Thema berichtet und primär die Ausstellungsobjekte umfasst.
V: Kann für Ressourcen, die anlässlich einer Ausstellung erschienen sind, nur dann verwendet werden, wenn ein enger Bezug zur Ausstellung gegeben ist. Nicht für Ressourcen, die anlässlich einer Ausstellung erschienen sind, ohne etwas über die Ausstellung selbst auszusagen.
Autobiografie
D: Die literarische Darstellung des eigenen Lebens oder einzelner Lebensphasen.
V: Für vorliegende Autobiografien einer Person oder Personengruppe.
Für autobiografische Materialien, die keine geschlossene Darstellung des eigenen Lebens enthalten, sondern einzelne Lebenserfahrungen hervorheben, verwende Erlebsnisbericht (siehe AH-007).
Bibliografie
D: Verzeichnis von Literaturnachweisen.
V: Für alle Arten von Bibliografien und Literaturdatenbanken; kann auch verwendet werden, wenn nur ein Teil der Ressource eine Bibliografie darstellt (z. B. bei Festschriften, wenn ein Beitrag eine Bibliografie ist), aber nicht für Literaturverzeichnisse als Anhang von Veröffentlichungen.
Bildband
D: Ressource, die zu einem wesentlichen Teil (mindestens 40 %) aus Abbildungen besteht und bei der die Abbildungen nicht nur zur Illustration des Textes dienen.
Biografie
D: Darstellung der Lebensgeschichte eines Menschen.
V:
1.
Für die vorliegende Biografie einer einzelnen Person, wenn die Lebensbeschreibung überwiegt, und für die Darstellung eines einzelnen Lebensabschnitts
2.
Für Sammlungen von Biografien
Comic
D: Gezeichnete Bilderfolge, typischerweise mit ins Bild integrierten Texten, meist in Sprechblasen.
Festschrift
D: Ressourceanlässlich eines Jubiläums oder einer festlichen Gelegenheit, z. B. einer Firma, eines Vereins, einer Stadt, einer Hochschule oder einer Persönlichkeit.
V: Auch verwendet für Gedächtnisschriften.
Hochschulschrift
D: Dissertationen, Habilitationen und alle Arten von Abschluss- und Prüfungsarbeiten zur Erlangung eines akademischen Grades.
Hörbuch
D: Gesprochene Texte auf Datenträgern sowie als Download aus dem Internet.
Konferenzschrift
D: Ressource, die den Inhalt mehrerer Vorträge wiedergibt, die auf einer Tagung, einem Symposion oder einem Kongress gehalten wurden.
Monografische Reihe
D: Fortlaufende Ressource, deren einzelne Teile unabhängige Titel haben und im Allgemeinen nicht regelmäßig erscheinen.
Schulbuch
D: Unterrichtswerk, das für den Gebrauch an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen zugelassen ist, unabhängig von der physischen Form.
V: Verwendet für Medienwerke für allgemeinbildende Fächer, nicht für fachspezifische Unterrichtswerke an berufsbildenden Schulen.
Zwischen Schulbuch im Sinne einer Veröffentlichung für die Hand des Schülers und einem Lehrerhandbuch (siehe AH-007), das für die Hand des Lehrers bestimmt ist, kann unterschieden werden.
Website
D: Vollständiges Angebot eines Teilnehmers im Internet. Gesamtheit zusammengehöri­ger Webdokumente und damit verbundener Dateien, Datenbanken und Scripte. Eine Website hat im Allgemeinen einen Startpunkt, von dem aus alle Bereiche des Angebots erreichbar sind.
Zeitschrift
D: Fortlaufende Ressource, deren Ausgaben in regelmäßigen Abständen wie z. B. wöchentlich, monatlich usw. erscheinen und die einen spezialisierten Inhalt aufweist.
Zeitung
D: Fortlaufende Ressource, deren einzelne Ausgaben regelmäßig täglich bis zu einmal wöchentlich erscheinen. Die Inhalte sind thematisch unbegrenzt, meldungsaktuell und allgemein zugänglich.
Eine Liste mit weiteren Begriffen zur Beschreibung des Inhaltes steht zur Verfügung und kann bei Bedarf genutzt werden s. AH-007.
[Stand: 02/2017]
Erläuterung 1: Erläuterung zur Vergabe von Formangaben mit einem Hierarchieverhältnis:
Es können alle Formangaben vergeben werden, die auf die Ressource zutreffen. Ausnahme: Bei mehreren zutreffenden Formangaben, die in einem Hierarchieverhältnis zueinander stehen, wird empfohlen, nur den jeweils engsten Begriff zu vergeben.
 
 
 
BEISPIEL
Tabelle 7.2
SachverhaltErfasste Formangabe(n)Kommentar
Biografisches Lexikon Biografie
Wörterbuch
Festschrift zum 65. Geburtstag einer Person Festschrift
Aufsatzsammlung
Nicht alle Festschriften sind zugleich   Aufsatzsammlungen, deshalb kann beides nebeneinander vergeben werden
Tagungsband eines SymposiumsKonferenzschriftAlle Konferenzschriften sind zugleich   Aufsatzsammlungen, deshalb wird nur der engste Begriff vergeben
Ausstellungskatalog mit hohem BildanteilAusstellungskatalog
Bildband
Nicht alle Ausstellungskataloge sind   zugleich Bildbände, deshalb kann beides nebeneinander vergeben werden
Comic Comic Alle Comics sind zugleich Bildbände,   deshalb wird nur der engste Begriff vergeben
 
 
 
[Stand: 10/2016]
Erläuterung 2: Erläuterung für Ausstellungs- und Auktionskataloge sowie Konferenzschriften:
1.
Ausstellungskataloge
Liegt eine Ressource vor, die im Zusammenhang mit einer Ausstellung als Katalog erschienen ist, so erfassen Sie den Begriff "Ausstellungskatalog“. Zusätzlich können Sie eine oder mehrere weitere Informationen über die Ausstellung erfassen. Die Erfassung erfolgt in strukturierter Form. In der Kataloganzeige werden die Informationen durch Kommas getrennt.
Ausstellende Institution bzw. Institutionen:
Geben Sie die ausstellende Institution möglichst in der Form ihres normierten Sucheinstiegs an (alternativ in der Form der Informationsquelle). Diese Angabe ist unabhängig davon, ob zu der Körperschaft eine Beziehung gemäß 19.2 oder 19.3 angelegt wird oder nicht.
Wird eine Ausstellung gleichzeitig in mehreren Institutionen gezeigt, so können Sie diese in derselben Angabe erfassen. Alternativ erfassen Sie für jede Institution eine eigene Angabe. Es wird empfohlen, dass jede Institution bzw. jeder Verbund für sich festlegt, welche der beiden Möglichkeiten praktiziert wird.
Wird eine Ausstellung nacheinander in mehreren Institutionen gezeigt, so erfassen Sie für jede Institution eine eigene Angabe mit den entsprechenden Informationen.
Es besteht keine Verpflichtung, sämtliche beteiligte Institutionen aufzuführen.
Datum bzw. Daten der Ausstellung:
Geben Sie das Datum bzw. die Daten der Ausstellung im Format TT.MM.JJJJ bzw. TT.MM.JJJJ-TT.MM.JJJJ an. Möglich sind auch Angaben wie MM.JJJJ-MM.JJJJ oder JJJJ-JJJJ. Statt des Veranstaltungszeitraums kann auch nur das Anfangsdatum oder das Anfangsjahr in der Form TT.MM.JJJJ-, MM.JJJJ-, JJJJ- erfasst werden, wenn das Enddatum bzw. Endjahr nicht bekannt ist.
Ort bzw. Orte der Ausstellung:
Geben Sie den Ort der Ausstellung in der Form der Informationsquelle, in der Form des bevorzugten Namens oder in der Form des normierten Sucheinstiegs an. Letzteres wird empfohlen und ist für die Sacherschließung verbindlich.
Wird eine Ausstellung gleichzeitig an mehreren Orten gezeigt, so können Sie diese in derselben Angabe erfassen. Alternativ erfassen Sie für jeden Ort eine eigene Angabe. Es wird empfohlen, dass jede Institution bzw. jeder Verbund für sich festlegt, welche der beiden Möglichkeiten praktiziert wird.
Wird eine Ausstellung nacheinander an mehreren Orten gezeigt, so erfassen Sie für jeden Ort eine eigene Angabe mit den entsprechenden Informationen.
Weitere Hinweise:
Informationen wie "Wanderausstellung“ können in einer Anmerkung zum Titel gemäß 2.17.2 erfasst werden. Weicht der Titel der Ausstellung vom Haupttitel der Ressource ab, so kann er ebenfalls in einer Anmerkung zum Titel erfasst werden; verwenden Sie dafür als einleitende Wendung: "Titel der Ausstellung: …“. Alternativ oder zusätzlich können Sie den Titel der Ausstellung als abweichenden Titel gemäß 2.3.6 erfassen.
2.
Auktionskataloge
Liegt eine Ressource vor, die im Zusammenhang mit einer Auktion erschienen ist, so erfassen Sie den Begriff "Auktionskatalog“. Zusätzlich können Sie eine oder mehrere weitere Informationen über die Auktion erfassen. Die Erfassung erfolgt in strukturierter Form.
Erfasst werden können die Körperschaft bzw. die Körperschaften, die die Auktion durchführt bzw. durchführen, das Datum bzw. die Daten und der Ort bzw. die Orte der Auktion. Die Informationen werden analog zu den Vorgaben für Ausstellungskataloge erfasst.
3.
Erfassung von Veranstaltungsort und Veranstaltungsjahr bzw. Veranstaltungszeitraum bei Konferenzschriften
Bei Konferenzschriften können der Veranstaltungsort und der Veranstaltungszeitraum analog zu den Vorgaben für Ausstellungskataloge erfasst werden; für die Sacherschließung ist das verbindlich.
[Stand: 08/2016]
Erläuterung 3: Erläuterung zu Jahresangaben bei Autobiografie, Bibliografie und Biografie und Begriffen aus der erweiterten Liste für die Sacherschließung:
Bei den Formangaben Autobiografie, Bibliografie und Biografie ist die Erfassung von Jahresangaben zulässig.
 
 
 
BEISPIEL
Autobiografie, 1970-1975
 
 
 
Darüber hinaus können bei folgenden Formangaben aus der erweiterten Liste Jahresangaben ergänzt werden:
Briefsammlung, Diskografie, Erlebnisbericht, Filmografie, Interview, Gespräch, Katalog, Literaturbericht, Quelle, Reisebericht, Statistik, Tagebuch, Werkverzeichnis.
[Stand: 10/2016]
Erläuterung 4: Erläuterung zur Vergabe von Formangaben bei hierarchischen Beschreibungen:
Bei hierarchischen Beschreibungen von mehrteiligen Monografien werden die Formangaben in jedem Fall in der übergeordneten Aufnahme erfasst. Fakultativ können die jeweils zutreffenden Formangaben auch in den Aufnahmen für die Teile erfasst werden.
[Stand: 10/2016]
Erläuterung 5: Erläuterung zur Vergabe von Formangaben bei Teilinhalten:
Die Formangabe für die Art des Inhalts kann sich auch auf ergänzende Inhalte beziehen (vgl. ERL 2 bei 7.16) (z. B. bei einer Festschrift mit Bibliografie werden, insbesondere im Rahmen der Sacherschließung, beide Formangaben vergeben).
[Stand: 10/2016]
D-A-CH AWR für 7.4.1.3
ERFASSEN VON KOORDINATEN VON KARTOGRAFISCHEM INHALT
Anwendungsregel:
Erfassen Sie terrestrische Koordinaten durch Längen- und Breitengrad.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 7.4.2.3
ERFASSEN EINES LÄNGENGRADS UND BREITENGRADS
Anwendungsregel:
Erfassen Sie die Minuten und Sekunden des Sexagesimalsystems immer zweistellig.
 
 
 
BEISPIEL
E 7°30ʹ05’’–E 10°00ʹ51’’/N 46°07ʹ30’’–N 45°54’08’’
 
 
 
[Stand: 05/2014]
D-A-CH AWR für 7.4.2.3
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Das Befolgen der Grundregel bzw. das Anwenden der Alternative liegt in Ihrem Ermessen.
[Stand: 05/2014]
D-A-CH AWR für 7.4.2.3
OPTIONALE ERGÄNZUNG
Anwendungsregel:
Das Anwenden der optionalen Ergänzung liegt in Ihrem Ermessen.
[Stand: 05/2014]
D-A-CH AWR für 7.7.1.3
ERFASSEN DER ZIELGRUPPE
Anwendungsregel:
Alternativ zur Grundregel können Sie zur Angabe der Zielgruppe einen Begriff aus der normierten Liste verwenden:
Jugend
Kind
Lehrer
Leseanfänger
Schüler
Sehbehinderter
Vorschulkind
[Stand: 05/2014]
Erläuterung:
Jugend = 12-15 Jahre
Kind = 1-12 Jahre
Schüler = Grundschule bis Abitur
Vorschulkind = 3-6 Jahre
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 7.9
HOCHSCHULSCHRIFTENVERMERK
Anwendungsregel:
Zusatzelement für den deutschsprachigen Raum.
Verzichten Sie auf die Angabe des akademischen Grades, für den der Verfasser Kandidat war. Geben Sie den Charakter der Hochschulschrift immer an, sofern er zu ermitteln ist. Erfassen Sie den Charakter der Hochschulschrift in normierter Form.
Verwenden Sie dafür einen Begriff aus dieser Liste:
Bachelorarbeit
Bachelor-Thesis - benutze Bachelorarbeit
Diplomarbeit
Dissertation
Dissertation A - benutze Dissertation
Dissertation B - benutze Habilitationsschrift
Doktorarbeit - benutze Dissertation
Habilitationsschrift
Lizenziatsarbeit
Magisterarbeit
Masterarbeit
Master-Thesis - benutze Masterarbeit
Promotion A - benutze Dissertation
Promotion B - benutze Habilitationsschrift
Wenn Sie den in der Informationsquelle vorliegenden Begriff für den Charakter der Hochschulschrift keinem der Begriffe der Liste zuordnen können, benutzen Sie ausnahmsweise den in der Informationsquelle vorliegenden Begriff.
Erfassen Sie die Hochschule in der Form der Informationsquelle; dies ist in den meisten Fällen die Manifestation selbst. Sind in der Ressource mehrere Namensformen genannt, so verwenden Sie - sofern möglich - die Namensform von der bevorzugten Informationsquelle.
Geht aus der bibliografischen Beschreibung nicht klar hervor, welche Person durch die Hochschulschrift den Grad erlangt hat, geben Sie diese Information als Teil des Hochschulschriftenvermerks an, z. B.: "für Sybille Meier anerkannt". 
Geben Sie als grad-verleihende Institution die Hochschule an, auch wenn eine Fakultät, ein Fachbereich o. ä. genannt ist. Geben Sie als Jahr, in dem der Grad verliehen wurde, vorrangig das Prüfungsjahr an. Ist dieses nicht bekannt, so verwenden Sie ersatzweise das Jahr der Urkundenübergabe bzw. das Jahr, in dem die Arbeit von der Hochschule angenommen wurde. Ist auch dies nicht angegeben, so verwenden Sie das Jahr, in dem die Arbeit eingereicht wurde.
Geben Sie Angaben wie "Nicht für den Austausch" als Teil des Hochschulschriftenvermerks an.
Die Angabe des Hochschulschriftenvermerks erfolgt bei echten Hochschulschriften wie auch für Verlagsausgaben von Hochschulschriften gleichermaßen in der beschriebenen Form. 
Fehlende Angaben müssen nicht recherchiert werden.
Bei Alten Drucken kann auf den Hochschulschriftenvermerk verzichtet werden, insbesondere wenn keine Universität oder Fakultät genannt ist.
[Stand: 02/2017]
D-A-CH AWR für 7.11.3.3
ERFASSEN EINES AUFZEICHNUNGSDATUMS
Erläuterung:
Geben Sie das Aufzeichnungsdatum entweder in der im deutschsprachigen Raum gebräuchlichen Reihenfolge an oder in der Form der Informationsquelle .
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 7.12.1.3
ERFASSEN DER SPRACHE DES INHALTS
Erläuterung:
Liegen in einer Manifestation mehrere Sprachen vor, so wird empfohlen, eine erläuternde Angabe gemäß RDA 7.12.1.3 zu erfassen. Dies ist auch für die Unterscheidung wichtig, ob es sich um eine einzige Expression mit Anteilen in verschiedenen Sprachen (z. B. einen Aufsatzband mit Beiträgen in verschiedenen Sprachen) handelt oder um mehrere Expressionen desselben Werks in unterschiedlichen Sprachen (z. B. die zweisprachige Ausgabe eines Romans). Die Formulierung kann frei gewählt werden.
 
 
 
BEISPIEL
Tabelle 7.3
Beiträge teilweise deutsch, teilweise englisch
für einen Aufsatzband, der sowohl deutsche als auch englischsprachige Beiträge enthält
Text deutsch, englisch und französisch
für eine dreisprachige Ausgabe (der gesamte Text liegt in allen drei Sprachen vor)
Text auf Japanisch, Zusammenfassung auf Englisch
Sprachfassungen: Deutsch, Französisch
für einen Film auf DVD, der neben dem Originalton auch eine Synchronfassung enthält
Beiheft enthält deutschen und englischen Requiemtext
für eine Musik-CD mit Booklet
Deutsche und englische Benutzeroberfläche verfügbar
 
 
 
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 7.13.2
SCHRIFT
Anwendungsregel:
Zusatzelement für den deutschsprachigen Raum, nur für nicht-lateinische Schriften.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 7.13.2.3
ERFASSEN EINER SCHRIFT
Anwendungsregel:
Verwenden Sie zur Erfassung der Schrift oder der Schriften die deutschen Namen s. AH-003
Alternativ können Sie statt des deutschen Namens einer Schrift die 4-Buchstaben-Kodierung der ISO 15924 verwenden, die ebenfalls AH-003 zu entnehmen ist.
 
 
 
BEISPIEL
Kyrillisch
Griechisch und Lateinisch
Cyrl
Grek, Latn
 
 
 
s. auch RDA 7.13.2.4 D-A-CH
[Stand: 02/2016]
D-A-CH AWR für 7.13.2.4
DETAILS ZUR SCHRIFT
Anwendungsregel:
Erfassen Sie Detailangaben zur verwendeten Schrift/zu den verwendeten Schriften so ausführlich wie nötig unter Nutzung der deutschen Namen s. AH-003. Soweit sinnvoll können Sie die Details zur Schrift mit den Angaben zur Sprache des Inhalts (7.12.1.3) kombinieren.
Bei Bedarf können Sie auch typographische Angaben erfassen.
 
 
 
BEISPIEL
Türkisch (Arabische und Lateinische Schrift)  
Russische Synchronfassung mit kyrillischen Untertiteln
Vorwort in Chinesisch (Kurzzeichen), Beiträge in Chinesisch (Langzeichen)
Gesungen in Persisch, Begleitheft in Persisch (Arabische Schrift) und Englisch
In Fraktur
 
 
 
s. auch RDA 7.13.2.3 D-A-CH
[Stand: 10/2015]
D-A-CH AWR für 7.15
ILLUSTRIERENDER INHALT
Anwendungsregel:
Zusatzelement für den deutschsprachigen Raum, nur für Monografien.
[Stand: 02/2017]
D-A-CH AWR für 7.15.1.3
ERFASSEN EINES ILLUSTRIERENDEN INHALTS
Erläuterung 1:
Illustrierender Inhalt (7.15) ist nur für solche Fälle vorgesehen, in denen die Illustrationen eine Ergänzung des primären Inhalts (typischerweise Text) darstellen. Besteht die Expression zu einem wesentlichen Teil aus Bildern, die von mindestens ebenso hoher Bedeutung sind wie der Text (z. B. Bildband, Bilderbuch, Comic), so erfassen Sie keinen illustrierenden Inhalt, um die Abbildungen anzugeben, die den Bildband o. Ä. ausmachen. Vergeben Sie stattdessen einen geeigneten Begriff unter 7.2 Art des Inhalts, z. B. „Bildband" oder „Comic" (vgl. AWR 7.2.1.3), und erfassen Sie „unbewegtes Bild" als Inhaltstyp (6.9). Sind jedoch in der Expression – zusätzlich zu den Abbildungen, die den Bildband o. Ä. ausmachen – noch Illustrationen ergänzenden Charakters enthalten (z. B. Karten oder Notenbeispiele), so können diese als illustrierender Inhalt gemäß 7.15 angegeben werden.
[Stand: 08/2015]
Erläuterung 2:
Verwenden Sie „Fotografie" nur, wenn die zu katalogisierende Expression echte Fotoabzüge (auf Fotopapier) enthält, z. B. bei einem Fotoalbum. Verwenden Sie „Fotografie" nicht bei einer Expression , die Reproduktionen von Fotos enthält (z. B. bei einem Reiseführer).
Verwenden Sie „Graph" generell nicht. Verwenden Sie stattdessen„Diagramm" in einem übergreifenden Sinn für alle Arten von Diagrammen.
Verwenden Sie „Karte" für Landkarten sowie für Pläne im kartografischen Sinn (z. B. Stadtplan, Katasterplan, Lageplan).
Verwenden Sie „Muster", wenn in der Expression Materialproben o. Ä. eingeklebt sind (z. B. kleine Stücke von Textilien oder Tapeten).
Verwenden Sie „Plan" für Pläne im nicht-kartografischen Sinn (z. B. Bauplan, technische Zeichnung, Architekturzeichnung).
[Stand: 02/2015]
D-A-CH AWR für 7.15.1.3
OPTIONALE ERGÄNZUNG
Anwendungsregel:
Das Anwenden der optionalen Ergänzung liegt in Ihrem Ermessen.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 7.16
ERGÄNZENDER INHALT
Erläuterung 1:
Erfassen Sie ergänzenden Inhalt, wenn er für die Identifizierung der Ressource oder für die Abgrenzung als wichtig erachtet wird. Gemäß 7.16.1.2 nehmen Sie Informationen über ergänzenden Inhalt aus einer beliebigen Quelle.
Erfassen Sie ergänzenden Inhalt, für den keine eigene Beschreibung angelegt wird, in einer Anmerkung.
 
 
 
BEISPIEL
Indices (s. auch D-A-CH AWR zu RDA 0.0, ERL zu Indices zu fortlaufenden Ressourcen)
Tabelle 7.4
AnmerkungEnthält Indices
AnmerkungEnthält jährlich erscheinende Indices
AnmerkungEnthält Indices in unregelmäßigen Abständen
AnmerkungIndex 1/10 (1960/1969)  enthalten in 11 (1970)
AnmerkungIndex 1/24 (1970/1982) = 25 (1983)
AnmerkungEnthält Index: Gynlit
Beilagen (s. auch D-A-CH AWR zu RDA 2.3.1.7, ERL zu Unterreihen und Beilagen)
Tabelle 7.5
AnmerkungUngezählte Beilage: Supplement
AnmerkungUngezählte Beilage: Beiträge zur Bankgeschichte
AnmerkungUngezählte Beilage ab Band 45 (2001): Special issue
AnmerkungUngezählte CD-ROM-Beilage: Supplement
 
 
 
[Stand: 02/2015]
Erläuterung 2:
Ergänzende Inhalte, die einer Formangabe nach 7.2.1.3 (vgl. AH-007) entsprechen, können analog der Anwendungsregel von RDA 7.2.1.3 erfasst werden. Dies wird insbesondere im Rahmen der Sacherschließung praktiziert.
[Stand: 10/2016]
D-A-CH AWR für 7.17.1.3
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative an. Erfassen Sie den Farbinhalt unter Verwendung von einem der folgenden Termini:
farbig
schwarz-weiß
[Stand: 02/2016]
D-A-CH AWR für 7.20
MUSIKALISCHE AUSGABEFORM
Anwendungsregel:
Zusatzelement für den deutschsprachigen Raum.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 7.20.1.3
ERFASSEN EINER MUSIKALISCHEN AUSGABEFORM
Anwendungsregel:
Verwenden Sie den Begriff "Gesangspartitur" nicht.
Verwenden Sie den Begriff "Klavierauszug", wenn folgende Definition auf Ihre Informationsquelle zutrifft: "Ein Klavierauszug ist eine Musiknotation, die alle Gesangsstimmen eines Vokalwerks bzw. alle Solostimmen eines Instrumentalwerks aufführt, mit der instrumentalen Begleitung, die für Tasteninstrument(e) arrangiert ist. Die Bezeichnung Klavierauszug wird auch für Orgelauszüge verwendet."
Verwenden Sie den Begriff "Chorpartitur" nur, wenn folgende Definition auf Ihre Informationsquelle zutrifft: "Eine Chorpartitur ist eine Musiknotation eines Werks für Chor (mit oder ohne Solostimmen) und Instrumentalbegleitung, die nur die Chorstimmen (ggf. mit Solostellen) zeigt, zumindest in den Teilen des Werks, in denen der Chor singt, wobei die instrumentale Begleitung weggelassen ist. Für Musiknotationen, in denen alle Chorstimmen (ggf. mit Solostellen) in Partituranordnung bei einem Werk für Chor a cappella aufgeführt sind s. Partitur."
Verwenden Sie den Begriff "Aufführungsmaterial", wenn die folgende Definition auf Ihre Informationsquelle zutrifft:
"Gesamtheit des Notenmaterials in verschiedenen Ausgabeformen, das für die Aufführung eines Chor-, Orchester- oder Bühnenwerks benötigt wird. Es kann eine Partitur, Instrumentalstimmen, Chorpartituren oder Chorstimmen und auch Klavierauszüge oder Regieauszüge umfassen. Bei Aufführungsmaterial kann die Manifestation unvollständig oder Stimmen in verschiedenen Staffelungen vorliegen."
[Stand: 02/2016]
Erläuterung:
Die Termini aus der Liste gelten immer als geeignet und spezifisch genug. Verzichten Sie auf die Verwendung von Begriffen wie Klavierpartitur, Spielpartitur oder Orchesterstimme.
Es steht Ihnen frei, zusätzlich Details zur musikalischen Ausgabeform in einer Anmerkung zu erfassen. (s. 7.20.1.4)
Verwenden Sie den Begriff Partitur RDA-definitionsgemäß über den allgemeinen und fachspezifischen Gebrauch hinaus auch als musikalische Ausgabeform für Lieder, Werke für Solisten usw.
Sie können den Begriff "Aufführungsmaterial" verwenden, wenn die folgende Definition auf Ihre Informationsquelle zutrifft:
"Gesamtheit des Notenmaterials in verschiedenen Ausgabeformen, das für die Aufführung eines Chor-, Orchester- oder Bühnenwerkes benötigt wird. Es kann eine Partitur, Instrumentalstimmen, Chorpartituren oder Chorstimmen und auch Klavierauszüge oder Regieauszüge umfassen. Bei Aufführungsmaterial kann die Manifestation unvollständig oder Stimmen in verschiedenen Staffelungen vorliegen."
[Stand: 10/2016]
D-A-CH AWR für 7.21.1.3
ERFASSEN EINER BESETZUNG FÜR MUSIKALISCHEN INHALT
Anwendungsregel:
Erfassen Sie bei Vorliegen von Aufführungsmaterial (s. AWR zu 3.4.3.2 bzw. 7.20.1.4) detaillierte Besetzungsangaben, wenn sie von der erfassenden Institution als wichtig erachtet werden.
 
 
 
BEISPIEL
Besetzung: 0.0.2.2.-0.2.3.0., Pk, Org, Str, GCh; Soli
 
 
 
[Stand: 02/2017]
D-A-CH AWR für 7.22.1.4
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Das Befolgen der Grundregel bzw. das Anwenden der Alternative liegt in Ihrem Ermessen.
[Stand: 08/2016]
D-A-CH AWR für 7.25.1.3
ERFASSEN EINES MAßSTABS
Erläuterung:
Gliedern Sie die Verhältniszahl aus mehr als drei Ziffern durch Leerzeichen von der Endziffer aus in dreistellige Gruppen.
 
 
 
BEISPIEL
Haupttitel: Graubünden 1:150000
Maßstab: 1:150 000
 
 
 
[Stand: 02/2015]
D-A-CH AWR für 7.25.1.3
ERSTE ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Das Befolgen der Grundregel bzw. das Anwenden der Alternative liegt in Ihrem Ermessen.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 7.25.1.3
ZWEITE ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Das Befolgen der Grundregel bzw. das Anwenden der Alternative liegt in Ihrem Ermessen.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 7.25.6.3
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Liegen nur zwei Maßstäbe vor, erfassen Sie beide. Das Erfassen von mehr als zwei Maßstäben liegt in Ihrem Ermessen.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 7.26.1.3
OPTIONALE ERGÄNZUNG
Anwendungsregel:
Das Anwenden der optionalen Ergänzung liegt in Ihrem Ermessen.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 7.27.1.3
ERFASSEN VON SONSTIGEN DETAILS ZU KARTOGRAFISCHEM INHALT
Erläuterung zum 1. Absatz:
Erfassen Sie die Himmelsrichtung der oberen Kartenfeldrandlinie, falls die Karte nicht nordorientiert ist.
 
 
 
BEISPIEL
ENE oben
Südwestorientiert
 
 
 
[Stand: 08/2014]
Erläuterung zum 2. Absatz:
Erfassen Sie die Grenzgröße der scheinbaren Helligkeit, bis zu der Himmelskörper auf der Karte eingetragen sind.
 
 
 
BEISPIEL
Grenzgröße: 3,5 mag
Sterne heller als Magnitude 3,5 eingetragen
 
 
 
[Stand: 08/2014]