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D-A-CH AWR
Anwendungsrichtlinien für den deutschsprachigen Raum zu Kapitel 6: Identifizierung von Werken und Expressionen
D-A-CH AWR für 6.1.3.2
WERKE, DIE ALS FORTLAUFENDE RESSOURCEN ERSCHEINEN
Anwendungsregel:
s. AWR zu 6.2.2.2.
[Stand: 05/2014]
Erläuterung:
Ändert sich bei parallelen Sprachausgaben der bevorzugte Titel für das Werk (6.2.2), legen Sie neue Beschreibungen an, selbst wenn sich die Haupttitel der parallelen Sprachausgaben nicht ändern. Vgl. Sie hierzu die ERL zu 6.2.2.4, 3.b Sonderfall. Zur Bildung des bevorzugten Titels des Werks berücksichtigen Sie 6.2.2.8 D-A-CH.
[Stand: 10/2015]
D-A-CH AWR für 6.1.3.2.1
ÄNDERUNG DER VERANTWORTLICHKEIT FÜR DAS WERK
Erläuterung:
Ändert sich in einer späteren Ausgabe die Verantwortlichkeit von geistigen Schöpfern und sonstigen Körperschaften (die als Ergänzung zum Werktitel verwendet werden), führt dies zu neuen normierten Sucheinstiegen. In der Folge entsteht ein neues Werk mit einem anderen Sucheinstieg, für das eine eigene Beschreibung angelegt wird.
Unterscheiden Sie dabei zwei Sachverhalte:
a.
Der Haupttitel der Manifestation stimmt mit dem bevorzugten Titel des Werks überein und es ist nicht notwendig, ein zusätzliches unterscheidendes Merkmal gemäß 6.3 bis 6.6 zu erfassen
Um festzustellen, ob Sucheinstiege von anderen Entitäten identisch sind, wird stets der normierte Sucheinstieg (Geistiger Schöpfer und Werktitel bzw. Werktitel) verglichen. Kommt der normierte Sucheinstieg eines Werks in Ihrem  System nur einmal vor, sind Haupttitel und Werktitel identisch (vgl. Sie 5.3 D-A-CH und 6.2.2.8 D-A-CH).
 
 
 
BEISPIEL
Tabelle 6.1
Geistiger Schöpfer
Bayerische Landesgewerbeanstalt
Bayerisches Gewerbemuseum
Haupttitel/Werktitel
Jahresbericht der Bayerischen Landesgewerbeanstalt
Jahresbericht des Bayerischen Gewerbemuseums
Beziehung
Fortgesetzt von
Bayerisches Gewerbemuseum: Jahresbericht des Bayerischen Gewerbemuseums
Fortsetzung von
Bayerische Landesgewerbeanstalt. Jahresbericht der Bayerischen Landesgewerbeanstalt
 
 
 
b.
Der Haupttitel der Manifestation stimmt mit dem bevorzugten Titel des Werks überein, aber es ist notwendig, ein zusätzliches unterscheidendes Merkmal gemäß 6.3 bis 6.6 zu erfassen
Kommt der normierte Sucheinstieg eines Werks in Ihrem System mehr als einmal vor, liegen identische Sucheinstiege von anderen Entitäten vor. Zur Unterscheidung reicht es aus, das zweite Werk (und ggf. weitere) durch ein geeignetes Merkmal (sonstige Körperschaft) vom ersten Werk zu unterscheiden (vgl. Sie die AWR zu 5.3 und die ERL zu 6.27.1.9). Haupttitel und Werktitel sind nicht identisch (vgl. Sie 6.2.2.8 D-A-CH).
 
 
 
BEISPIEL
Tabelle 6.2
Sonstige Körperschaft
Ruhrlandmuseum Essen
Ruhrmuseum Essen
Beziehungskennzeichnung
herausgebendes Organ
herausgebendes Organ
Werktitel und Merkmal
Schriftenreihe (Ruhrlandmuseum Essen)
Schriftenreihe (Ruhrmuseum Essen)
Haupttitel
Schriftenreihe
Schriftenreihe
Verantwortliche Körperschaft
Ruhrlandmuseum Essen
Ruhrmuseum Essen
Beziehung
Fortgesetzt von
Schriftenreihe (Ruhrmuseum Essen)
Fortsetzung von
Schriftenreihe (Ruhrlandmuseum Essen)
 
 
 
[Stand: 10/2015]
D-A-CH AWR für 6.1.3.2.2
WESENTLICHE ÄNDERUNG IM HAUPTTITEL
Erläuterung:
Ändert sich in einer späteren Ausgabe der Haupttitel wesentlich, führt dies zu neuen normierten Sucheinstiegen. In der Folge entsteht ein neues Werk mit einem anderen Sucheinstieg, für das eine eigene Beschreibung angelegt wird.
Unterscheiden Sie dabei zwei Sachverhalte:
a.
Der Haupttitel der Manifestation stimmt mit dem bevorzugten Titel des Werks überein und es ist nicht notwendig, ein zusätzliches unterscheidendes Merkmal gemäß 6.3 bis 6.6 zu erfassen
Um festzustellen, ob Sucheinstiege von Werken identisch sind, wird stets der normierte Sucheinstieg (Geistiger Schöpfer und Werktitel bzw. Werktitel) verglichen. Kommt der normierte Sucheinstieg eines Werks in Ihrem System nur einmal vor, sind Haupttitel und Werktitel identisch (vgl. Sie 5.3 D-A-CH und 6.2.2.8 D-A-CH).
 
 
 
BEISPIEL
Tabelle 6.3
Haupttitel/Werktitel
Wasserwirtschaft und Wasserrecht in Thüringen
Wasserwirtschaft in Thüringen
Beziehung
Fortgesetzt von
Wasserwirtschaft in Thüringen
Fortsetzung von
Wasserwirtschaft und Wasserrecht in Thüringen
 
 
 
b.
Der Haupttitel der Manifestation stimmt mit dem bevorzugten Titel des Werks überein, aber es ist notwendig, ein zusätzliches unterscheidendes Merkmal gemäß 6.3 bis 6.6 zu erfassen
Kommt der normierte Sucheinstieg eines Werks in Ihrem System mehr als einmal vor, liegen identische Sucheinstiege vor. Zur Unterscheidung reicht es aus, das zweite Werk (und ggf. weitere) durch ein geeignetes Merkmal  vom ersten Werk zu unterscheiden (vgl. Sie die AWR zu 5.3 und die ERL zu 6.27.1.9). Haupttitel und Werktitel sind nicht identisch (vgl. Sie 6.2.2.8 D-A-CH).
 
 
 
BEISPIEL
Tabelle 6.4
Werk 1Werk 2Werk 3Werk 4
Werktitel und Merkmal
Design (Stockholm)
Design (London)
Design (Berlin)
Haupttitel
Design
Design
Design
Design
Erscheinungsort
New York, NY
Stockholm
London
Berlin
Beziehung
Fortgesetzt von
Design and art
Fortgesetzt von
Design and art (London)
Fortgesetzt von
Design und Kunstgenuss
 
 
 
[Stand: 10/2015]
D-A-CH AWR für 6.2.1.3
ALLGEMEINE RICHTLINIEN ZUM ERFASSEN VOM TITELN EINES WERKS
Anwendungsregel:
Die in der ersten AWR zu 1.7.3 zusammengestellten Schreibkonventionen und Regelungen zur Zeichensetzung gelten sinngemäß auch bei der Erfassung der Titel von Werken. Wenden Sie diese Schreibkonventionen und Regelungen ergänzend zu den Vorgaben unter 6.2.1.4 bis 6.2.1.9 an.
Wenden Sie 1.7.5 (Symbole) und die zugehörige Erläuterung auch für Titel von Werken an.
[Stand: 08/2015]
Erläuterung:
Wird ein vorliegender Manifestationstitel als bevorzugter Titel des Werks erfasst und enthält der Manifestationstitel einen offensichtlichen Tipp- oder Schreibfehler, so korrigieren Sie diesen bei der Erfassung des bevorzugten Titels des Werks.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.2.1.4
GROßSCHREIBUNG
Anwendungsregel:
Für Groß- und Kleinschreibung im Bereich der deutschen Sprache wenden Sie die neueste Auflage des „Duden, Die deutsche Rechtschreibung" an.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 6.2.1.6
OPTIONALE ERGÄNZUNG
Anwendungsregel:
Wenden Sie die optionale Ergänzung an.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 6.2.1.7
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative nicht an.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 6.2.2.1
GELTUNGSBEREICH
Erläuterung:
Wird eine Handschrift oder ein anderes Schriftdenkmal beschrieben (Original, Reproduktion, Faksimile, Edition usw.), so wenden Sie für die Bestimmung des bevorzugten Werktitels des Inhaltswerks die Richtlinien unter 6.2.2.2 bis 6.2.2.11 an.
[Stand: 08/2016]
D-A-CH AWR für 6.2.2.2
INFORMATIONSQUELLEN
Anwendungsregel:
Für die Bestimmung des bevorzugten Titels des Werks gilt folgende Rangfolge der Informationsquellen. Die Rangfolge der Informationsquellen ist entsprechend dem vorliegenden Sachverhalt zu nutzen, d. h. wird eine Informationsquelle als nicht einschlägig betrachtet, wird sie auch nicht konsultiert und die darauffolgende Informationsquelle zu Rate gezogen.
Werke allgemein, NACH 1500
TABELLE 6.5
ReihenfolgeInformationsquellen
1
Manifestation, die das Werk verkörpert
2
GND, ZDB (für fortlaufende Ressourcen)
3
Kindler (A), Fachnachschlagewerke aus der Liste der fachlichen NSW für die GND, sonstige Nachschlagewerke, Nationalbibliografien, Bibliothekskataloge, Worldcat
Werke allgemein, VOR 1501
TABELLE 6.6
ReihenfolgeInformationsquellen
1
GND
2
Werke der klassischen Antike:
TITAN-Datensätze der GND
griechische Werke: Thes ling Graec, DOC lat Werke: Thes. ling. Lat. (1990), DOC
3
Anonyme Werke des europäischen Mittelalters:
Anon. Classics
4
Kindler (A), Fachnachschlagewerke aus der Liste der fachlichen NSW für die GND, sonstige Nachschlagewerke
5
Inkunabelkataloge (GW, ISTC), Handschriftenkataloge
6
Manifestation, die das Werk verkörpert
7
Nationalbibliografien, Bibliothekskataloge, Worldcat
Werke der Kunst
TABELLE 6.7
ReihenfolgeInformationsquellen
1
GND
2
a.
personengebundene Werke der Kunst:
AKL
Thieme-Becker, Vollmer
b.
anonyme Werke der Kunst:
allgemeine Nachschlagewerke
Fachnachschlagewerke aus der Liste der fachlichen Nachschlagewerke für die GND
3
sonstige Nachschlagewerke
Die Rangfolge der Informationsquellen für die Werke der Musik (AWR zu 6.14.2.2) und für juristische Werke (AWR zu 6.19.2.2) sind an den jeweiligen RDA-Stellen verankert.
[Stand: 10/2015]
Anwendungsregel Latest:
Bei fortlaufenden Ressourcen bestimmen Sie den bevorzugten Titel des Werks im Allgemeinen auf der Grundlage der zuerst vorliegenden Manifestation. Tritt zu einem späteren Zeitpunkt eine geringfügige Änderung auf (s. 2.3.2.13.2), erfolgt die Bestimmung auf der Grundlage der am spätesten erschienenen bzw. der zuletzt vorliegenden Manifestation.
Korrigieren Sie in diesem Fall den normierten Sucheinstieg, der das Werk repräsentiert und bilden Sie den Titel ab, wie er in der spätesten Ausgabe repräsentiert wird. Verwenden Sie den früheren  normierten Sucheinstieg als zusätzlichen Sucheinstieg, der das Werk repräsentiert (s. AWR zu 6.2.3).
Ausnahme: Wenn Sie eigene Datensätze für Original und Reprint/Nachdruck erstellen und beim Reprint/Nachdruck ein abweichender Manifestationstitel vorliegt, bestimmen Sie den Werktitel des Originals ebenfalls zum Werktitel für den Reprint/Nachdruck. Den vorliegenden Manifestationstitel des Reprints/Nachdrucks verankern Sie als abweichenden Titel für das Werk (s. 6.2.3.).
[Stand: 07/2014]
D-A-CH AWR für 6.2.2.3
ALLGEMEINE RICHTLINIEN ZUR WAHL EINES BEVORZUGTEN TITELS
Erläuterung:
Zur Erfassung von Normdatensätzen für Filme, Hörfunk- und Fernsehsendungen vgl. EH-W-04. Zur Erfassung von Normdatensätzen für Normen vgl. EH-W-05.
Zur Erfassung von Normdatensätzen für Werke der bildenden Kunst vgl. EH-W-07.
Zur Erfassung von Normdatensätzen für Ballette und Tanztheater vgl. EH-W-08.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.2.2.4
WERKE, DIE NACH 1500 GESCHAFFEN WURDEN
Anwendungsregel:
Wenn der Haupttitel der Originalausgabe für die Bestimmung des bevorzugten Titels herangezogen wird, beachten Sie folgende Regeln:
1.
Lassen Sie Personen als geistige Schöpfer, die am Anfang oder am Ende des Titels stehen und grammatikalisch mit ihm verbunden sind, weg, außer diese werden üblicherweise als Teil des Titels zitiert.
2.
Geben Sie U/V und I/J, die aus typographischen Gründen nicht in der üblichen Schreibweise verwendet werden, in der normalisierten Schreibweise wieder.
Dabei gilt:
a)
Wenn für einen Vokal ein „v" verwendet wird, wird dieses als „u" wiedergegeben.
b)
Wenn für einen Konsonanten ein „u" verwendet wird, wird dieses als „v" wiedergegeben.
c)
Wenn für einen Vokal ein „j" verwendet wird, wird dieses als „i" wiedergegeben.
d)
Wenn für einen Konsonanten ein „i" verwendet wird, wird dieses als „j" wiedergegeben, außer in lateinischen Titeln. Hier wird das „i" beibehalten.
 
 
 
BEISPIEL
Haupttitel: Georg Friedrich Meiers Auszug aus den Anfangsgründen aller schönen Künste und Wissenschaften
bevorzugter Titel: Auszug aus den Anfangsgründen aller schönen Künste und Wissenschaften
aber:
Haupttitel: Maxwell's handbook for RDA
bevorzugter Titel: Maxwell's handbook for RDA
Haupttitel: Dissertatio inavgvralis ivridica de protectione encaeniorvm
bevorzugter Titel: Dissertatio inauguralis iuridica de protectione encaeniorum
 
 
 
[Stand: 08/2017]
Erläuterung:
1.
Die Originalsprache kann bestimmt werden
Bei Ausgaben, die in mehreren Sprachen erscheinen, wählen Sie als bevorzugten Titel des Werks den Titel in der Originalsprache (wenn diese bestimmt werden kann). Das Original und die Übersetzung können miteinander in Beziehung (26) gesetzt werden. In diesem Fall vergeben die Beziehungskennzeichnung „Übersetzt als/Übersetzung von“ nach J.3 D-A-CH. Zur Bildung des bevorzugten Titels des Werks berücksichtigen Sie 6.2.2.8 D-A-CH.
 
 
 
BEISPIEL
Tabelle 6.8
Deutsche OriginalausgabeEnglische Übersetzung
Geistiger Schöpfer
Nationale Anti-Doping-Agentur Deutschland
Nationale Anti-Doping-Agentur Deutschland
Werktitel
NADA-Jahresbericht
Haupttitel
NADA-Jahresbericht
NADA annual report
Verantwortlichkeitsangabe
Nationale Anti-Doping-Agentur Deutschland
National Anti Doping Agency Germany (editor) ; translation: Petra Gause
Erscheinungsort
Aachen
Maidenhead
Verlagsname
Meyer & Meyer
Meyer & Meyer Sport (UK) Ltd.
Beziehung
Übersetzt als
Nationale Anti-Doping-Agentur Deutschland. NADA annual report
Übersetzung von
Nationale Anti-Doping-Agentur Deutschland. NADA-Jahresbericht
 
 
 
2.
Die Originalsprache kann nicht bestimmt werden
Kann bei parallelen Sprachausgaben die Originalsprache nicht bestimmt werden, wählen Sie den Haupttitel der zuerst vorliegenden Manifestation als Werktitel. Sind die Sprachausgaben in derselben Manifestation enthalten (z. B. eine zweisprachige Ausgabe), wählen Sie den Haupttitel, der auf der bevorzugten Informationsquelle genannt ist, als Werktitel. Es wird empfohlen, auf den Sachverhalt in einer Anmerkung hinzuweisen (7.12 D-A-CH). Zur Bildung des bevorzugten Titels des Werks berücksichtigen Sie 6.2.2.8 D-A-CH.
Gemäß der AWR zu 6.11.1.3 erfassen Sie die Sprache oder die Sprachen der Expression als separates Element. Verwenden Sie für die Erfassung die Kodierungen nach ISO 639-2/B.  Zusätzlich können Sie die Sprachausgaben miteinander in Beziehung (26) setzen. In diesem Fall vergeben Sie die Beziehungskennzeichnung gemäß der AWR zu Anhang J.3.
Folgende Sachverhalte sind zu unterscheiden:
a)
Standardfall
Werden mehrere Sprachausgaben parallel veröffentlicht, wie z. B. „Jahresbericht“, „Annual report“, „Rapport annuel“ und die deutsche Sprachausgabe liegt dabei zuerst vor, bestimmen Sie den deutschen Haupttitel zum Werktitel.
 
 
 
BEISPIEL
Tabelle 6.9
Deutsche SprachausgabeEnglische SprachausgabeFranzösische Sprachausgabe
Expression
ger
eng
fre
Geistiger Schöpfer
Landesbank Berlin Holding
Landesbank Berlin Holding
Landesbank Berlin Holding
Werktitel
Jahresbericht
Jahresbericht
Haupttitel
Jahresbericht
Annual report
Rapport annuel
Verantwortlichkeitsangabe
Landesbank Berlin Holding
Landesbank Berlin Holding
Landesbank Berlin Holding
Erscheinungsort
Berlin
Berlin
Berlin
Verlagsname
Holding
Holding
Holding
Beziehung J.3
Parallele Sprachausgabe, englisch
Landesbank Berlin Holding: Annual report
Parallele Sprachausgabe, deutsch
Landesbank Berlin Holding: Jahresbericht
Parallele Sprachausgabe, deutsch
Landesbank Berlin Holding: Jahresbericht
Beziehung J.3
Parallele Sprachausgabe, französisch
Landesbank Berlin Holding: Rapport annuel
Parallele Sprachausgabe, französisch
Landesbank Berlin Holding: Rapport annuel
Parallele Sprachausgabe, englisch
Landesbank Berlin Holding: Annual report
 
 
 
Bei identischen Haupttiteln verfahren Sie gemäß der ERL zu 2.5 (Ausgabevermerk).
 
 
 
BEISPIEL
Tabelle 6.10
Englische SprachausgabeFranzösische SprachausgabeDeutsche Sprachausgabe
Expression
eng
fre
ger
Werktitel
Haupttitel
Ecoforum
Ecoforum
Ecoforum
Ausgabevermerk
[Englische Ausgabe]
[Französische Ausgabe]
[Deutsche Ausgabe]
Erscheinungsort
Nairobi
Nairobi
Nairobi
Verlagsname
[Verlag nicht ermittelt]
[Verlag nicht ermittelt]
[Verlag nicht ermittelbar]
Beziehung J.3
Parallele Sprachausgabe, deutsch
Ecoforum
Parallele Sprachausgabe, deutsch
Ecoforum
Parallele Sprachausgabe, englisch
Ecoforum
Beziehung J.3
Parallele Sprachausgabe, französisch
Ecoforum
Parallele Sprachausgabe, englisch
Ecoforum
Parallele Sprachausgabe, französisch
Ecoforum
 
 
 
b)
Sonderfälle
Bestimmen Sie für diese Sonderfälle den Werktitel wie folgt:
1)
Die Sprachausgaben liegen alle gleichzeitig vor: Werktitel in der Sprache der herausgebenden Körperschaft
2)
Die Sprachausgaben liegen alle gleichzeitig vor und die herausgebende Körperschaft hat mehrere offizielle Sprachen: Werktitel in der Sprache des bevorzugten Namens der herausgebenden Körperschaft
3)
Veröffentlichungen der EU: Werktitel nach der deutschen Sprachausgabe
4)
Veröffentlichungen der UN: Werktitel nach der englischen Sprachausgabe
3.
Der Werktitel ändert sich wesentlich
Hinweis: Zur Bildung des bevorzugten Titels des Werks berücksichtigen Sie 6.2.2.8 D-A-CH.
a)
Standardfall
Ändert sich der Werktitel wesentlich (6.1.3.2 D-A-CH; 6.1.3.3 D-A-CH), ist eine neue Beschreibung erforderlich. Setzen Sie die Beschreibungen miteinander in Beziehung (25) und vergeben Sie die Beziehungskennzeichnungen gemäß J.2.
 
 
 
BEISPIEL
Der deutsche Haupttitel liegt zuerst vor und bildet den Werktitel.
Tabelle 6.11
Deutsche SprachausgabeEnglische SprachausgabeFranzösische Sprachausgabe
Expression
ger
eng
fre
Geistiger Schöpfer
Landesbank Berlin Holding
Landesbank Berlin Holding
Landesbank Berlin Holding
Werktitel
Jahresbericht
Jahresbericht
Haupttitel
Jahresbericht
Annual Report
Rapport annuel
Verantwortlichkeitsangabe
Landesbank Berlin Holding
Landesbank Berlin Holding
Landesbank Berlin Holding
Beziehung J.3
Parallele Sprachausgabe, englisch
Landesbank Berlin Holding: Annual report
Parallele Sprachausgabe, deutsch
Landesbank Berlin Holding: Jahresbericht
Parallele Sprachausgabe, deutsch
Landesbank Berlin Holding: Jahresbericht
Beziehung J.3
Parallele Sprachausgabe, französisch
Landesbank Berlin Holding: Rapport annuel
Parallele Sprachausgabe, französisch
Landesbank Berlin Holding: Rapport annuel
Parallele Sprachausgabe, englisch
Landesbank Berlin Holding: Annual report
Dann erfolgt eine wesentliche Änderung des Werktitels von „Jahresbericht" zu „Geschäftsbericht“. Die Haupttitel der weiteren Sprachausgaben ändern sich analog. 
Tabelle 6.12
Deutsche SprachausgabeEnglische SprachausgabeFranzösische Sprachausgabe
Expression
ger
eng
fre
Geistiger Schöpfer
Landesbank Berlin Holding
Landesbank Berlin Holding
Landesbank Berlin Holding
Werktitel
Geschäftsbericht
Geschäftsbericht
Haupttitel
Geschäftsbericht
Report
Rapport
Verantwortlichkeitsangabe
Landesbank Berlin Holding
Landesbank Berlin Holding
Landesbank Berlin Holding
Beziehung J.3
Parallele Sprachausgabe, englisch
Landesbank Berlin Holding: Report
Parallele Sprachausgabe, deutsch
Landesbank Berlin Holding: Geschäftsbericht
Parallele Sprachausgabe, deutsch
Landesbank Berlin Holding: Geschäftsbericht
Beziehung J.3
Parallele Sprachausgabe, französisch
Landesbank Berlin Holding: Rapport
Parallele Sprachausgabe, französisch
Landesbank Berlin Holding: Rapport
Parallele Sprachausgabe, englisch
Landesbank Berlin Holding: Report
Beziehung J.2
Fortsetzung von
Landesbank Berlin Holding: Jahresbericht
Fortsetzung von
Landesbank Berlin Holding: Annual report
Fortsetzung von
Landesbank Berlin Holding: Rapport annuel
 
 
 
b)
Sonderfall
Vereinzelt kommt es vor, dass sich der Werktitel ändert, ohne dass damit eine Änderung des Haupttitels der Sprachausgabe verbunden ist (ERL zu 6.2.2). Auch wenn sich der Haupttitel der Sprachausgabe nicht ändert, legen Sie in diesem Fall eine neue Beschreibung für die Sprachausgabe an. Setzen Sie die Ausgaben gemäß 25 miteinander in Beziehung und vergeben Sie die Beziehungskennzeichnungen gemäß J.2.6.
 
 
 
BEISPIEL
Der russische Titel liegt zuerst vor und bildet den Werktitel.
Tabelle 6.13
Russische SprachausgabeEnglische Sprachausgabe
Expression
rus
eng
Werktitel
Mechanika tverdogo tela
Haupttitel
Mechanika tverdogo tela
Mechanics of solids
Erscheinungsort
Kiev
Kiev
Verlagsname
Izd. Naukova Dumka
Izd. Naukova Dumka
Beziehung J.3
Parallele Sprachausgabe, englisch
Mechanics of solids
Parallele Sprachausgabe, russisch
Mechanika tverdogo tela
Dann ändert sich der Werktitel von „Mechanika tverdogo tela" zu „Izvestija. Mechanika tverdogo tela".
Tabelle 6.14
Russische SprachausgabeEnglische Sprachausgabe
Expression
rus
eng
Werktitel
Izvestija . Mechanika tverdogo tela
Haupttitel
Izvestija . Mechanika tverdogo tela
Mechanics of solids
Beziehung J.3
Parallele Sprachausgabe, englisch
Mechanics of solids
Parallele Sprachausgabe, russisch
Izvestija. Mechanika tverdogo tela
Beziehung J.2
Fortsetzung von
Mechanika tverdogo tela
Fortsetzung von
Mechanics of solids
 
 
 
4.
Der Werktitel ändert sich nicht wesentlich
Ändert sich der Werktitel in einer späteren Ausgabe nicht wesentlich (6.2.3.3, Ausnahme), legen Sie keine neue Beschreibung an, sondern ändern den Werktitel auf die aktuelle Form. Auf die Erfassung des abweichenden Werktitels wird verzichtet.
 
 
 
BEISPIEL
Tabelle 6.15
Deutsche SprachausgabeEnglische SprachausgabeFranzösische Sprachausgabe
Expression
ger
eng
fre
Geistiger Schöpfer
Landesbank Berlin Holding
Landesbank Berlin Holding
Landesbank Berlin Holding
Aktualisierter Werktitel
Geschäftsberichte
Geschäftsberichte
Haupttitel
Geschäftsberichte
Reports
Rapports
Verantwortlichkeitsangabe
Landesbank Berlin Holding
Landesbank Berlin Holding
Landesbank Berlin Holding
Frühester Haupttitel
Haupttitel 2002-2003: Geschäftsbericht
Haupttitel 2002-2003: Report
Haupttitel 2002-2003: Rapport
Beziehung J.3
Parallele Sprachausgabe, englisch
Landesbank Berlin Holding: Reports
Parallele Sprachausgabe, deutsch
Landesbank Berlin Holding: Geschäftsberichte
Parallele Sprachausgabe, deutsch
Landesbank Berlin Holding: Geschäftsberichte
Beziehung J.3
Parallele Sprachausgabe, französisch
Landesbank Berlin Holding: Rapports
Parallele Sprachausgabe, französisch
Landesbank Berlin Holding: Rapports
Parallele Sprachausgabe, englisch
Landesbank Berlin Holding: Reports
 
 
 
[Stand: 08/2017]
D-A-CH AWR für 6.2.2.6.2
FINGIERTE TITEL
Anwendungsregel:
Wird eine Handschrift oder ein anderes Schriftdenkmal beschrieben (Original, Reproduktion, Faksimile, Edition usw.), so verwenden Sie als fingierten Titel den bevorzugten Werktitel für das Schriftdenkmal (Handschriftenwerk usw.). Zur Erfassung des bevorzugten Werktitels für Schriftdenkmäler vgl. EH-W-10.
 
 
 
BEISPIEL
Tabelle 6.16
RessourceErfassung
Ressource ist ein Papyrus-Fragment, das ein Fragment aus einem griechischen Traktat zur Eingeweideschau enthält.
Es ist kein originalsprachlicher Titel nachweisbar und es gibt auch keinen deutschen Titel in einem Nachschlagewerk
Fingierter Titel als bevorzugter Titel des Inhaltswerks:
Papyrus (Biblioteca Medicea Laurenziana), 18902
 
 
 
[Stand: 08/2016]
D-A-CH AWR für 6.2.2.6.2
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative nicht an. Verfahren Sie stattdessen gemäß 6.2.2.6.2 D-A-CH.
[Stand: 08/2016]
D-A-CH AWR für 6.2.2.7
TITEL, DIE IN EINER NICHT-BEVORZUGTEN SCHRIFT GEFUNDEN WERDEN
Anwendungsregel:
Wenn Sie beim Vorgehen gemäß 6.2.2.2 D-A-CH den bevorzugten Titel nach einem Nachschlagewerk bestimmen und die dort verwendete Hauptform in lateinischer Schrift geschrieben ist, dann wählen Sie die Hauptform in lateinischer Schrift als bevorzugten Titel.
Eine transliterierte Form eines im Eintrag aufgeführten Titels in nichtlateinischer Schrift kann als abweichender Titel des Werks im Normdatensatz erfasst werden.
Verwendet das Nachschlagewerk jedoch einen Werktitel in nichtlateinischer Schrift als Hauptform, so transliterieren Sie diesen gemäß den in AH-004 angegebenen Standards.
[Stand: 10/2017]
D-A-CH AWR für 6.2.2.7
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative nicht an.
[Stand: 10/2017]
D-A-CH AWR für 6.2.2.8
ERFASSEN EINES BEVORZUGTEN TITELS EINES WERKS
Anwendungsregel:
Erfassen Sie den bevorzugten Titel des Werks nur dann als eigenes Datenelement in der zusammengesetzten Beschreibung, wenn er vom Haupttitel der Manifestation abweicht oder wenn ein zusätzliches unterscheidendes Merkmal gemäß 6.3 bis 6.6 erfasst werden muss. In allen anderen Fällen übernimmt der Titel, der als Haupttitel der Manifestation erfasst wurde, zugleich auch die Funktion des bevorzugten Titels des Werks. Unabhängig davon ist es möglich, eine Verknüpfung zu dem entsprechenden Normdatensatz für das Werk anzulegen.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.2.2.9
ERFASSEN DES BEVORZUGTEN TITELS FÜR EINEN TEIL ODER MEHRERE TEILE EINES WERKS
Anwendungsregel:
Sind ein Teil oder mehrere aufeinanderfolgende Teile eines Werks nur durch einen allgemeinen Terminus wie liber, Buch, Teil, Kapitel usw. und die Angabe einer Zählung zu identifizieren, erfassen Sie nicht den allgemeinen Terminus, sondern den bevorzugten Titel des Gesamtwerks und die Zählung, getrennt durch Komma Spatium. Erfassen Sie die Zählung als arabische Ziffer, in der Regel als Kardinalzahl. Nur wenn zur Unterscheidung gleich gezählter Teile eines Werks erforderlich, erfassen Sie die Zählung des Teils als Ordinalzahl. Die Zählung von Kapiteln und Versen wird stets mit arabischen Ziffern als Kardinalzahlen erfasst.
 
 
 
BEISPIEL
Aristoteles, v384-v322. Metaphysica, 1
Plato, v427-v347. Symposium, 14-16
Augustinus, Aurelius, Heiliger, 354-430. De civitate dei, 19
Caesar, Gaius Iulius, v100-v44. De bello Gallico, 7,68-89
Ovidius Naso, Publius, v43-18. Metamorphoses, 13,623-14,582
[Zählung in der Fachliteratur nach Büchern und Versen eindeutig, Kardinalzahlen ausreichend]
Shakespeare, William, 1564-1616. King Richard the Third, 1,4
Schiller, Friedrich, 1759-1805. Wilhelm Tell, 3,3
[Zählung nach Akten und Versen eindeutig, Kardinalzahlen ausreichend]
Thomas, von Aquin, Heiliger, 1225-1274. Summa theologiae, 2., 2,80-88
[3 Teile, unterteilt in Quaestionen und Artikel – hier sollten die Teile durch Ordinalzahlen gekennzeichnet werden]
Plinius Caecilius Secundus, Gaius, 61-114. Epistulae, 2.
Plinius Caecilius Secundus, Gaius, 61-114. Epistulae, 1., 1-8
Horatius Flaccus, Quintus, v65-v8. Epistulae, 1., 7
[Das Briefcorpus des Plinius besteht aus 10 Büchern, in denen die Briefe jeweils mit 1 ff. durchgezählt sind. Zur Unterscheidung des 2. Buches vom 2. Brief ist die Kennzeichnung des Buches durch eine Ordinalzahl erforderlich; im zweiten Plinius-Beispiel repräsentiert der normierte Sucheinstieg die Briefe 1-8 des 1. Buches. Auch bei den Briefen von Horatius sollten die Bücher durch Ordinalzahlen von den einzelnen Briefen unterschieden werden]
Goethe, Johann Wolfgang von, 1749-1832. Faust, 2., 1-3
[Der 1. und 2. Teil des Faust sind zu unterscheiden]
 
 
 
[Stand: 02/2017]
Erläuterung:
Zur Erfassung der Teile von Werken im Normdatensatz vgl. EH-W-02
[Stand: 02/2016]
D-A-CH AWR für 6.2.2.9.1
ERFASSEN DES BEVORZUGTEN TITELS FÜR EINEN TEIL ODER MEHRERE TEILE EINES WERKS – EIN TEIL
Erläuterung:
Erfassen Sie bei der hierarchischen Beschreibung von mehrteiligen Monografien in den untergeordneten Aufnahmen für Teile mit abhängigem Titel keine Werktitel. Die Angaben zum Gesamtwerk werden nur in der übergeordneten Aufnahme erfasst.
 
 
 
BEISPIEL
Mehrteilige Gesamtausgabe der Ilias: Nur in der übergeordneten Aufnahme wird ein Werktitel ("Ilias") erfasst. In den untergeordneten Aufnahmen werden keine Werktitel für die Teile (z. B. "Ilias, 14" für das 14. Buch) erfasst.
Hinweis: Ein Werktitel wie "Ilias, 14" wird nur verwendet, wenn eine Einzelausgabe des entsprechenden Teils vorliegt.
 
 
 
[Stand: 08/2016]
D-A-CH AWR für 6.2.2.9.2
ERFASSEN DES BEVORZUGTEN TITELS FÜR EINEN TEIL ODER MEHRERE TEILE EINES WERKS – MEHRERE TEILE
Erläuterung:
Die Erfassung aller bevorzugter Werktitel für mehrere ungezählte oder nicht aufeinanderfolgend gezählte Teile eines Werks, die in derselben Manifestation enthalten sind, ist nur in der zusammengesetzten Beschreibung möglich. Erstellen Sie keinen übergreifenden Normdatensatz für mehrere ungezählte oder nicht aufeinander folgende gezählte Teile eines Werks. Verwenden Sie stattdessen mehrere Normdatensätze, einen für jeden Teil. 
[Stand: 10/2015]
D-A-CH AWR für 6.2.2.9.2
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative nicht an. Wenn die Anzahl der ungezählten oder nicht aufeinander folgend gezählten Teile zu umfangreich ist, ist in Ausnahmefällen die Bildung eines Formaltitels im Sinne der Alternative möglich.
[Stand: 10/2015]
Erläuterung:
Verwenden Sie den Formaltitel „Auswahl" nicht in Normdatensätzen für Werke.
[Stand: 10/2015]
D-A-CH AWR für 6.2.2.10
ERFASSEN DES BEVORZUGTEN TITELS FÜR EINE ZUSAMMENSTELLUNG VON WERKEN EINES AKTEURS
Erläuterung:
Betrachten Sie die folgenden Typen von Zusammenstellungen von Werken einer Person, einer Familie oder einer Körperschaft als unter ihrem Titel bekannt, sofern die Manifestation einen übergeordneten Titel besitzt (sind nur die Titel der einzelnen Werke angegeben, so gilt dies nicht als übergeordneter Titel - auch dann nicht, wenn die Titel grammatikalisch verbunden sind (z. B. durch Konjunktionen oder Interpunktionszeichen). (S. hierzu 6.2.2.10.3)): 
1.
Zusammenstellungen mit übergeordnetem Titel der vollständigen Werke in einer einzigen Form, welche nicht in der Liste unter 6.2.2.10.2 bzw. in der zugehörigen ERL aufgeführt ist
2.
sonstige Zusammenstellungen (6.2.2.10.3) mit übergeordnetem Titel
Wenden Sie in diesen Fällen die normalen Regeln für Werktitel an (6.2.2.4 und 6.2.2.5). Bei einer Zusammenstellung, die aus einer anderen Sprache übersetzt wurde, verwenden Sie (sofern vorhanden) den Titel in der Originalsprache als Titel des Werks. Handelt es sich um eine Zusammenstellung von übersetzten Werken, ohne dass für die Zusammenstellung ein Titel in der Originalsprache angegeben ist, so verwenden Sie den Titel der vorliegenden Manifestation als bevorzugten Titel des Werks. In diesen Fällen kann, sofern aus der Verantwortlichkeitsangabe keine entsprechende Information hervorgeht, eine allgemeine Anmerkung gemäß 26.1.1.3 gemacht werden: „Originalsprache der zusammengestellten Werke: [Originalsprache]“.
 
 
 
BEISPIEL
Wace, 1100-1174:
The hagiographical works : the Conception Nostre Dame and the Lives of St Margaret and St Nicholas : with the original texts included / Wace ; translated with introduction and notes by Jean Blacker, Glyn S. Burgess and Amy V. Ogden. - Leiden ; Boston : Brill , 2013. - 400 Seiten. - (Studies in medieval and Reformation traditions ; 169. Texts & sources ; 3)
Erörterung: Die Zusammenstellung umfasst die gesamten hagiographischen Schriften des normannischen Dichters Wace. Diese Form ist nicht Teil der Liste, dementsprechend wird der übergeordnete Titel der Manifestation als bevorzugter Titel des Werks herangezogen. Da aus der Verantwortlichkeitsangabe hervorgeht, dass es sich um eine Übersetzung handelt, ist keine zusätzliche Angabe erforderlich.
Bevorzugter Titel des Werks (6.2.2.4): The hagiographical works
Normierter Sucheinstieg, der das Werk repräsentiert (6.27.1.2): Wace, 1100-1174. The hagiographical works
Landau, Peter, 1935-:
Europäische Rechtsgeschichte und kanonisches Recht im Mittelalter : ausgewählte Aufsätze aus den Jahren 1967 bis 2006 : mit Addenda des Autors und Register versehen / Peter Landau. - Badenweiler : Bachmann, 2013. - 930 Seiten
Erörterung: Es liegt eine sonstige (d. h. unvollständige) Zusammenstellung mit übergeordnetem Titel vor. Sie gilt dementsprechend als unter diesem Titel bekannt.
Bevorzugter Titel des Werks (6.2.2.4): Europäische Rechtsgeschichte und kanonisches Recht im Mittelalter
Normierter Sucheinstieg, der das Werk repräsentiert (6.27.1.2): Landau, Peter, 1935-. Europäische Rechtsgeschichte und kanonisches Recht im Mittelalter
Dewey, John, 1859-1952:
Liberalismus und gesellschaftliches Handeln : gesammelte Aufsätze 1888 bis 1937 / John Dewey ; herausgegeben und übersetzt von Achim und Nora Eschbach. - Tübingen : Mohr Siebeck, 2010. - XI, 262 Seiten
Originaltitel: Liberalism and social action
Erörterung: In der Manifestation ist der Originaltitel der Zusammenstellung angegeben. Dementsprechend wird dieser, und nicht der Titel der Übersetzung, als bevorzugter Titel des Werks herangezogen. Wird ein Werknormsatz erstellt, kann der Manifestationstitel jedoch als abweichender Titel für das Werk erfasst werden.
Bevorzugter Titel des Werks (6.2.2.10): Liberalism and social action
Fakultativ: Abweichender Titel für das Werk in Form einer alternativen sprachlichen Form des Titels für das Werk (6.2.3, 6.2.3.4): Liberalismus und gesellschaftliches Handeln
Normierter Sucheinstieg, der das Werk repräsentiert (6.27.1.2):
Dewey, John, 1859-1952. Liberalism and social action
Poe, Edgar Allan, 1809-1849:
Der Untergang des Hauses Usher und andere Erzählungen / Edgar Allan Poe ; aus dem Amerikanischen von Gisela Etzel. - Ungekürzte Ausgabe. - Frankfurt am Main : Fischer Taschenbuch Verlag, 2008. - 180 Seiten. - (Fischer ; 90031. Fischer Klassik)
Erörterung: In der Manifestation ist kein englischer Titel für die Zusammenstellung angegeben, da es sich nicht um die Übersetzung einer vorliegenden Zusammenstellung handelt, sondern um eine eigenständige Zusammenstellung. Da aus der Verantwortlichkeitsangabe hervorgeht, dass es sich um eine Übersetzung handelt, ist keine zusätzliche Anmerkung zur Originalsprache der zusammengestellten Werke erforderlich.
Bevorzugter Titel des Werks (6.2.2.4): Der Untergang des Hauses Usher und andere Erzählungen
Normierter Sucheinstieg, der das Werk repräsentiert (6.27.1.2): Poe, Edgar Allan, 1809-1849. Der Untergang des Hauses Usher und andere Erzählungen
 
 
 
Beachten Sie: Bei manchen Zusammenstellungen, die unter Typ 2 fallen (z. B. Zusammenstellungen von Kurzgeschichten), ist der übergeordnete Titel der Zusammenstellung gleichzeitig der Titel eines in der Zusammenstellung enthaltenen Werks. Wird lediglich die Zusammenstellung erfasst, ist im normierten Sucheinstieg kein Unterscheidungsmerkmal gemäß 6.3 erforderlich. Sobald allerdings ein Konflikt vorliegt, z. B. wenn auch ein Sucheinstieg für das einzelne Werk benötigt wird, muss zumindest bei einem von beiden die Form als unterscheidendes Merkmal angegeben werden.
 
 
 
BEISPIEL
Richter, Falk, 1969-:
Unter Eis : Stücke / Falk Richter ; mit einem Vorwort von Katrin Ullmann. - Originalausgabe. - Frankfurt am Main : Fischer Taschenbuch Verlag, 2005. - 510 Seiten. - (Fischer  ; 16899. Theater)
Erörterung: “Unter Eis” ist sowohl der Titel der Zusammenstellung als auch der Titel eines in der Zusammenstellung enthaltenen Dramas.
Zusammenstellung:
Bevorzugter Titel des Werks (6.2.2.4): Unter Eis
Form des Werks (6.3.1.3): Zusammenstellung
Normierter Sucheinstieg, der das Werk repräsentiert (6.27.1.2, 6.27.1.9): Richter, Falk, 1969-. Unter Eis (Zusammenstellung)
Drama:
Normierter Sucheinstieg, der das Werk repräsentiert (25.1, 6.27.1.9): Richter, Falk, 1969-. Unter Eis
oder fakultativ: Richter, Falk, 1969-. Unter Eis (Drama)
 
 
 
[Stand: 08/2016]
D-A-CH AWR für 6.2.2.10.1
VOLLSTÄNDIGE WERKE
Erläuterung:
Betrachten Sie alle Ausgaben von vollständigen Zusammenstellungen der Werke eines Akteurs als Expressionen desselben Werks (nämlich des Gesamtwerks). Dies bedeutet, dass auch bei Vorliegen mehrerer Zusammenstellungen des Gesamtwerks (z. B. von unterschiedlichen Herausgebern) für alle derselbe bevorzugte Titel des Werks verwendet wird und auch im normierten Sucheinstieg keine unterscheidenden Merkmale nötig sind.
Eine Zusammenstellung von Werken gilt auch dann als vollständig, wenn aus ihr hervorgeht, dass solche Werke nicht mit enthalten sind, die man üblicherweise nicht in als vollständig bezeichneten Werkausgaben erwartet: Briefe, Tagebücher, Vorlesungsaufzeichnungen, Werke aus Kunstgattungen, mit denen der/die geistige SchöpferIn üblicherweise nicht in Verbindung gebracht wird.
 
 
 
BEISPIEL
Nietzsche Friedrich, 1844-1900:
Werke : kritische Gesamtausgabe / Nietzsche ; herausgegeben von Giorgo Colli und Mazzino Montinari. - Berlin : Walter de Gruyter, 1967-.
Bevorzugter Titel des Werks (6.2.2.10.1): Werke
Abweichender Titel für das Werk (6.2.3.3): entfällt, da mit bevorzugtem Titel des Werks identisch
Normierter Sucheinstieg, der das Werk repräsentiert (6.27.1.2):  Nietzsche Friedrich, 1844-1900. Werke
Erörterung: Nietzsches musikalische Kompositionen sind nicht Teil dieser Gesamtausgabe.
 
 
 
Wird ein Werknormsatz erstellt oder nachgenutzt, erfassen Sie den vorliegenden Haupttitel als abweichenden Titel für das Werk. Wenn ein Akteur nur für Werke in einer einzigen Form verantwortlich ist, beispielsweise wenn das Gesamtwerk einer Person ausschließlich aus Romanen besteht, kommt anstelle von 6.2.2.10.1 die Regel 6.2.2.10.2 zur Anwendung. (Ausnahme: Bei vollständigen Werkzusammenstellungen aus dem Bereich der Kunst wird der Formaltitel „Werke“ auch dann verwendet, wenn ein Künstler nur für Werke in einer einzigen Form verantwortlich ist. Denn in diesem Bereich wurden unter 6.2.2.10.2 keine spezifischen Formbezeichnungen festgelegt.)
 
 
 
BEISPIEL
Kafka, Franz, 1883-1924:
Sämtliche Werke / Franz Kafka ; mit einem Nachwort von Peter Höfle. - Erste Auflage. - Frankfurt am Main : Suhrkamp Verlag, 2008. - 1463 Seiten. - (Suhrkamp Quarto)
Bevorzugter Titel des Werks (6.2.2.10.1): Werke
Abweichender Titel für das Werk (6.2.3.3): Sämtliche Werke
Normierter Sucheinstieg, der das Werk repräsentiert (6.27.1.2):  Kafka, Franz, 1883-1924. Werke
Kafka, Franz, 1883-1924:
Gesammelte Werke / Franz Kafka ; herausgegeben von Max Brod. - Frankfurt am Main : S. Fischer, 1946-
Bevorzugter Titel des Werks (6.2.2.10.1): Werke
Abweichender Titel für das Werk (6.2.3.3): Gesammelte Werke
Normierter Sucheinstieg, der das Werk repräsentiert (6.27.1.2): Kafka, Franz, 1883-1924. Werke
Erörterung: Die beiden Zusammenstellungen (einmal einbändig und einmal mehrbändig) gelten als Expressionen desselben Werks. Deshalb wird für beide derselbe bevorzugte Titel des Werks und entsprechend derselbe normierte Sucheinstieg verwendet.
 
 
 
[Stand: 02/2017]
D-A-CH AWR für 6.2.2.10.2
VOLLSTÄNDIGE WERKE IN EINER EINZIGEN FORM
Erläuterung:
Vergeben Sie nur dann einen Formaltitel für eine vollständige Zusammenstellung von Werken in einer einzigen Form (oder in mehreren getrennt genannten Formen, s. u.), wenn diese Form in der in RDA genannten Liste aufgeführt ist.
Zusätzlich zu den in RDA aufgeführten Formaltiteln sind folgende Begriffe als Formaltitel zugelassen:
Erzählungen
Märchen
Novellen
Tagebücher
 
 
 
BEISPIEL
Biermann, Wolf, 1936-:
Alle Lieder / Wolf Biermann. - Köln : Kiepenheuer & Witsch, 1991. - 459 Seiten.
ISBN 3-462-02136-2 
Bevorzugter Titel des Werks (6.2.2.10.2): Lyrics
Abweichender Titel für das Werk (6.2.3.3): Alle Lieder
Normierter Sucheinstieg, der das Werk repräsentiert (6.27.1.2):
Biermann, Wolf, 1936-. Lyrics
Hauff, Wilhelm, 1802-1827:
Sämtliche Märchen : mit den Illustrationen der Erstdrucke / Wilhelm Hauff ; herausgegeben von Hans-Heino Ewers. - Stuttgart : Philipp Reclam jun., [1981]. - 463 Seiten : Illustrationen. - (Universal-Bibliothek ; Nr. 301)
ISBN 3-15-000301-6
Bevorzugter Titel des Werks (6.2.2.10.2): Märchen
Abweichender Titel für das Werk (6.2.3.3): Sämtliche Märchen
Normierter Sucheinstieg, der das Werk repräsentiert (6.27.1.2):
Hauff, Wilhelm, 1802-1827. Märchen
 
 
 
Betrachten Sie alle Ausgaben von vollständigen Zusammenstellungen der Werke eines Akteurs in einer einzigen Form als Expressionen desselben Werks (des Werks in einer einzigen Form). Dies bedeutet, dass auch bei Vorliegen mehrerer Zusammenstellungen des Werks in einer einzigen Form (z. B. von unterschiedlichen Herausgebern) für alle derselbe bevorzugte Titel des Werks verwendet wird und auch im normierten Sucheinstieg keine unterscheidenden Merkmale nötig sind.
Wird ein Werknormsatz erstellt oder nachgenutzt, erfassen Sie den vorliegenden Haupttitel als abweichenden Titel für das Werk. Orientieren Sie sich bei der Auswahl des Formaltitels an den Angaben der Manifestation, sofern vorhanden.
 
 
 
BEISPIEL
Kleist, Heinrich von, 1777-1811:
Sämtliche Briefe / Heinrich von Kleist ; herausgegeben von Dieter Heimböckel. - Stuttgart : Philipp Reclam jun., 2011. - 765 Seiten. - (Reclams Universal-Bibliothek ; Nr. 18904)
ISBN 978-3-15-018904-7
Bevorzugter Titel des Werks (6.2.2.10.2): Briefe
Abweichender Titel für das Werk (6.2.3.3): Sämtliche Briefe
Normierter Sucheinstieg, der das Werk repräsentiert (6.27.1.2): Kleist, Heinrich von, 1777-1811. Briefe
Kleist, Heinrich von, 1777-1811:
Briefe / Heinrich von Kleist ; herausgegeben und eingeleitet von Friedrich Michael. - Leipzig : Insel-Verlag, [1925]. - 287 Seiten
Bevorzugter Titel des Werks (6.2.2.10.2): Briefe
Abweichender Titel für das Werk (6.2.3.3): entfällt, da mit bevorzugtem Titel des Werks identisch
Normierter Sucheinstieg, der das Werk repräsentiert (6.27.1.2): Kleist, Heinrich von, 1777-1811. Briefe
 
 
 
Erörterung: Die beiden Zusammenstellungen gelten als Expressionen desselben Werks. Deshalb wird für beide derselbe bevorzugte Titel des Werks und entsprechend derselbe normierte Sucheinstieg verwendet.
Bei vollständigen Zusammenstellungen in mehr als einer Form ist es ausreichend, das Gesamtwerk für die Form, die den überwiegenden bzw. im Vordergrund stehenden Anteil der Manifestation ausmacht, zu erfassen. Das Erfassen der zusätzlichen Form(en) ist optional möglich.
 
 
 
BEISPIEL
Kleist, Heinrich von, 1777-1811:
Sämtliche Erzählungen, Anekdoten, Gedichte, Schriften / Heinrich von Kleist ; herausgegeben von Klaus Müller-Salget. - 1. Auflage. - Frankfurt am Main : Deutscher Klassiker Verlag, 2005. - 1299, XVI Seiten. - (Deutscher Klassiker Verlag im Taschenbuch ; Band 5)
Erörterung: Die Manifestation enthält die vollständigen Werke Kleists in vier Formen, die nur teilweise in der RDA-Liste enthalten sind. Der Anteil der Erzählungen überwiegt, dementsprechend ist dieser bevorzugt zu erfassen.
Bevorzugter Titel des Werks (6.2.2.10.2): Erzählungen
Abweichender Titel für das Werk (6.2.3.3): Sämtliche Erzählungen, Anekdoten, Gedichte, Schriften
Normierter Sucheinstieg, der das Werk repräsentiert (6.27.1.2): Kleist, Heinrich von, 1777-1811: Erzählungen
Fakultativ ist zusätzlich als weiteres in der Manifestation verkörpertes Werk denkbar:
Bevorzugter Titel des Werks (6.2.2.10.2): Lyrik
Abweichender Titel für das Werk 6.2.3.3): Sämtliche Erzählungen, Anekdoten, Gedichte, Schriften
Normierter Sucheinstieg, der das Werk repräsentiert (6.27.1.2): Kleist, Heinrich von, 1777-1811: Lyrik
 
 
 
Bei einer vollständigen Zusammenstellung der von einer Person geschriebenen Briefe ist es unerheblich, ob auch Briefe an diese Person enthalten sind oder nicht.
Manifestationen, die den Briefwechsel zweier oder mehrerer geistiger Schöpfer enthalten, fallen allerdings nicht unter den Komplex 6.2.2.10.2, da es sich nicht um Zusammenstellungen von Werken eines Akteurs handelt, sondern vielmehr um Zusammenstellungen von Werken verschiedener Akteure (6.27.1.4). Orientieren Sie sich bei der Entscheidung, ob eine vollständige Zusammenstellung der Briefe eines geistigen Schöpfers oder eine Zusammenstellung der Briefe mehrerer geistiger Schöpfer vorliegt, an der Präsentation der Manifestation.
Bei den folgenden Typen vollständiger Zusammenstellungen von Werken in einer einzigen oder mehreren Formen wird kein Formaltitel gemäß 6.2.2.10.2 vergeben:
1.
Zusammenstellungen mit übergeordnetem Titel in einer einzigen Form, die nicht in 6.2.2.10.2 oder der oben genannten Liste aufgeführt ist (bzw. bei mehreren Formen: wenn die hauptsächliche Form nicht in der Liste aufgeführt ist).
2.
Zusammenstellungen ohne übergeordneten Titel (Ausnahme: aus der Manifestation geht klar hervor, dass es sich um eine vollständige Zusammenstellung in einer einzigen Form gemäß der Liste in 6.2.2.10.2 handelt!)
Die unter Typ 1 fallenden Zusammenstellungen gelten als unter ihrem übergeordneten Titel bekannt (vgl. ERL zu 6.2.2.10.2). Die unter Typ 2 fallenden Zusammenstellungen werden behandelt wie sonstige Zusammenstellungen von Werken (vgl. 6.2.2.10.3 mit AWR).
[Stand: 02/2017]
D-A-CH AWR für 6.2.2.10.3
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative bei unvollständigen Zusammenstellungen ohne übergeordneten Titel nicht an. Bei umfangreichen Zusammenstellungen ohne übergeordneten Titel ist in der zusammengesetzten Beschreibung in Ausnahmefällen die Bildung eines Formaltitels im Sinne der Alternative möglich. Unvollständige Zusammenstellungen mit übergeordnetem Titel gelten als unter diesem Titel bekannt und fallen deshalb nicht unter 6.2.2.10.3. Zur Vorgangsweise in diesen Fällen s. 6.2.2.10 mit ERL.
[Stand: 10/2015]
Erläuterung:
Verwenden Sie den Formaltitel „Auswahl" nicht in Normdatensätzen für Werke.
[Stand: 10/2015]
D-A-CH AWR für 6.2.2.11.1
ÜBERGEORDNETER TITEL
Erläuterung zu Schriftdenkmälern:
Als übergeordneter Titel gilt gegebenenfalls auch ein Individualname einer Handschrift oder eines anderen Schriftdenkmals, der zugleich den Inhalt der Zusammenstellung identifiziert.
 
 
 
BEISPIEL
Ambraser Heldenbuch
 
 
 
[Stand: 08/2016]
D-A-CH AWR für 6.2.2.11.2
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Bei umfangreichen Zusammenstellungen ohne übergeordneten Titel ist in der zusammengesetzten Beschreibung in Ausnahmefällen die Verwendung eines fingierten Titels im Sinne der Alternative möglich. Wird eine Handschrift oder ein anderes Schriftdenkmal beschrieben (Original, Reproduktion, Faksimile, Edition usw.), so bilden Sie den fingierten Titel gemäß 6.2.2.6.2 D-A-CH.
[Stand: 08/2016]
D-A-CH AWR für 6.2.3
ABWEICHENDER TITEL EINES WERKS
Anwendungsregel Latest:
Tritt bei fortlaufenden Ressourcen eine geringfügige Änderung des Haupttitels in einer späteren Ausgabe der Manifestation des Werks auf (s. AWR Latest zu 2.3.2.13.2), erfassen Sie den früheren Titel als abweichenden Titel für das Werk.
 
 
 
BEISPIEL
Titel des Werks 1938 – 1939: Adreßbuch der Städte Babelsberg und Werder
Geringfügige Änderung ab 1940: Adreßbuch der Städte Babelsberg + Werder
Der Titel des Werks wird aktualisiert: Adreßbuch der Städte Babelsberg + Werder
Abweichender Titel für das Werk: Adreßbuch der Städte Babelsberg und Werder
 
 
 
[Stand: 07/2014]
D-A-CH AWR für 6.2.3.3
ALLGEMEINE RICHTLINIEN ZUM ERFASSEN VON EINEM ABWEICHENDEN TITEL EINES WERKS
Erläuterung:
Erfassen Sie abweichende Titel von Werken im Normdatensatz für das Werk. In der zusammengesetzten Beschreibung ist die Abbildung des abweichenden Titels des Werks nicht vorgesehen.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.3
FORM EINES WERKS
Anwendungsregel:
Betrachten Sie bei der Entscheidung, ob die Form des Werks als Kernelement erfasst werden muss, nicht nur die Titel anderer Werke bzw. die Namen von Akteuren, sondern vergleichen Sie jeweils die normierten Sucheinstiege miteinander. Die Form des Werks muss nur dann zwingend erfasst werden, wenn sie benötigt wird, um den normierten Sucheinstieg für das Werk vom normierten Sucheinstieg für ein anderes Werk oder dem für eine andere Entität zu unterscheiden.
[Stand: 10/2016]
D-A-CH AWR für 6.3.1.3
ERFASSEN EINER FORM EINES WERKS
Erläuterung 1:
Erfassen Sie die Form des Werks entsprechend dem vorliegenden Sachverhalt als spezifischen oder weiten Begriff. Es handelt sich dabei um literarische Gattungen, Filmgenres, Genres von Computerspielen, Genres von Fernsehsendungen und andere Werkgattungen.
 
 
 
BEISPIEL
Roman
Actionfilm
Ego-Shooter
Casting-Show
 
 
 
Wählen Sie dabei einen Begriff, der der Werkebene und nicht der Expressions- oder Manifestationsebene zuzuordnen ist.
 
 
 
BEISPIEL
Roman, nicht Hörbuch
 
 
 
Erfassen Sie die Form des Werks als normierten Sachbegriff aus der GND, sofern sich dieser leicht ermitteln lässt. Erfassen Sie alternativ einen frei gewählten Begriff, eventuell unter Berücksichtigung eines in der Manifestation genannten.
Für Werke der klassischen Musik beachten Sie die „Liste der maßgeblichen Begriffe der Kompositionsarten" 6.14.2.5.
Erläuterung 2:
Erfassen Sie die Form des Werks im Normdatensatz als Teil des Sucheinstiegs, wenn dies zur Unterscheidung notwendig ist, und zusätzlich als getrenntes Element. Zur Erfassung der Form des Werks im Normdatensatz vgl. EH-W-01
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.4
DATUM EINES WERKS
Anwendungsregel:
Mit Ausnahme von Abkommen gilt: Betrachten Sie bei der Entscheidung, ob das Datum des Werks als Kernelement erfasst werden muss, nicht nur die Titel anderer Werke bzw. die Namen von Akteuren, sondern vergleichen Sie jeweils die normierten Sucheinstiege miteinander. Das Datum des Werks muss nur dann zwingend erfasst werden, wenn es benötigt wird, um den normierten Sucheinstieg für das Werk vom normierten Sucheinstieg für ein anderes Werk oder dem für eine andere Entität zu unterscheiden.
[Stand: 10/2016]
D-A-CH AWR für 6.4.1.3
ERFASSEN VON EINEM DATUM EINES WERKS
Anwendungsregel:
Erfassen Sie die Daten nach dem gregorianischen bzw. julianischen Kalender. 
[Stand: 08/2015]
Erläuterung:
Erfassen Sie das Datum des Werks im Normdatensatz als Teil des Sucheinstiegs, wenn dies zur Unterscheidung notwendig ist, und zusätzlich als getrenntes Element. Zur Erfassung des Datums des Werks vgl. EH-W-01.
Bei Werken der Musik wird für das Datum des Werks das Jahr der Fertigstellung der Komposition oder das Jahr der Originalveröffentlichung bzw. der Uraufführung herangezogen.
[Stand: 10/2016]
D-A-CH AWR für 6.5
URSPRUNGSORT EINES WERKS
Anwendungsregel:
Betrachten Sie bei der Entscheidung, ob der Ursprungsort des Werks als Kernelement erfasst werden muss, nicht nur die Titel anderer Werke bzw. die Namen von Akteuren, sondern vergleichen Sie jeweils die normierten Sucheinstiege miteinander. Der Ursprungsort des Werks muss nur dann zwingend erfasst werden, wenn er benötigt wird, um den normierten Sucheinstieg für das Werk vom normierten Sucheinstieg für ein anderes Werk oder dem für eine andere Entität zu unterscheiden.
[Stand: 10/2016]
D-A-CH AWR für 6.5.1.3
ERFASSEN EINES URSPRUNGSORTES EINES WERKS
Erläuterung:
Erfassen Sie den Ursprungsort des Werks im Normdatensatz als Teil des Sucheinstiegs, wenn dies zur Unterscheidung notwendig ist, und zusätzlich als getrenntes Element. Zur Erfassung des Ursprungsorts im Normdatensatz vgl. EH-W-01
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.6
SONSTIGE UNTERSCHEIDENDE EIGENSCHAFT EINES WERKS
Anwendungsregel:
Betrachten Sie bei der Entscheidung, ob eine sonstige unterscheidende Eigenschaft des Werks als Kernelement erfasst werden muss, nicht nur die Titel anderer Werke bzw. die Namen von Akteuren, sondern vergleichen Sie jeweils die normierten Sucheinstiege miteinander. Eine sonstige unterscheidende Eigenschaft des Werks muss nur dann zwingend erfasst werden, wenn sie benötigt wird, um den normierten Sucheinstieg für das Werk vom normierten Sucheinstieg für ein anderes Werk oder dem für eine andere Entität zu unterscheiden.
[Stand: 10/2016]
D-A-CH AWR für 6.6.1.3
ERFASSEN EINER SONSTIGEN UNTERSCHEIDENDEN EIGENSCHAFT EINES WERKS
Erläuterung:
Zur Erfassung sonstiger unterscheidender Eigenschaften eines Werks im Normdatensatz vgl. EH-W-01
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.9.1.3
ERFASSEN EINES INHALTSTYPS
Erläuterung:
Zur Erfassung eines Inhaltstyps im Normdatensatz vgl. EH-W-09
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.9.1.3
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Bestimmen und erfassen Sie den Inhaltstyp für die Hauptkomponente.
Erfassen Sie den Inhaltstyp nicht für Begleitmaterial.
Wenn mehrere Inhaltstypen auf die Ressource zutreffen, wenden Sie Alternative b) an. 
Bei mehrteiligen Ressourcen bestimmen und erfassen Sie den Inhaltstyp für die Ressource als Ganzes betrachtet und für die einzelnen Teile.
Audio-CD plus mehrseitiges Booklet (http://d-nb.info/971569282)
 
 
 
BEISPIEL
Hauptkomponente: CD ; Begleitmaterial: Booklet
Stimme im Wind (Audio-CD)
 
Inhaltstypaufgeführte Musik
 
Medientyp audio
 
Datenträgertyp Audiodisk
 
 
 
Mehrteilige gedruckte Ressource(http://d-nb.info/1042379939)
 
 
 
BEISPIEL
Übergeordnete Aufnahme
Duden - die deutsche Sprache : Wörterbuch in drei Bänden
 
InhaltstypText
 
Medientypohne Hilfsmittel zu benutzen
 
Datenträgertyp Band
Aufnahme für einen Teil mit abhängigem Titel
Band 1 A – Gelt
 
InhaltstypText
 
Medientypohne Hilfsmittel zu benutzen
 
Datenträgertyp Band
Aufnahme für einen Teil mit abhängigem Titel
Band 2 Gelu - Pyxi
 
InhaltstypText
 
Medientypohne Hilfsmittel zu benutzen
 
DatenträgertypBand
Aufnahme für einen Teil mit abhängigem Titel
Band 3 Q - Zzgl
 
InhaltstypText
 
Medientypohne Hilfsmittel zu benutzen
 
DatenträgertypBand
 
 
 
Ressource, die aus mehreren Datenträgertypen besteht
(Band, Audiodisk, Computerdisk)
Fall: Hierarchische Beschreibung( http://d-nb.info/1011437716 )
 
 
 
BEISPIEL
Übergeordnete Aufnahme
Langenscheidt  - der Italienisch-Kurs Plus
 
InhaltstypText[Band]
 
Inhaltstypgesprochenes Wort[CD]
 
InhaltstypComputerdaten[DVD-ROM]
 
Medientypohne Hilfsmittel zu benutzen
 
Medientypaudio
 
MedientypComputermedien
 
DatenträgertypBand
 
DatenträgertypAudiodisk
 
DatenträgertypComputerdisk
Aufnahme für einen Teil mit abhängigem Titel
Lehrbuch
 
InhaltstypText
 
Medientypohne Hilfsmittel zu benutzen
 
DatenträgertypBand
Aufnahme für einen Teil mit abhängigem Titel
Begleitbuch
 
InhaltstypText
 
Medientypohne Hilfsmittel zu benutzen
 
DatenträgertypBand
Aufnahme für einen Teil mit abhängigem Titel
Kurs-CDs/Wortschatztrainer (Audio-CDs)
 
Inhaltstypgesprochenes Wort
 
Medientypaudio
 
DatenträgertypAudiodisk
Aufnahme für einen Teil mit abhängigem Titel
Vokabeltrainer (DVD-ROM)
 
InhaltstypComputerdaten
 
MedientypComputermedien
 
DatenträgertypComputerdisk
 
 
 
Ressource, die aus mehreren Datenträgertypen besteht
(Band, Audiodisk, Computerdisk)
Fall: Umfassende Beschreibung(http://d-nb.info/983903026)
 
 
 
BEISPIEL
Don Camillo e Peppone : das Hörbuch zum Sprachen lernen (Textbuch/Audio-CD/CD-ROM)
 
InhaltstypText[Band]
 
Inhaltstypgesprochenes Wort[CD]
 
InhaltstypComputerdatenCD-ROM
 
Medientypohne Hilfsmittel zu benutzen
 
Medientypaudio
 
MedientypComputermedien
 
DatenträgertypBand
 
DatenträgertypAudiodisk
 
DatenträgertypComputerdisk
 
 
 
Weitere Beispiele s.AH-013
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.10.1.3
ERFASSEN EINES DATUMS EINER EXPRESSION
Anwendungsregel:
Erfassen Sie die Daten nach dem gregorianischen bzw. julianischen Kalender.
[Stand: 08/2015]
Erläuterung:
Zur Erfassung des Datums der Expression im Normdatensatz vgl. EH-W-09.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.11.1.3
ERFASSEN EINER SPRACHE EINER EXPRESSION
Anwendungsregel:
Erfassen Sie die Sprache oder die Sprachen der Expression als separates Element. Verwenden Sie für die Erfassung die Kodierungen nach ISO 639-2/B. Eine Liste der ISO-Sprachcodes finden Sie unter http://www.loc.gov/standards/iso639-2/php/code_list.php oder http://id.loc.gov/vocabulary/iso639-2.html.
Handelt es sich nicht um sprachgebundenes Material, so geben Sie auch dies durch den entsprechenden Code an.
Bei der Entscheidung, ob sprachgebundenes Material vorliegt oder nicht, werden Informationsquellen mit Titelangaben (z. B. Titelseite, Label, Kolophon) nicht berücksichtigt.
Bei der Erfassung der Sprache der Expression wird die Sprache von Begleitmaterial nicht berücksichtigt.
 
 
 
BEISPIEL
Audio-CD mit Instrumentalmusik, mit einem ausführlichen Booklet in deutsch: zxx
Bildband, in dem nur Abbildungen enthalten sind: zxx
Bildband, in dem  Abbildungen mit Bildunterschriften in deutscher Sprache enthalten sind: ger
Musiknoten für ein Instrumentalstück mit einem Vorwort in italienisch: ita
 
 
 
Kann die Sprache nicht bestimmt werden, geben Sie auch dies durch den entsprechenden Code an.
[Stand: 02/2017]
Erläuterung:
Zur Erfassung der Sprache im Normdatensatz vgl. EH-W-09
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.11.1.4
EXPRESSIONEN, DIE MEHRERE SPRACHEN ENTHALTEN
Anwendungsregel:
Wenden Sie diese Regelwerksstelle auch dann an, wenn in einer Manifestation mehrere Expressionen verkörpert sind. Sie können dann alle Sprachen erfassen, unabhängig davon, ob diese zur selben Expression oder zu unterschiedlichen Expressionen gehören.
[Stand: 10/2017]
D-A-CH AWR für 6.12.1.3
ERFASSEN EINER SONSTIGEN UNTERSCHEIDENDEN EIGENSCHAFT EINER EXPRESSION
Erläuterung:
Zur Erfassung sonstiger unterscheidender Eigenschaften der Expression im Normdatensatz vgl. EH-W-09
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.14
TITEL EINES MUSIKWERKS
Erläuterung:
Zur Erfassung von Normdatensätzen für Werke der Musik vgl. EH-M-01 Zur Erfassung von Normdatensätzen für Libretti vgl. EH-M-02.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.14.2.2
INFORMATIONSQUELLE
Anwendungsregel:
Bestimmen Sie den Titel, der als bevorzugter Titel für ein Musikwerk (vor und nach 1500) zu verwenden ist, anhand von Nachschlagewerken in der folgenden Reihenfolge:
Liste der maßgeblichen Werkverzeichnisse, s. AH-014
Die Musik in Geschichte und Gegenwart (2., neubearb. Aufl.)
The New Grove Dictionary of Music and Musicians (2. ed.)
Kann der bevorzugte Titel nicht oder nicht ausreichend anhand der Liste dieser Nachschlagewerke ermittelt werden, können andere Nachschlagewerke hinzugezogen werden. Ist ein Nachweis in Nachschlagewerken nicht möglich, gelten die Angaben der Informationsquelle.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 6.14.2.4
ERFASSEN DES BEVORZUGTEN TITELS EINES MUSIKWERKS
Anwendungsregel:
Erfassen Sie den bevorzugten Titel des Werks nur dann als eigenes Datenelement in der zusammengesetzten Beschreibung, wenn er vom Haupttitel der Manifestation abweicht oder wenn ein zusätzliches unterscheidendes Merkmal gemäß 6.3 bis 6.6 erfasst werden muss. In allen anderen Fällen übernimmt der Titel, der als Haupttitel der Manifestation erfasst wurde, zugleich auch die Funktion des bevorzugten Titels des Werks. Unabhängig davon ist es möglich, eine Verknüpfung zu dem entsprechenden Normdatensatz für das Werk anzulegen.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.14.2.5.1
WEGLASSUNGEN
Erläuterung:
Fassen Sie bei Werken bis 1900 Phrasen wie „a due“ oder „a cinque“ als Besetzungsangaben und nicht als Teil des Titels auf.
Lassen Sie bei Werken bis 1900 Wörter wie klein, groß, leicht, schwer, berühmt, brillant, beliebt, solemnis, brevis, konzertant (ausgenommen konzertante Sinfonien) und deren Entsprechungen in anderen Sprachen dann vom Titel weg, wenn sie nach Anwendung von 6.14.2.5.1 RDA alleine mit einer Kompositionsart als Titel stehen.
[Stand: 10/2015]
D-A-CH AWR für 6.14.2.5.2
BEVORZUGTER TITEL, DER NUR AUS DER BEZEICHNUNG EINER KOMPOSITIONSART BESTEHT
Anwendungsregel:
Verwenden Sie für den bevorzugten Titel, der nur aus der Bezeichnung einer Kompositionsart besteht, einen Begriff aus der Arbeitshilfe AH-002.
[Stand: 02/2015]
D-A-CH AWR für 6.14.2.5.2.1
WAHL EINER SPRACHE
Erläuterung:
Verwenden Sie fremdsprachige Bezeichnungen einer Kompositionsart, wenn es für den vorliegenden fremdsprachigen Begriff keinen deutschsprachigen Begriff mit offensichtlich gemeinsamer etymologischer Wurzel gibt.
 
 
 
BEISPIEL
Sonata wird Sonate/n und Arias wird Arie/n.
„Pieces" werden aber nicht zu „Stücke" und „Songs" nicht zu „Lieder".
 
 
 
[Stand: 10/2015]
D-A-CH AWR für 6.14.2.5.2.1
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative nicht an.
[Stand: 08/2016]
D-A-CH AWR für 6.14.2.5.2.2
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative an.
Wählen Sie die Pluralform unter Anwendung der Liste der Kompositionsarten (AH-002). Beachten Sie dabei die in der Liste geregelten Ausnahmen.
[Stand: 08/2016]
D-A-CH AWR für 6.14.2.7
ERFASSEN DES BEVORZUGTEN TITELS FÜR EINEN TEIL ODER TEILE EINES MUSIKWERKS
Erläuterung:
Zur Erfassung von Normdatensätzen für Teile eines Musikwerks vgl. EH-M-01.
[Stand: 02/2015]
D-A-CH AWR für 6.14.2.7.1
EIN TEIL
Erläuterung:
Erfassen Sie als bevorzugten Titel für Rezitativ und Arie den Titel des Rezitativs, für das Rezitativ allein ebenfalls den Titel des Rezitativs, und für die Arie den Titel der Arie.
 
 
 
BEISPIEL
Tabelle 6.17
Aus „Le nozze di Figaro“:
Hai già vinta la causa
(für Rezitativ und Arie bzw. das Rezitativ allein)
Vedrò, mentr‘ io sospiro
(für die Arie)
Aus „Die Zauberflöte“:
O zittre nicht, mein lieber Sohn
(für Rezitativ und Arie bzw. das Rezitativ allein)
Zum Leiden bin ich auserkoren
(für die Arie)
Aus „Der Freischütz“:
Wie nahte mir der Schlummer
(für Szene und Arie bzw. die Szene allein)
Leise, leise, fromme Weise
(für die Arie)
 
 
 
Erläuterungen zur Bildung des normierten Sucheinstiegs s. 6.28.2.2.
[Stand: 10/2016]
D-A-CH AWR für 6.14.2.7.1.1
TEIL, DER NUR DURCH EINE NUMMER IDENTIFIZIERT WIRD
Erläuterung:
Für die Erfassung der Nummer eines Teils nutzen Sie die Sprache in welcher der bevorzugte Titel erfasst wurde. Kürzen Sie den Begriff Nummer ab und nutzen Sie die in der jeweiligen Sprache übliche Abkürzung wie in Anhang B genannt.
[Stand: 02/2015]
D-A-CH AWR für 6.14.2.7.1.3
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative nicht an.
[Stand: 08/2016]
D-A-CH AWR für 6.14.2.7.2
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative an.
[Stand: 02/2014]
Erläuterung:
Erfassen Sie einen Formaltitel mit „Auswahl" nur in der zusammengesetzten Beschreibung und nicht im Normdatensatz. vgl. 6.2.2.9.2 D-A-CH.
[Stand: 10/2015]
D-A-CH AWR für 6.14.2.8
ERFASSEN DES BEVORZUGTEN TITELS FÜR EINE ZUSAMMENSTELLUNG VON MUSIKWERKEN EINES KOMPONISTEN
Erläuterung:
Orchesterstudien von Werken eines Komponisten sind Zusammenstellungen mit übergeordnetem Titel. Sie gelten als unter diesem Titel bekannt. „Orchesterstudie“ kann als Form des Werks erfasst werden.
 
 
 
BEISPIEL
Orchesterstudien aus seinen Werken / Richard Strauss
Bevorzugter Titel des Werks: Orchesterstudien aus seinen Werken
Nicht: Opern. Auswahl
 
 
 
[Stand: 10/2016]
D-A-CH AWR für 6.14.2.8.2
VOLLSTÄNDIGE WERKE FÜR EINE ALLGEMEINE ODER EINE BESTIMMTE BESETZUNG
Anwendungsregel:
Für die Erfassung eines Formaltitels für die vollständigen Werke einer allgemeinen oder bestimmten Besetzung verwenden Sie üblicherweise „Musik für" mit einem Terminus aus der Liste der normierten Besetzungsangaben. Mehrere Termini werden mit Kommas voneinander getrennt.
Ausnahmen sind Kammermusik, Instrumentalmusik, Vokalmusik.
 
 
 
BEISPIEL
Musik für Violine, Viola, Violoncello
Musik für Klavier (2)
Musik für Klavier, 4-händig
 
 
 
[Stand: 10/2015]
Erläuterung:
Wenden Sie die gültigen Grammatikregeln beim Erfassen eines Formaltitels nach RDA 6.14.2.8.2 an.
 
 
 
BEISPIEL
Musik für gemischten Chor
nicht: Musik für Gemischter Chor
 
 
 
[Stand: 10/2016]
D-A-CH AWR für 6.14.2.8.3
VOLLSTÄNDIGE WERKE EINER EINZIGEN KOMPOSITIONSART FÜR EINE BESTIMMTE BESETZUNG ODER FÜR VERSCHIEDENE BESETZUNGEN
Anwendungsregel:
Verwenden Sie für die Erfassung der Kompositionsart im Formaltitel einen Begriff aus der Arbeitshilfe AH-002.
[Stand: 10/2015]
D-A-CH AWR für 6.14.2.8.4
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative an.
[Stand: 10/2015]
Erläuterung:
Erfassen Sie einen Formaltitel mit „Auswahl" nur in der zusammengesetzten Beschreibung und nicht im Normdatensatz.
vgl. 6.2.2.9.2 D-A-CH.
[Stand: 10/2015]
D-A-CH AWR für 6.14.3.3
ALLGEMEINE RICHTLINIEN ZUM ERFASSEN EINES ABWEICHENDEN TITELS EINES MUSIKWERKS
Erläuterung:
Bitte berücksichtigen Sie auch 6.2.3.3 D-A-CH.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.15.1.3
ERFASSEN EINER BESETZUNG
Anwendungsregel:
Für die Erfassung der Besetzung verwenden Sie die normierten Besetzungsangaben AH-001.
[Stand: 08/2015]
Erläuterung 1:
Die Liste der normierten Besetzungsangaben (s. AH-001) führt die Instrumente oder Singstimmen im Singular auf. Verwenden Sie die Begriffe auch, wenn Instrument oder Singstimme mehrfach besetzt ist.
 
 
 
BEISPIEL
Horn
Flöte
Fagott
Basso continuo
Flöte (2)
Klarinette (2)
Bratsche (4)
 
 
 
Wenn die Zahl der Spieler nicht explizit der Vorlage zu entnehmen oder zu ermitteln ist, kann statt einer Zahl der Terminus mehrere verwendet werden.
[Stand: 02/2016]
Erläuterung 2:
Zur Erfassung der Besetzung im Normdatensatz vgl. EH-M-01.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.15.1.4
ALTERNATIVE INSTRUMENTE UND SINGSTIMMEN
Erläuterung:
Erfassen Sie Ad-libitum-Besetzungen wie alternative Instrumente.
[Stand: 08/2017]
D-A-CH AWR für 6.15.1.5
WECHSELNDE INSTRUMENTE UND SINGSTIMMEN
Erläuterung:
Doubling instruments (deutsch auch wechselnde Instrumente) and voices sind Instrumente und Singstimmen, die in einem Werk von einem Ausführenden zeitweise gewechselt werden.
[Stand: 08/2017]
D-A-CH AWR für 6.15.1.5
OPTIONALE WEGLASSUNG
Anwendungsregel:
Wenden Sie die optionale Weglassung nicht an.
[Stand: 08/2017]
D-A-CH AWR für 6.15.1.6.1
OPTIONALE WEGLASSUNG
Anwendungsregel:
Wenden Sie die optionale Weglassung an.
[Stand: 08/2017]
D-A-CH AWR für 6.15.1.6.3
OPTIONALE WEGLASSUNG
Anwendungsregel:
Wenden Sie die optionale Weglassung an.
[Stand: 08/2017]
D-A-CH AWR für 6.16.1.3
ERFASSEN EINER NUMERISCHEN BEZEICHNUNG EINES MUSIKWERKS
Anwendungsregel:
Für die Ermittlung von Werkverzeichnisnummern verwenden Sie AH-014.
Verwenden Sie für die verschiedensprachigen Formen von „Nummer", z. B. „numero“ oder "number„ immer die Abkürzung „Nr.".
Weitere zur Einleitung der Zählung verwendete Begriffe werden nicht abgekürzt und in der Sprache, die für den bevorzugten Titel des Werks verwendet wird, wiedergegeben. Die Zählung wird dem einleitenden Begriff als arabische Ziffer nachgestellt, z. B. book 1, libro 3 ...
[Stand: 02/2015]
Erläuterung:
Zur Erfassung der numerischen Kennzeichnung im Normdatensatz vgl. EH-M-01
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.16.1.3.1
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative nicht an. Beachten Sie stattdessen die Regelung zu 6.16.1.3 D-A-CH.
[Stand: 08/2016]
D-A-CH AWR für 6.16.1.3.2
OPUS-NUMMER
Erläuterung:
Kürzen Sie analog zu B.7 „Opus" immer mit „op." ab, unabhängig von der Informationsquelle.
Schließen Sie Einzelbuchstaben oder Buchstabenfolgen direkt und ohne Spatium an die Opus-Nummer an.
 
 
 
BEISPIEL
op. 31a
op. 39bis
op. 240d, Nr. 4
op. 20B
 
 
 
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.16.1.3.3
WERKVERZEICHNISNUMMER
Anwendungsregel:
Für die Ermittlung von Werkverzeichnisnummern verwenden Sie AH-014.
[Stand: 05/2014]
Erläuterung:
Abkürzungen gemäß der Liste der maßgeblichen Werkverzeichnisse (s. AH-014) gelten als allgemein akzeptierte Abkürzung.
Reihen Sie alle Bestandteile einer Werkverzeichnisnummer, jeweils durch Spatium getrennt, aneinander.
 
 
 
BEISPIEL
Hob 17 10
Hob 24 b 22
Hob 7 D 2
FWV C B 1
GraunWV C 13 18
ED 9 e E flat 1
ED 9 c D 1
TWV 41 A 6
W 5 a D 5
W 2 i F 3
 
 
 
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.17.1
GRUNDREGELN ZUM ERFASSEN EINER TONART
Erläuterung:
Für das Ermitteln der Tonart berücksichtigen Sie die Reihenfolge der Nachschlagewerke (6.14.2.2 D-A-CH).
Die Tonarten werden durch die Bezeichnung der Tonhöhe und des Modus gemäß Duden-Schreibung erfasst (z. B. Es-Dur, a-Moll).
Wenn kein Modus angegeben ist, erfassen Sie nur die Tonhöhe (z. B. F, B, h).
Die Kirchentonarten werden in verbaler Form mit vorangestelltem Tonbuchstaben (Finalton) erfasst (z. B. a-Äolisch, c-Dorisch, G-Mixolydisch). Kann die Kirchentonart in dieser Form nicht ermittelt werden, so wird sie in der Form, die im Nachschlagewerk oder in der Manifestation selbst angegeben ist, erfasst (z. B. 1. Ton).
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.17.1.3
ERFASSEN EINER TONART
Erläuterung:
Zur Erfassung der Tonart im Normdatensatz vgl. EH-M-01.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.18.1.6
GESANGS- UND CHORPARTITUREN
Anwendungsregel:
Verwenden Sie den Begriff „Gesangspartitur" nicht.
Verwenden Sie den Begriff „Klavierauszug", wenn folgende Definition auf Ihre Informationsquelle zutrifft: „Ein Klavierauszug ist eine Musiknotation, die alle Gesangsstimmen eines Vokalwerks bzw. alle Solostimmen eines Instrumentalwerks aufführt, mit der instrumentalen Begleitung, die für Tasteninstrument(e) arrangiert ist. Die Bezeichnung Klavierauszug wird auch für Orgelauszüge verwendet."
Verwenden Sie den Begriff „Chorpartitur" nur, wenn folgende Definition auf Ihre Informationsquelle zutrifft: „Eine Chorpartitur ist eine Musiknotation eines Werks für Chor (mit oder ohne Solostimmen) und Instrumentalbegleitung, die nur die Chorstimmen (ggf. mit Solostellen) zeigt, zumindest in den Teilen des Werks, in denen der Chor singt, wobei die instrumentale Begleitung weggelassen ist. Für Musiknotationen, in denen alle Chorstimmen (ggf. mit Solostellen) in Partituranordnung bei einem Werk für Chor a cappella aufgeführt sind s. PARTITUR."
[Stand: 03/2014]
D-A-CH AWR für 6.19
TITEL EINES JURISTISCHEN WERKS
Erläuterung:
Zur Erfassung von Normdatensätzen für juristische Werke vgl. EH-W-03.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.19.2
BEVORZUGTER TITEL EINES JURISTISCHEN WERKS
Anwendungsregel Verfassungen:
Wählen Sie als bevorzugten Titel für Verfassungen, wie bei Gesetzen, den Originaltitel. Ist dieser nicht ermittelbar, wählen Sie den Terminus „Verfassung" als bevorzugten Titel.
 
 
 
BEISPIEL
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Bundes-Verfassungsgesetz (für die Verfassung Österreichs)
 
 
 
[Stand: 08/2015]
Anwendungsregel Verfassungsentwürfe:
Wählen Sie als bevorzugten Titel eines Verfassungsentwurfs den Titel des Entwurfs. Ist dieser nicht ermittelbar, fügen Sie dem bevorzugten Titel der Verfassung den Terminus „Entwurf" hinzu .
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.19.2.2
INFORMATIONSQUELLEN
Anwendungsregel:
Bestimmen Sie den offiziellen Titel von Einzelgesetzen und Verordnungen vorrangig anhand der offiziellen Verkündungsblätter der gesetzgebenden Körperschaften.
Die Nachschlagewerke aus der Liste der fachlichen Nachschlagewerke sowie vorliegende Quellen werden nachrangig herangezogen. Das gilt auch für fremdsprachige Rechtsnormen.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.19.2.4
ERFASSEN DES BEVORZUGTEN TITELS EINES JURISTISCHEN WERKS
Anwendungsregel:
Erfassen Sie den bevorzugten Titel des Werks nur dann als eigenes Datenelement in der zusammengesetzten Beschreibung, wenn er vom Haupttitel der Manifestation abweicht oder wenn ein zusätzliches unterscheidendes Merkmal gemäß 6.3 bis 6.6 erfasst werden muss. In allen anderen Fällen übernimmt der Titel, der als Haupttitel der Manifestation erfasst wurde, zugleich auch die Funktion des bevorzugten Titels des Werks. Unabhängig davon ist es möglich, eine Verknüpfung zu dem entsprechenden Normdatensatz für das Werk anzulegen.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.19.2.5.2
EINZELGESETZE USW.
Erläuterung:
Unter dem offiziellen Kurztitel ist der in den offiziellen Verkündungsblättern veröffentlichte Kurztitel zu verstehen. Sofern das Gesetz keinen amtlichen Kurztitel hat, wählen Sie als bevorzugten Titel einen gebräuchlichen Zitiertitel oder den vollen offiziellen Gesetzestitel. Bei Fehlen des amtlichen Kurztitels ist der volle Gesetzestitel in der Regel als bevorzugter Titel zu präferieren, da dieser für die amtliche Bezeichnung von Gesetzen eine größere Bedeutung hat, als ein in der Literatur gewählter Zitiertitel. Der Gesetzestitel schließt gegebenenfalls die Jahreszahl und geografische Bestandteile mit ein.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.19.2.7
EINZELNES ABKOMMEN
Anwendungsregel:
Erfassen Sie als bevorzugten Titel eines Abkommens (in dieser Reihenfolge):
a.
einen Kurztitel oder Zitiertitel, der in der juristischen Literatur verwendet wird
b.
den offiziellen Titel des Abkommens
c.
jede sonstige offizielle Bezeichnung unter der das Abkommen bekannt ist.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.19.3
ABWEICHENDER TITEL EINES JURISTISCHEN WERKS
Erläuterung:
Es wird empfohlen die amtliche Abkürzung eines Gesetzes und den vollen offiziellen Gesetzestitel als abweichenden Titel zum offiziellen Kurztitel zu erfassen.
Es wird empfohlen nur amtliche Titelvarianten oder in der juristischen Literatur ausgewiesenermaßen gebräuchliche abweichende Titel zu verwenden, um eine klare Identifizierbarkeit des Werks zu erhalten .
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.19.3.3
ALLGEMEINE RICHTLINIEN ZUM ERFASSEN VON ABWEICHENDEN TITELN VON JURISTISCHEN WERKEN
Erläuterung:
Bitte berücksichtigen Sie auch 6.2.3.3 D-A-CH.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.19.3.4
ERFASSEN VON ALTERNATIVEN SPRACHLICHEN FORMEN ALS ABWEICHENDE TITEL VON JURISTISCHEN WERKEN
Erläuterung:
Für Länder, in denen mehrere Amtssprachen gelten, können Sie die Titelfassungen der anderen Amtssprachen als abweichende Titel erfassen. Ist eine der Amtssprachen „deutsch“, wird diese als bevorzugter Titel gewählt. Bei Schweizer Rechtsnormen wird als bevorzugter Titel der deutsche Titel gewählt. Die anderen Amtssprachen werden als abweichende Titel erfasst. Bei den einsprachigen Kantonen (z. B.: Waadt (Vaud)) wird der bevorzugte Titel in der Amtssprache gewählt.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.20.1.3
ERFASSEN DES DATUMS EINES JURISTISCHEN WERKS
Erläuterung:
Zur Erfassung des Datums des juristischen Werks im Normdatensatz vgl. EH-W-03
Bitte berücksichtigen Sie auch 6.4.1.3 D-A-CH. 
[Stand: 10/2015]
D-A-CH AWR für 6.20.2.3
ERFASSEN DES VERKÜNDUNGSDATUMS EINES GESETZES USW.
Erläuterung:
Reicht das Jahr, in dem ein Gesetz verkündet oder in Kraft gesetzt wurde, zur Unterscheidung gleichlautender Werke nicht aus, erfassen Sie das Datum, indem Sie analog zu 6.20.3.3 das Jahr, den Monat und den Tag angeben.
[Stand: 10/2016]
D-A-CH AWR für 6.21.1.3
ERFASSEN SONSTIGER UNTERSCHEIDENDER EIGENSCHAFTEN EINES JURISTISCHEN WERKS
Erläuterung:
Zur Erfassung sonstiger unterscheidender Eigenschaften  eines juristischen Werks im Normdatensatz vgl. EH-W-03
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.23
TITEL EINES RELIGIÖSEN WERKS
Erläuterung:
Zur Erfassung von Normdatensätzen für religiöse Werke vgl. EH-W-06
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.23.2.4
ERFASSEN DES BEVORZUGTEN TITELS
Anwendungsregel:
Erfassen Sie den bevorzugten Titel des Werks nur dann als eigenes Datenelement in der zusammengesetzten Beschreibung, wenn er vom Haupttitel der Manifestation abweicht oder wenn ein zusätzliches unterscheidendes Merkmal gemäß 6.3 bis 6.6 erfasst werden muss. In allen anderen Fällen übernimmt der Titel, der als Haupttitel der Manifestation erfasst wurde, zugleich auch die Funktion des bevorzugten Titels des Werks. Unabhängig davon ist es möglich, eine Verknüpfung zu dem entsprechenden Normdatensatz für das Werk anzulegen.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.23.2.8
LITURGISCHE WERKE
Erläuterung:
Wenn das liturgische Werk nicht in Verbindung mit einer bestimmten Körperschaft steht bzw. der Name der Körperschaft nicht ermittelt werden kann, bestimmen Sie den Titel anhand der Liste der fachlichen Nachschlagewerke für die GND.
[Stand: 08/2015]
Anwendungsregel:
Verwenden Sie für weitere Anleitung zu Titeln von liturgischen Werken - anstelle der weiter unten angeführten Literatur - die Liste der fachlichen Nachschlagewerke für die GND.
[Stand: 08/2015]
Erläuterung:
Wenn kein eingeführter Titel vorhanden ist und Sie keinen Titel anhand der Nachschlagewerke ermitteln können, verwenden Sie den Titel der Manifestation. Ziehen Sie ggf. weitere Attribute zur Bildung des Werktitels heran (Datum, Ursprungsort, sonstige Eigenschaften). Die Gattungsbegriffe für liturgische Bücher, wie z. B. Menäum und Lektionar, gelten nicht als eingeführte Werktitel.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.23.2.8
AUSNAHME
Anwendungsregel:
Bestimmen Sie den Titel eines vortridentinischen katholischen liturgischen Werks immer anhand der Liste der fachlichen Nachschlagewerke für die GND.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.23.2.9.5.2
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative an. Verwenden Sie arabische Ziffern.
 
 
 
BEISPIEL
Bibel. Chronik, 2., 17,1-21,1
Bibel. Korintherbrief, 1., 11,23-26
Bibel. Exodus, 13,17-14,31
Bibel. Römerbrief, 8,31-39
 
 
 
[Stand: 10/2015]
D-A-CH AWR für 6.23.2.9.7
SONSTIGE AUSWAHL AUS DER BIBEL
Erläuterung:
Verwenden Sie den Formaltitel „Auswahl" nicht in Normdatensätzen für Werke. 
[Stand: 10/2015]
D-A-CH AWR für 6.23.2.10.1
ORDNUNGEN UND TRAKTATE
Erläuterung:
Erfassen Sie einzelne Ordnungen oder Traktate nach Möglichkeit als Unterabteilung entweder des Babylonischen Talmud oder des Jerusalemer Talmud, nicht unter dem Titel Talmud.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.23.2.10.3
AUSWAHLEN AUS DEM TALMUD
Erläuterung:
Verwenden Sie den Formaltitel „Auswahl" nicht in Normdatensätzen für Werke. 
[Stand: 10/2015]
D-A-CH AWR für 6.23.3.3
ALLGEMEINE RICHTLINIEN ZUM ERFASSEN VON ABWEICHENDEN TITELN RELIGIÖSER WERKE
Erläuterung:
Bitte berücksichtigen Sie auch 6.2.3.3 D-A-CH.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.26
TITEL EINER OFFIZIELLEN VERLAUTBARUNG
Erläuterung:
Zur Erfassung von Normdatensätzen für offizielle Verlautbarungen vgl. EH-W-03
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.26.2.4
ERFASSEN DES BEVORZUGTEN TITELS EINER OFFIZIELLEN VERLAUTBARUNG
Anwendungsregel:
Erfassen Sie den bevorzugten Titel des Werks nur dann als eigenes Datenelement in der zusammengesetzten Beschreibung, wenn er vom Haupttitel der Manifestation abweicht oder wenn ein zusätzliches unterscheidendes Merkmal gemäß 6.3 bis 6.6 erfasst werden muss. In allen anderen Fällen übernimmt der Titel, der als Haupttitel der Manifestation erfasst wurde, zugleich auch die Funktion des bevorzugten Titels des Werks. Unabhängig davon ist es möglich, eine Verknüpfung zu dem entsprechenden Normdatensatz für das Werk anzulegen.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.26.3.3
ALLGEMEINE RICHTLINIEN ZUM ERFASSEN VON ABWEICHENDEN TITELN VON OFFIZIELLEN VERLAUTBARUNGEN
Erläuterung:
Bitte berücksichtigen Sie auch 6.2.3.3 D-A-CH.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.27
BILDUNG VON SUCHEINSTIEGEN FÜR WERKE UND EXPRESSIONEN
Erläuterung:
Zur Erfassung im Normdatensatz vgl. EH-W-01
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.27.1.3
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative nicht an.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 6.27.1.3
GEMEINSCHAFTLICHE WERKE
Erläuterung zum letzten Absatz der Regelwerkstelle:
Wenden Sie diese Regelung nur bei einer schwankenden Reihenfolge der genannten Akteure, die gemeinsam hauptverantwortlich für das Werk sind, an, wenn beispielsweise bei einem Roman von zwei Autoren einmal Verfasser A zuerst genannt wird, in einer anderen Ausgabe Verfasser B, später aber wiederum Verfasser A als erster Autor aufgeführt wird. Sie bezieht sich nicht auf Überarbeitungen bzw. Neubearbeitungen mit sich ändernder Hauptverantwortlichkeit im Laufe aufeinanderfolgender Ausgaben, wie man sie z. B. bei Hand- und Lehrbüchern antrifft (siehe dazu 6.27.1.5).
Fortlaufende Ressourcen:
Wenden Sie diese Regelung nur bei einer schwankenden Reihenfolge der genannten Körperschaften, die gemeinsam hauptverantwortlich für das Werk sind, an, wenn beispielsweise bei einer fortlaufenden Ressource einmal Körperschaft A zuerst genannt wird, in einer späteren Ausgabe Körperschaft B, noch später aber wiederum Körperschaft  A als erste hauptverantwortliche Körperschaft aufgeführt wird.
[Stand: 08/2015]
Erläuterung zu geistigen Schöpfern, die gleichzeitig Herausgeber sind:
Ist einer der geistigen Schöpfer eines gemeinschaftlichen Werks zugleich auch als Herausgeber genannt, so gilt dieser als hauptverantwortlicher geistiger Schöpfer. Sind mehrere geistige Schöpfer zugleich als Herausgeber genannt, so gilt der erste bzw. hervorgehoben genannte von diesen als hauptverantwortlicher geistiger Schöpfer.
 
 
 
BEISPIEL
Tabelle 6.18
InformationsquelleNormierter Sucheinstieg für das Werk
Bussysteme
Parallele und serielle Bussysteme in Theorie und Praxis
Herausgegeben von Professor Dr.-Ing. Georg Färber
verfaßt von Dipl.-Ing. Bernd Wiechmann, Dipl.-Ing. Walter Ries, Dr.-Ing. Manfred Patz, Professor Dr.-Ing. Georg Färber und Dr.-Ing. Franz Demmelmeier
Färber, Georg. Bussysteme
 
 
 
[Stand: 02/2017]
D-A-CH AWR für 6.27.1.4
ZUSAMMENSTELLUNGEN VON WERKEN VERSCHIEDENER AKTEURE
Erläuterung zu Briefwechseln:
Gemäß der ERL zu 6.2.2.10.2 gelten Briefwechsel als Zusammenstellungen von Werken verschiedener Akteure.
Erläuterung zu Zusammenstellungen und Hauptwerken mit Ergänzungen:
Sind in einer Manifestation mehrere Werke unterschiedlicher geistiger Schöpfer verkörpert, ohne dass es einen übergeordneten Haupttitel gibt, der für alle Bestandteile gilt, so ist zwischen zwei Fällen zu unterscheiden:
1.
Es liegt eine Zusammenstellung vor (d. h. mindestens zwei im Wesentlichen gleichrangige Werke).
2.
Es liegt ein Hauptwerk mit einer oder mehreren Ergänzungen vor.
Der Fall „Hauptwerk mit Ergänzung" wird angenommen, wenn sich die Manifestation als Ausgabe des Hauptwerks präsentiert, d. h. wenn auf der bevorzugten Informationsquelle
a.
entweder nur das Hauptwerk genannt wird oder
b.
die Ergänzung(en) zwar genannt ist/sind, jedoch als nachrangig präsentiert wird/werden.
Zwischen Hauptwerk und Ergänzung(en) besteht in der Regel ein inhaltlicher Zusammenhang. Teils können die Ergänzungen nicht sinnvoll für sich alleine stehen (z. B. Einleitung zum Hauptwerk).
Liegt eine Zusammenstellung vor, so wird der normierte Sucheinstieg für das Zusammenstellungswerk gemäß 6.27.1.4 gebildet.
Liegt ein Hauptwerk mit Ergänzung vor, so wird bei der Katalogisierung der Manifestation der normierte Sucheinstieg für das Hauptwerk (gemäß 6.27.1.2 oder 6.27.1.3) verwendet. Wenn gewünscht, kann zu den ergänzenden Werken eine Beziehung gemäß 25.1 hergestellt werden. Als Beziehungskennzeichnung wird „erweitert durch" empfohlen (J.2.5).
 
 
 
BEISPIEL
Beispiel 1 für den Fall „Hauptwerk mit Ergänzung“:
Titelseite: Peter Härtling
Der Wanderer
Auf der Titelseite wird nur das Hauptwerk genannt. Die Manifestation verkörpert außerdem noch „Die Winterreise" von Wilhelm Müller, das als Inspiration für Härtlings Essay diente.
Beispiel 2 für den Fall „Hauptwerk mit Ergänzung“:
Titelseite: Jane Austen
Mansfield Park
Edited by James Kinsley
With a new introduction by Marilyn Butler
Notes by John Lucas
Auf der Titelseite sind neben dem Hauptwerk noch Ergänzungen genannt (Einleitung und Anmerkungen), die als nachrangig präsentiert werden. Sie können nicht sinnvoll für sich alleine stehen.
Beispiel 3 für den Fall „Hauptwerk mit Ergänzung“:
Titelseite: T. H. White
Das Buch Merlin
Mit dem „Porträt eines Zauberers" von Frederik Hetmann
Auf der Titelseite ist neben dem Hauptwerk noch eine als nachrangig präsentierte Ergänzung genannt. Hetmanns Essay handelt von Merlin, so dass ein inhaltlicher Zusammenhang zum Hauptwerk besteht. Die Manifestation verkörpert außerdem noch „Über Terence Hanbury White" von Frederik Hetmann.
 
 
 
[Stand: 02/2015]
D-A-CH AWR für 6.27.1.4
ALTERNATIVE 1
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative an.
[Stand: 08/2017]
D-A-CH AWR für 6.27.1.4
ALTERNATIVE 2
Anwendungsregel:
Bei umfangreichen Zusammenstellungen ohne übergeordneten Titel ist in der zusammengesetzten Beschreibung in Ausnahmefällen die Bildung eines Sucheinstiegs im Sinne der Alternative möglich.
[Stand: 10/2015]
D-A-CH AWR für 6.27.1.5
ADAPTIONEN UND ÜBERARBEITUNGEN
Erläuterung zu Überarbeitungen bzw. Neubearbeitungen:
Die folgende Erläuterung bezieht sich auf Überarbeitungen bzw. Neubearbeitungen, wie man sie z. B. bei Hand- und Lehrbüchern antrifft. Sie bezieht sich nicht auf Fälle mit schwankender Reihenfolge der genannten Akteure, die gemeinsam hauptverantwortlich für das Werk sind, wenn beispielsweise bei einem Roman von zwei Autoren einmal Verfasser A zuerst genannt wird, in einer anderen Ausgabe Verfasser B, später aber wiederum Verfasser A als erster Autor aufgeführt wird (siehe dazu 6.27.1.3). Für Überarbeitungen von juristischen Kommentaren beachten Sie auch die Erläuterung zu 6.29.1.1.3.
Typischerweise bleibt der Titel bei Überarbeitungen bzw. Neubearbeitungen zwischen aufeinanderfolgenden Auflagen gleich oder wird nur minimal abgeändert, auch wenn sich deutliche inhaltliche oder strukturelle Unterschiede ergeben haben. Um die Kontinuität zwischen den Auflagen zu betonen, werden die Auflagen von den Verlegern meist durchgezählt und zum Teil  werden ursprüngliche Verfasser noch unter den Autoren mitgeführt (obwohl sie faktisch nicht mehr beteiligt sind) oder zumindest als Begründer genannt – selbst dann, wenn die neue Auflage inhaltlich nicht mehr viel mit dem Original zu tun hat.
Werk-Grenze bei Neubearbeitungen
Es wird immer dann ein neues Werk angenommen, wenn sich eine Änderung beim ersten hauptverantwortlichen Verfasser ergibt. Das bloße Hinzutreten weiterer Verfasser hinter dem ersten führt hingegen nicht zu einem neuen Werk.
Diese Regelung gilt auch für Begründer, sofern diese wie Verfasser dargestellt werden, jedoch nicht für Begründer, die als solche gekennzeichnet sind (z. B. durch eine Formulierung wie "begründet von"). Für juristische Kommentare gilt eine Ausnahmeregelung, vgl. die Erläuterung zu 6.29.1.1.3.
Ist an erster Stelle der Begründer des Werks wie ein Verfasser genannt, der nachfolgend aufgeführte Verfasser der Neubearbeitung ist jedoch typografisch hervorgehoben, so wird ebenfalls ein neues Werk angenommen, für welches der Verfasser der Neubearbeitung als Verfasser berücksichtigt wird.
Ursprüngliche Verfasser, die nicht als geistige Schöpfer gelten, können als "Sonstige Akteur, der mit einem Werk in Verbindung steht" mit der Beziehungskennzeichnung "Begründer" erfasst werden.
TABELLE 6.19
1. Auflage: „von Verfasser A“
= Werk 1
2. Auflage: „von Verfasser A und Verfasser B“
= Werk 1
3. Auflage: „von Verfasser B und Verfasser A“
= Werk 2
4. Auflage: „von Verfasser B“
= Werk 2
5. Auflage: „von Verfasser B und Verfasser C“
= Werk 2
6. Auflage: „von Verfasser C“
= Werk 3
7. Auflage: „von Verfasser D“
= Werk 4
 
 
 
BEISPIEL
Tabelle 6.20
InformationsquelleNormierter Sucheinstieg für das Werk
Gesellschaftsrecht
Von Dr. Georg Bitter, o. Professor an der Universität Mannheim
Bitter, Georg, 1968-. Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht
Von Dr. Georg Bitter, o. Professor an der Universität Mannheim, und Dr. Sebastian Heim, M. Sc. (LSE), Rechtsanwalt in München
3., neu bearbeitete Auflage
Bitter, Georg, 1968-. Gesellschaftsrecht
Peter Zimmermann
Grundwissen Sozialisation
3., überarbeitete und erweiterte Auflage
Zimmermann, Peter, 1950-. Grundwissen Sozialisation
Arne Niederbacher
Peter Zimmermann
Grundwissen Sozialisation
4., überarbeitete und aktualisierte Auflage
Niederbacher, Arne, 1970-. Grundwissen Sozialisation
Dr. Otto-Albrecht Neumüller
Römpps Chemie-Lexikon
Neumüller, Otto-Albrecht. Römpps Chemie-Lexikon
Campbell
Biologie
Reece ● Urry ● Cain ● Wasserman ● Minorsky ● Jackson
Campbell, Neil A., 1946-2004. Biology
Busse ● Ernestus ● Plassmann ● Seefeldt
Das Bibliothekswesen der Bundesrepublik Deutschland
von Engelbert Plassmann und Jürgen Seefeldt
Dritte völlig neu bearbeitete Auflage des durch Gisela von Busse und Horst Ernestus begründeten Werks
Busse, Gisela von, 1899-1987. Das Bibliothekswesen der Bundesrepublik Deutschland
Die GmbH & Co. KG
Begründet von Prof. Dr. Günter Söffing †
Fortgeführt von Dr. Dorothee Hallerbach
Prof. Dr. Lars Micker
Dr. Michael Rust
Dr. Matthias Söffing
Dr. Bastian Schenkel
Thoma Streit
Hallerbach, Dorothee, 1967-. Die GmbH & Co. KG
Einführung in die Katalogkunde
Dritte Auflage des Werks von Karl Löffler
Völlig neu bearbeitet von WALTHER UMSTÄTTER und ROLAND WAGNER-DÖBLER
Umstätter, Walther, 1941-. Einführung in die Katalogkunde
 
 
 
Bestimmung des bevorzugten Titels des Werks
Ändert sich der Haupttitel (Titel der Manifestation) zwischen zwei Auflagen, die als zum selben Werk gehörig betrachtet werden, so verwenden Sie bei monografischen Ressourcen den Haupttitel der älteren Auflage und bei integrierenden Ressourcen den neueren Titel als bevorzugten Titel des Werks. Sofern es sich um eine Übersetzung handelt, berücksichtigen Sie den Titel in der Originalsprache.
Werk-Folge bei Neubearbeitungen
Das Ursprungswerk sowie dessen Überarbeitungen, die als neues Werk gelten, werden gemäß 25.1 als in Beziehung stehende Werke betrachtet. Die Art der Beziehung ist dabei eine „Nachfolge-Beziehung auf Werkebene“ (J.2.6). Verwenden Sie hierfür die Beziehungskennzeichnungen „Ersatz von“ bzw. „ersetzt durch“.
[Stand: 02/2017]
Erläuterung zu Hörbüchern und Hörspielen:
1.
Hörbücher
Gehen Sie bei einer Aufbereitung einer literarischen Vorlage als Hörbuch davon aus, dass die Natur und der Inhalt des ursprünglichen Werks nicht substanziell verändert wurden. Dies gilt auch für szenische Lesungen. Es liegt also eine Expression des ursprünglichen Werks vor.
 
 
 
BEISPIEL
Otfried Preußler
Zwölfe hat’s geschlagen
Mit Andreas Fröhlich, Cathlen Gawlich, Kai Lüftner, David Nathan und Rainer Strecker
Szenische Lesung mit Musik
Normierter Sucheinstieg für das Werk:
Preußler, Otfried, 1923-2013. Zwölfe hat’s geschlagen
 
 
 
2.
Hörspiele
Gehen Sie bei einer Aufbereitung einer literarischen Vorlage als Hörspiel davon aus, dass die Natur und der Inhalt des ursprünglichen Werks substanziell verändert wurden. Es liegt also ein neues Werk vor, bei dem der Bearbeiter des Hörspiels als geistiger Schöpfer betrachtet wird. Das ursprüngliche Werk kann als in Beziehung stehendes Werk erfasst werden.
Ausnahme: Ist in der Manifestation kein Bearbeiter des Hörspiels genannt, so liegt eine Expression des ursprünglichen Werks vor.
Ist der Verfasser des ursprünglichen Werks zugleich der Bearbeiter des Hörspiels, so werden die normierten Sucheinstiege für die beiden Werke durch ein zusätzliches Merkmal gemäß 6.27.1.9 unterschieden. Verwenden Sie dafür die Form des Werks.
 
 
 
BEISPIEL
Bjarne Reuter
PRINZ FAISALS RING
Ein Hörspiel von Klaus Prangenberg
Normierter Sucheinstieg für das Werk (das Hörspiel):
Prangenberg, Klaus. Prinz Faisals Ring
Normierter Sucheinstieg für das in Beziehung stehende Werk (die literarische, dänische Vorlage):
Reuter, Bjarne, 1950-. Prins Faisals ring
Jutta Langreuter
Käpt’n Sharky und das Geheimnis der Schatzinsel
Mit Dirk Bach als Käpt’n Sharky
Ein Hörspiel mit 4 Liedern für alle kleinen und großen Piraten ab 3 Jahren
Der Bearbeiter des Hörspiels wird auf der Manifestation nirgends genannt.
Normierter Sucheinstieg für das Werk:
Langreuter, Jutta, 1944-. Käpt’n Sharky und das Geheimnis der Schatzinsel
 
 
 
[Stand: 08/2015]
Erläuterung zu juristischen Werken:
Bei juristischen Werken gilt eine Novellierung nicht als neues Werk. Es handelt sich um eine Änderung des Stammgesetzes, die die Gültigkeit nicht berührt. Ein Indiz für das Vorliegen einer Novellierung ist der unveränderte Gesetzestitel oder der identisch gebliebene Regelungsgegenstand. Wird das Stammgesetz jedoch außer Kraft gesetzt, muss für das neue Gesetz ein neuer Sucheinstieg gebildet werden. Für die Gesetzesneufassung wird auch dann ein neuer Sucheinstieg gebildet, wenn sich der Titel der Rechtsnorm nicht geändert hat. Der neue Werktitel muss in diesem Fall durch das Hinzufügen des Verkündungsjahres (6.20) eindeutig gemacht werden.
Im Fall der Umbenennung, Teilung oder des Zusammenschlusses der rechtssetzenden Gebietskörperschaft bilden Sie ebenfalls einen neuen Sucheinstieg.
Zur Behandlung deutscher Gesetze vgl. AWR RDA 6.29.1.2.
[Stand: 08/2017]
D-A-CH AWR für 6.27.1.6
ALTERNATIVEN
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternativen an.
[Stand: 08/2017]
D-A-CH AWR für 6.27.1.9
ZUSÄTZLICHE ELEMENTE IN NORMIERTEN SUCHEINSTIEGEN, DIE WERKE REPRÄSENTIEREN
Anwendungsregel zu fortlaufenden Ressourcen:
1.
Allgemeines
Wenn Sie eine neue Beschreibung für eine fortlaufende Ressource erfassen und der normierte Sucheinstieg des Werks identisch mit dem normierten Sucheinstieg eines anderen Werks ist, dann vergeben Sie für den normierten Sucheinstieg des Werks ein unterscheidendes Merkmal. Vergeben Sie mehrere unterscheidende Merkmale, wenn eines nicht ausreicht.
2.
Wahl des unterscheidenden Merkmals
a)
Handelt es sich bei dem normierten Sucheinstieg um einen Titel, der nur aus einem Gattungsbegriff besteht (z. B. ein Titel, der nur den Publikationstyp und/oder die Periodizität angibt), verwenden Sie als unterscheidendes Merkmal die Körperschaft, die die fortlaufende Ressource herausgibt oder veröffentlicht. Liegen mehrere Körperschaften in unterschiedlichen Funktionen vor, ziehen Sie eine herausgebende Körperschaft einer veröffentlichenden Körperschaft vor. Haben zwei oder mehrere Körperschaften dieselbe Funktion, erfassen Sie im Allgemeinen die zuerst genannte Körperschaft.
 
 
 
BEISPIEL
Tabelle 6.21
Werktitel mit Merkmal
Schriftenreihe (Deutsches Institut für Normung)
Schriftenreihe (Schweizerische Gesellschaft für Vogelkunde und Vogelschutz)
Sonstige Körperschaft
Deutsches Institut für Normung
Schweizerische Gesellschaft für Vogelkunde und Vogelschutz
Haupttitel
Schriftenreihe
Schriftenreihe
 
 
 
b)
Besteht der normierte Sucheinstieg aus einem geistigen Schöpfer und dem bevorzugten Titel des Werks und der Titel besteht z. B. aus einem „Gattungsbegriff“, verwenden Sie als unterscheidendes Merkmal das Erscheinungsdatum.
 
 
 
BEISPIEL
Tabelle 6.22
Geistiger Schöpfer
Deutsche Bank. Frankfurt am Main
Deutsche Bank. Frankfurt am Main
Deutsche Bank. Frankfurt am Main
Werktitel mit Merkmal
Geschäftsbericht (2007)
Haupttitel
Geschäftsbericht
Bericht
Geschäftsbericht
Verantwortlichkeitsangabe
Deutsche Bank
Deutsche Bank
Deutsche Bank
Erscheinungsdatum
1999-2001
2002-2006
2007
Veröffentlichungsort
Frankfurt am Main
Frankfurt am Main
Frankfurt am Main
Beziehung
Fortgesetzt von
Deutsche Bank. Frankfurt am Main: Bericht
Fortsetzung von
Deutsche Bank. Frankfurt am Main: Geschäftsbericht
Fortgesetzt von
Deutsche Bank. Frankfurt am Main: Geschäftsbericht (2007)
Fortsetzung von
Deutsche Bank. Frankfurt am Main: Bericht
 
 
 
c)
Bei anderen Ausgangslagen: Bestimmen Sie das passende Merkmal für die Ressource, die katalogisiert werden soll, nach Ihrem Ermessen. Mögliche Merkmale finden Sie in folgender Liste. Beachten Sie dabei, dass die Merkmale nicht vorgeschrieben sind und dass die Liste keine Rangfolge darstellt. Wenn keines der Merkmale passt, verwenden Sie einen oder mehrere beliebige Begriffe, die es ermöglichen, eine fortlaufende Ressource von einer anderen zu unterscheiden. Falls notwendig, verwenden Sie mehr als ein Merkmal.
Körperschaft
Erscheinungsdatum
Ausgabevermerk
Erscheinungsort
Form des Werks
Wenn Sie das Erscheinungsdatum als Datum festlegen, verwenden Sie das Erscheinungsdatum des ersten bzw. des ersten vorliegenden Teils. Verwenden Sie keine chronologische Bezeichnung aus der Zählung einer fortlaufenden Ressource.
Es wird der aktuelle Erscheinungsort verwendet. Wenn die fortlaufende Ressource mehr als einen Erscheinungsort hat, wählt man den erstgenannten.
 
 
 
BEISPIEL
Tabelle 6.23
Werktitel mit Merkmal
Landwirtschaftliche Rundschau (Leipzig)
Landwirtschaftliche Rundschau (München)
Haupttitel
Landwirtschaftliche Rundschau
Landwirtschaftliche Rundschau
Landwirtschaftliche Rundschau
Vorlage
Erscheinungsort(e)
späteste Ausgabe
Hamburg
Leipzig – Halle (Saale)
erschienen München - früher Rosenheim
Aktuelle(r) Erscheinungsort(e)
Hamburg
Leipzig – Halle (Saale)
München
Früherer Erscheinungsort
Rosenheim
 
 
 
3.
Form des Merkmals
a)
Körperschaft: Verwenden Sie den normierten Sucheinstieg der Körperschaft als Merkmal.
 
 
 
BEISPIEL
Werktitel mit Merkmal: Special report (Northern Illinois University. Center for Southeast Asian Studies)
Werktitel mit Merkmal: Occasional publication (Popular Archaeology (Firma))
 
 
 
b)
Erscheinungsort: Verwenden Sie den Erscheinungsort in Vorlageform ohne jeglichen Zusatz durch den Katalogisierenden.
 
 
 
BEISPIEL
Werktitel mit Merkmal: New age journal (London)
Werktitel mit Merkmal: African primary texts (Madison, Wisconsin)
 
 
 
c)
Mehrere Merkmale: Unter Umständen ist es notwendig, mehr als ein Merkmal zu vergeben.
 
 
 
BEISPIEL
Werktitel mit Merkmal: Bulletin (New York State Museum : 1945)
Werktitel mit Merkmal: Bulletin (New York State Museum : 1976)
 
 
 
4.
Änderung des Merkmals
a)
Körperschaft
I)
Wenn eine Änderung des bevorzugten Namens der Körperschaft zu einer neuen Beschreibung für die Körperschaft führt, legen Sie auch eine neue zusammengesetzte Beschreibung für die fortlaufende Ressource an. Das gilt auch dann, wenn der Titel des Werks selbst sich nicht ändert. Die Beschreibungen werden über Beziehungskennzeichnungen miteinander verknüpft (s. 25).
 
 
 
BEISPIEL
Alte Beschreibung für das Werk
Werktitel mit Merkmal: Rapport (Laboratoire Louis Néel Grenoble)
Sonstige Körperschaft: Laboratoire Louis Néel Grenoble
Haupttitel: Rapport
Neue Beschreibung für das Werk
Werktitel mit Merkmal: Rapport (Institut Néel)
Neue Beschreibung für die sonstige Körperschaft: Institut Néel
Haupttitel: Rapport
 
 
 
II)
Ändert sich bei einer Körperschaft der bevorzugte Name, wobei die Änderung nicht zu einer neuen Beschreibung für die Körperschaft führt, legen Sie keine neue zusammengesetzte Beschreibung für die fortlaufende Ressource an. Ändern Sie, falls nötig, den Namen des Merkmals, damit er mit dem normierten Sucheinstieg für die Körperschaft übereinstimmt. Die bisher gültige Form des Werktitels wird nicht als abweichender Titel des Werks erfasst.
 
 
 
BEISPIEL
Werktitel bisher
Werktitel mit Merkmal: Bericht (Gesellschaft für Vogelkunde)
Sonstige Körperschaft: Gesellschaft für Vogelkunde
Haupttitel: Bericht
Geänderter Werktitel
Werktitel mit Merkmal: Bericht (Gesellschaft für Vogelschutz und Vogelkunde)
Sonstige Körperschaft: Gesellschaft für Vogelschutz und Vogelkunde
Haupttitel: Bericht
 
 
 
b)
Erscheinungsort
Wurde ein Erscheinungsort als Merkmal gewählt und ändert sich der Erscheinungsort, weil die Ressource an einem neuen Erscheinungsort veröffentlicht wird oder weil der Erscheinungsort seinen Namen ändert, aktualisieren Sie das Merkmal. Die bisher gültige Form des Werktitels wird nicht als abweichender Titel des Werks erfasst.
 
 
 
BEISPIEL
Neuer Erscheinungsort
Erscheinungsort 1998-1999: Braunschweig
Werktitel mit Merkmal bisher: Umweltbericht (Braunschweig)
Erscheinungsort ab 2000: Hannover
Werktitel mit Merkmal aktualisiert: Umweltbericht (Hannover)
Neuer Name des Erscheinungsorts
Erscheinungsort 1953-1990: Karl-Marx-Stadt
Werktitel mit Merkmal bisher: Sportbericht (Karl-Marx-Stadt)
Erscheinungsort ab 1991: Chemnitz
Werktitel mit Merkmal aktualisiert: Sportbericht (Chemnitz)
 
 
 
c)
Erscheinungsdatum
Ein Erscheinungsdatum, das als Merkmal vergeben wird, kann durch Vorliegen eines früheren Nachweises aktualisiert werden.
 
 
 
BEISPIEL
Bisheriges Erscheinungsdatum: 2006
Werktitel mit Merkmal: Jahresbericht (2006)
Erweiterung des Erscheinungsdatums durch weiteren vorliegende Teile des Werks: 2002
Werktitel mit Merkmal: Jahresbericht (2002)
 
 
 
d)
Weitere unterscheidende Merkmale (z. B. Ausgabevermerk)
Wenn sich die Information, die als unterscheidendes Merkmal verwendet wird, in Form oder Fakten ändert, aktualisieren Sie die Merkmale, wenn möglich. Legen Sie keine neue Beschreibung an.
 
 
 
BEISPIEL
Werktitel mit Merkmal 1966-1969: Deutsche Finanzwirtschaft (Ausgabe Kredit)
Werktitel mit Merkmal 1970-: Deutsche Finanzwirtschaft (Ausgabe Kredite)
Komm.: geringfügige Änderung des Merkmals mit dem Ausgabevermerk 1970
 
 
 
5.
Zählung ist grammatikalisch mit dem Titel verbunden
Wenn der Haupttitel mit grammatikalisch verbundener Zählung nicht im Nominativ steht, erfassen Sie einen normierten Sucheinstieg, indem Sie den Titel in den Nominativ setzen.
 
 
 
BEISPIEL
Vorlageform: 31. tom Biblioteki SIB
Normierter Sucheinstieg: Biblioteka SIB
 
 
 
6.
Titel mit Teilen, Untergliederungen oder Unterreihen, Beilagen
Der Titel einer Unterreihe besteht aus dem gemeinsamen Titel und dem Titel des Teils oder dem Titel der Untergliederung. Die Angabe der Unterreihe kann in der Informationsquelle aus Aufzählungen (Ziffern und/oder Buchstaben), alphabetischen Bezeichnungen oder aus Kombinationen dieser einzelnen Bestandteile bestehen. Es sind mehrere Gliederungseinheiten möglich.
 
 
 
BEISPIEL
Werktitel: American men and women of science. The medical sciences
Werktitel: Progress in nuclear energy. Series VIII, The economics of nuclear power
 
 
 
a)
Der gemeinsame Titel einer Unterreihe wird nicht alleine veröffentlicht oder ist ohne eigene Zählung: Untersuchen Sie nicht den gemeinsamen Titel für sich auf Gleichnamigkeit, sondern prüfen Sie immer den gemeinsamen Titel zusammen mit dem Titel des Teils oder dem Titel der Untergliederung auf Gleichnamigkeit des normierten Sucheinstiegs. Ist die Angabe eines unterscheidenden Merkmals notwendig, wird dieses hinter dem Titel des Teils oder dem Titel der Untergliederung angegeben.
 
 
 
BEISPIEL
Werktitel mit Merkmal:
Bulletin. Series A (National Science Museum)
Komm.: Es wird ein Merkmal zur Unterscheidung vergeben, weil „Bulletin. Series A“ gleichnamig zu dem normierten Sucheinstieg eines anderen Werks „Bulletin. Series A“ ist.
 
 
 
b)
Der gemeinsame Titel einer Unterreihe wird auch alleine für sich herausgegeben oder hat eine eigene Zählung: In einem ersten Schritt untersuchen Sie, ob der gemeinsame Titel mit einem anderen gleichnamig sein könnte. Danach vergeben Sie ein Merkmal, wenn es für den normierten Sucheinstieg nötig ist. In einem zweiten Schritt prüfen Sie den gemeinsamen Titel sowie den Titel des Teils oder den Titel der Untergliederung (ggf. mit Merkmal) zusammen auf Gleichnamigkeit zu einem anderen normierten Sucheinstieg. Falls nötig, vergeben Sie nach dem Titel der Unterreihe ein unterscheidendes Merkmal.
 
 
 
BEISPIEL
Werktitel mit Merkmal:
University papers (University of Chicago). History series
Komm.: Es wird ein Merkmal zur Unterscheidung vergeben, weil „University papers“ gleichnamig zu dem normierten Sucheinstieg eines anderen Werks „University papers“ ist.
 
 
 
c)
Der Titel einer Beilage ist dem Titel des Hauptwerks untergeordnet: Wenn der Titel des Hauptwerks schon im Katalog verzeichnet ist, verwenden Sie dessen normierten Sucheinstieg (je nach Ausgangslage mit oder ohne Merkmal), wenn Sie einen normierten Sucheinstieg für die Beilage erfassen.  Danach prüfen Sie den normierten Sucheinstieg für das Hauptwerk und den Titel der Beilage zusammen auf Gleichnamigkeit zu einem anderen normierten Sucheinstieg. Falls nötig, vergeben Sie nach dem Titel der Beilage ein unterscheidendes Merkmal.
 
 
 
BEISPIEL
Werktitel mit Merkmal:
Statistischer Bericht (Stadt Aachen). Beilage
Komm.: Es wird ein Merkmal zur Unterscheidung vergeben, weil „Statistischer Bericht“ gleichnamig zu dem normierten Sucheinstieg eines anderen Werks „Statistischer Bericht“ ist.
 
 
 
[Stand: 04/2016]
Erläuterung 1:
Um Filme, deren bevorzugter Titel mit der Bezeichnung einer anderen Entität übereinstimmt zu unterscheiden, fügen Sie im normierten Sucheinstieg das differenzierende Merkmal „Film“ gemäß 6.3.1 hinzu.
 
 
 
BEISPIEL
Stardust (Film)
 
 
 
Ist diese Angabe zur Unterscheidung nicht ausreichend, ergänzen Sie als zusätzliches differenzierendes Merkmal das Jahr des Kinostarts des Originalfilms  (bzw. – falls unveröffentlicht – das Jahr der Originalproduktion) in seinem Herkunftsland.
 
 
 
BEISPIEL
King Kong (Film : 1933)
King Kong (Film : 1976)
 
 
 
Falls auch die Hinzufügung dieses Merkmals nicht für eine eindeutige Differenzierung sorgt, fügen Sie den Namen des Regisseurs hinzu.
 
 
 
BEISPIEL
Harlow (Film : 1965 : Douglas)
Harlow (Film : 1965 : Segal)
 
 
 
Falls der Name des Regisseurs ebenfalls keine Differenzierung ermöglicht, fügen Sie stattdessen den Namen der Produktionsgesellschaft hinzu .
 
 
 
BEISPIEL
San Francisco (Film : 1986 : Kaw Valley Films)
San Francisco (Film : 1986 : Cycle Vision Tours)
 
 
 
Erläuterung 2:
Zur Erfassung von Ergänzungen zum Sucheinstieg eines Werks im Normdatensatz vgl. EH-W-01
[Stand: 04/2016]
D-A-CH AWR für 6.27.2.2
EIN TEIL
Erläuterung:
Zu Teilen eines Werks, die nur durch einen allgemeinen Terminus mit Zahl identifiziert werden, berücksichtigen Sie die D-A-CH AWR zu 6.2.2.9.
[Stand: 02/2017]
D-A-CH AWR für 6.27.2.3
MEHRERE TEILE
Erläuterung:
Zu mehreren ungezählten oder nicht aufeinander folgend gezählten Teilen eines Werks vgl. ERL zu 6.2.2.9.2.
[Stand: 10/2015]
D-A-CH AWR für 6.27.2.3
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative nicht an. Bei umfangreichen Zusammenstellungen ist in der zusammengesetzten Beschreibung in Ausnahmefällen die Bildung eines Sucheinstiegs im Sinne der Alternative möglich.
[Stand: 10/2015]
Erläuterung:
Zur Verwendung des Formaltitels „Auswahl" in Normdatensätzen für Werke vgl. ERL zu 6.2.2.9.2 Alternative.
[Stand: 10/2015]
D-A-CH AWR für 6.27.3
NORMIERTER SUCHEINSTIEG, DER EINE EXPRESSION REPRÄSENTIERT
Erläuterung:
Geben Sie die Sprache der Expression im normierten Sucheinstieg für eine Expression – abweichend von der Regelung in 6.11.1.3 D-A-CH – nicht in Form des ISO-Codes an, sondern als Wort. Verwenden Sie dafür die Vorzugsbezeichnung der Sprache gemäß GND.
 
 
 
BEISPIEL
Christie, Agatha, 1890-1976. Hercule Poirot’s christmas. Deutsch
 
 
 
[Stand: 10/2016]
D-A-CH AWR für 6.28
BILDUNG VON SUCHEINSTIEGEN FÜR MUSIKWERKE UND EXPRESSIONEN
Erläuterung:
Zur Erfassung im Normdatensatz vgl. EH-M-01
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.28.1.5.1
KATEGORIEN DER ADAPTIONEN VON MUSIKWERKEN
Erläuterung:
Wenn bei einem Instrumentalwerk Text hinzugefügt wird, liegt immer eine sonstige deutliche Veränderung eines Musikwerks vor (6.28.1.5.1 e).
[Stand: 02/2017]
D-A-CH AWR für 6.28.1.9
ZUSÄTZLICHE ELEMENTE IN NORMIERTEN SUCHEINSTIEGEN, DIE MUSIKWERKE REPRÄSENTIEREN
Erläuterung:
Führen Sie die numerische Bezeichnung im normierten Sucheinstieg entsprechend den RDA Regelungen und D-A-CH Regelungen 6.16 numerische Bezeichnung auf. 
Wenn eine Werkverzeichnisnummer gemäß der Liste der maßgeblichen Werkverzeichnisse (s. AH-014) vorliegt, verwenden Sie nur diese Nummer. Verzichten Sie in diesen Fällen auf die zusätzliche Angabe von Opuszahlen oder anderen Zählungen im Sucheinstieg. Falls sonst mehrere Nummern vorliegen, orientieren Sie sich am bereits vorhandenen Schema der Sucheinstiege von Werken dieses Komponisten.
[Stand: 08/2017]
D-A-CH AWR für 6.28.1.9
AUSNAHME
Anwendungsregel:
Erfassen Sie neben dem Formaltitel mit "Auswahl" als zusätzliches Element nur das Element Besetzung, sofern zutreffend. Die anderen Elemente entfallen.
Erfassen Sie einen Formaltitel mit "Auswahl" nur in der zusammengesetzten Beschreibung und nicht im Normdatensatz. vgl. 6.2.2.9.2 D-A-CH.
[Stand: 08/2017]
D-A-CH AWR für 6.28.1.9.1
BESETZUNG
Anwendungsregel:
Fügen Sie die Besetzung (siehe 6.15), sofern zutreffend, in dieser Reihenfolge hinzu:
a.
Singstimmen
b.
Instrumente in der Reihenfolge der Partitur
c.
Basso continuo
Liegt keine Partitur vor, verwenden Sie für b) die folgende Reihenfolge:
1.
Holzblasinstrumente (Flöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott)
2.
Blechblasinstrumente (Horn, Trompete, Posaune, Tuba)
3.
Zupfinstrumente (Gitarre, Harfe)
4.
Schlaginstrumente (Pauken, Schlagzeug)
5.
Streichinstrumente (Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass)
6.
Tasteninstrumente
[Stand: 08/2015]
Erläuterung:
Führen Sie die Besetzungsangaben im normierten Sucheinstieg entsprechend den RDA Regelungen und D-A-CH Regelungen 6.15 Besetzungsangaben auf.
Beachten Sie die Alternative und die umfangreichen Regelungen zu den Ausnahmen bei 6.28.1.9.1
Beachten Sie die ERL zu 6.28.1.9.1 Besetzung, Ausnahme h und führen Sie statt eines Sammelbegriffes für das Ensemble dessen Einzelinstrumente auf.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.28.1.9.1
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative an.
[Stand: 05/2014]
Erläuterung:
Zur Anwendung der einzelnen Ausnahmen siehe die jeweiligen Regelwerksstellen zu 6.28.1.9.1. Sind keine Regelungen oder Hinweise gegeben, ist die Ausnahme des Regelwerkstextes anzuwenden.
[Stand: 02/2015]
D-A-CH AWR für 6.28.1.9.1
AUSNAHME
Erläuterung:
TABELLE 6.24
a) i
Wenden Sie die Ausnahme an.
Geben Sie die Besetzung vollständig mit Solo- und Begleitstimmen/-instrumenten an, wenn sie nicht durch den Titel impliziert ist.
 
 
 
BEISPIEL
Goehr, Alexander 1932- Lieder, Singstimme, Klarinette, Viola
 
 
 
a) iiWenden Sie die Ausnahme an.
a) iiiWenden Sie die Ausnahme an.
a) ivWenden Sie die Ausnahme an.
b)Wenden Sie die Ausnahme an.
Wechselnde Instrumente und Singstimmen sind Instrumente und Singstimmen, die in einem Werk von einem Ausführenden zeitweise gewechselt werden.
Behandeln Sie Ad-libitum-Besetzungen wie alternative Instrumente, d.h. erfassen Sie diese nicht.
c)Wenden Sie die Ausnahme an.
d)Wenden Sie die Ausnahme nicht an.
e)
Wenden Sie die Ausnahme an.
f)
Wenden Sie die Ausnahme an.
g)Wenden Sie die Ausnahme an.
h)Wenden Sie die Ausnahme nicht an.
Führen Sie statt eines Sammelbegriffs für das begleitende Ensemble dessen Einzelinstrumente gemäß der Liste der normierten Besetzungsangaben (AH-002) auf.
i)Wenden Sie die Ausnahme nicht an.
j)Wenden Sie die Ausnahme nicht an.
[Stand: 08/2017]
D-A-CH AWR für 6.28.2.2
EIN TEIL
Erläuterung:
Bei gleichlautendem Titel der Teile muss ein unterscheidendes Merkmal erfasst werden, z. B. für Rezitativ und Arie bzw. für Rezitativ allein.
 
 
 
BEISPIEL
Mozart, Wolfgang Amadeus, 1756-1791. Le nozze di Figaro. Hai già vinta la causa (Rezitativ und Arie)
Mozart, Wolfgang Amadeus, 1756-1791. Le nozze di Figaro. Hai già vinta la causa (Rezitativ)
Mozart, Wolfgang Amadeus, 1756-1791. Le nozze di Figaro. Vedrò, mentr‘ io sospiro
Mozart, Wolfgang Amadeus, 1756-1791. Die Zauberflöte. O zittre nicht, mein lieber Sohn (Rezitativ und Arie)
Mozart, Wolfgang Amadeus, 1756-1791. Die Zauberflöte. O zittre nicht, mein lieber Sohn (Rezitativ)
Mozart, Wolfgang Amadeus, 1756-1791. Die Zauberflöte. Zum Leiden bin ich auserkoren
Weber, Carl Maria von, 1786-1826. Der Freischütz. Wie nahte mir der Schlummer (Szene und Arie)
Weber, Carl Maria von, 1786-1826. Der Freischütz. Wie nahte mir der Schlummer (Szene)
Weber, Carl Maria von, 1786-1826. Der Freischütz. Leise, leise, fromme Weise
 
 
 
[Stand: 10/2016]
D-A-CH AWR für 6.28.2.3
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative an.
[Stand: 08/2015]
Erläuterung:
Verwenden Sie den Formaltitel „Auswahl" nicht in Normdatensätzen für Werke vgl. ERL zu 6.2.2.9.2 Alternative.
[Stand: 10/2015]
D-A-CH AWR für 6.28.3
NORMIERTER SUCHEINSTIEG, DER EIN MUSIKWERK REPRÄSENTIERT
Erläuterung:
Bilden Sie immer den normierten Sucheinstieg für die Musikexpression für Arrangements (6.18.1.4) und für Skizzen (6.18.1.5) klassischer Musik, wenn diese Expressionen vorliegen.
Fügen Sie keine weiteren unterscheidenden Merkmale zum normierten Sucheinstieg hinzu.
Es wird nicht empfohlen einen Sucheinstieg für die Musikexpression routinemäßig mit anderen Elementen der Expression zu bilden.
Zur Angabe der Sprache der Expression im normierten Sucheinstieg vgl. 6.27.3 D-A-CH.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.29
BILDUNG VON SUCHEINSTIEGEN FÜR JURISTISCHE WERKE UND EXPRESSIONEN
Erläuterung:
Zur Erfassung im Normdatensatz vgl. EH-W-03
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.29.1.1.1
GESETZE USW.
Erläuterung:
Einzelne Paragraphen von Gesetzen sind nicht als selbstständige Werke anzusehen.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.29.1.1.3
KOMMENTIERTE AUSGABEN VON GESETZEN UND KOMMENTARE
Erläuterung:
Für juristische Kommentare, die häufig neu bearbeitet werden, gelten grundsätzlich die Bestimmungen aus D-A-CH AWR zu 6.27.1.5. Darüber hinaus gilt folgende Sonderregelung: Ist auf der bevorzugten Informationsquelle eines juristischen Kommentars ein ursprünglicher Verfasser an erster oder hervorgehobener Stelle genannt, so wird dieser auch dann als erster geistiger Schöpfer betrachtet, wenn er explizit als „Begründer“ o. ä. bezeichnet wird. Es handelt sich dann weiterhin um das ursprüngliche Werk. Ob die Person bereits verstorben ist, ist dabei unerheblich. Verwenden Sie als Beziehungskennzeichnung „Verfasser“, die Beziehungskennzeichnung "Begründer" kann zusätzlich erfasst werden.
 
 
 
BEISPIEL
Tabelle 6.25
InformationsquelleNormierter Sucheinstieg für das Werk
Handelsgesetzbuch
begründet von Dr. Adolf Baumbach
fortgeführt von Dr. Konrad Duden
Baumbach, Adolf, 1874-1945.
Handelsgesetzbuch
Handelsgesetzbuch
Erläutert von Dr. Dr. Klaus J. Hopt
Begründet von Adolf Baumbach
Fortgeführt bis zur 24. Auflage von Dr. Konrad Duden
Hopt, Klaus J., 1940-. Handelsgesetzbuch
 
 
 
[Stand: 02/2017]
D-A-CH AWR für 6.29.1.1.4
SONSTIGE ARTEN VON JURISTISCHEN WERKEN
Erläuterung:
Bilden Sie für Rechtsnormen, die Kirchen als Körperschaften, die auf ein Gebiet bezogen sind (z. B. einzelne evangelische Landeskirchen oder katholische Diözesen), oder als Personenvereinigungen (z. B. die katholische Kirche) erlassen, den normierten Sucheinstieg mit dieser und dem bevorzugten Titel der Rechtsnorm.
[Stand: 08/2016]
D-A-CH AWR für 6.29.1.2
GESETZE, DIE FÜR EINE GEBIETSKÖRPERSCHAFT GELTEN
Anwendungsregel:
Aufgrund der stark schwankenden Ausdehnung des deutschen Staatsgebiets und der Phase der Teilung werden normierte Sucheinstiege folgendermaßen erfasst:
Für ein deutsches Gesetz, dass noch aktuell gültig ist, wird als geistiger Schöpfer der normierte Sucheinstieg für die heutige Gebietskörperschaft (das ist „Deutschland“) erfasst. Splits aufgrund von Namensänderungen der Gebietskörperschaft werden nicht berücksichtigt.
Gesetze, die außer Kraft getreten sind, erhalten den jeweils zutreffenden Datensatz der chronologischen Leiter der Gebietskörperschaft Deutschland als geistigen Schöpfer. Dies gilt auch für die Rechtsmaterialien, deren geistiger Schöpfer ein gesetzgebendes Organ oder eine normerlassende Behörd ist. Diese Regelung gilt für die Erfassung von Werknormdatensätzen sowie für die Angabe des geistigen Schöpfers in der bibliografischen Beschreibung. Vgl. EH-W-03
[Stand: 10/2017]
D-A-CH AWR für 6.29.1.6
GESETZE DES ALTERTUMS UND DER ANTIKE, MITTELALTERLICHE GESETZE, GEWOHNHEITSRECHTE USW.
Erläuterung:
Verwenden Sie für die Ermittlung des bevorzugten Titels historischer Rechtsnormen den Titel, unter dem das Werk in offiziellen historischen Quellen bekannt gemacht wurde, bzw. in Nachschlagewerken bekannt ist.
Ist eine gesetzgebende Körperschaft ermittelbar, so wird sie wie bei heute noch gültigen Rechtsnormen als Teil des normierten Sucheinstiegs erfasst.
Stadtrechte, Dorfordnungen, historische Kirchenordnungen und Kirchenverfassungen sind in der Regel unter diesen unspezifischen Bezeichnungen bekannt, deshalb wird der normierte Sucheinstieg entsprechend gebildet.
[Stand: 10/2015]
D-A-CH AWR für 6.29.1.7
VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN USW., DIE VON STAATLICHEN BEHÖRDEN USW. VERKÜNDET WERDEN UND KEINE GESETZE SIND
Erläuterung:
Unter Verwaltungsvorschriften versteht man in den deutschsprachigen Ländern abstrakt-generelle Regelungen innerhalb einer Verwaltungsorganisation, die von übergeordneten Verwaltungsinstanzen oder Vorgesetzten an nachgeordnete Behörden oder Bedienstete ergehen und dazu dienen, Organisation und Handeln der Verwaltung zu bestimmen. Sie gelten verwaltungsintern.
[Stand: 10/2015]
D-A-CH AWR für 6.29.1.8
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative an.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.29.1.13
SATZUNGEN, CHARTAS USW. VON INTERNATIONALEN ZWISCHENSTAATLICHEN KÖRPERSCHAFTEN
Erläuterung:
Für Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union ist für die Mehrzahl der deutschsprachigen Anwender der deutsche Titel als der gemäß 6.27.1.4 „Bekannteste“ anzusehen. Wählen sie als bevorzugte Bezeichnung daher den im Deutschen gebräuchlichsten Name (Kurztitel).
Der volle amtliche Titel der Rechtsnorm wird hier nur in Ermangelung eines gebräuchlichen Zitiertitels als bevorzugter Titel gewählt. Er wird aber als abweichender Titel erfasst werden. Als abweichende Titel können Sie gebräuchliche Zitiertitel weiterer Amtssprachen erfassen.
Für Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union wird empfohlen als abweichenden Titel den Gattungsbegriff Verordnung oder Richtlinie sowie die Zählung zu erfassen.
 
 
 
BEISPIEL
Richtlinie 2014/59/EU
 
 
 
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.29.1.16
PROTOKOLLE, ZUSATZVEREINBARUNGEN USW.
Anwendungsregel:
Wenden Sie diese Regelwerksstelle nur dann an, wenn das separat erschienene Protokoll usw. keinen eigenständigen Titel hat. Hat das separat erschienene Protokoll usw. einen eigenständigen Titel, so bilden Sie den normierten Sucheinstieg nach den allgemeinen Regeln.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.29.1.29
ZUSÄTZLICHE ELEMENTE IN NORMIERTEN SUCHEINSTIEGEN, DIE GESETZE USW. REPRÄSENTIEREN
Erläuterung:
Fügen Sie das Verkündungsjahr nicht nur bei Übereinstimmung der Titel verschiedener Rechtsnormen als unterscheidende Ergänzung hinzu, sondern auch bei Übereinstimmung mit einer anderen Entität.
Beachten Sie dabei, dass das Verkündungsjahr auch originärer Teil des amtlichen Titels der Rechtsnorm sein kann, dann gehört es zum bevorzugten Titel.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.29.1.30
ZUSÄTZLICHE ELEMENTE IN NORMIERTEN SUCHEINSTIEGEN, DIE ABKOMMEN REPRÄSENTIEREN
Erläuterung in Verbindung mit 6.20.3.2 :
Es wird empfohlen, zur Ermittlung des Datums die offiziellen Verkündungsblätter der Verkündungsorgane vorrangig heranzuziehen, sofern das Datum nicht bereits aus der Manifestation eindeutig hervorgeht.
[Stand: 08/2016]
D-A-CH AWR für 6.30
BILDUNG VON SUCHEINSTIEGEN FÜR RELIGIÖSE WERKE UND EXPRESSIONEN
Erläuterung:
Zur Erfassung im Normdatensatz vgl. EH-W-06.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.30.1.5.3
BILDUNG VON NORMIERTEN SUCHEINSTIEGEN FÜR LITURGISCHE WERKE
Erläuterung:
Wenn sich für die Edition eines liturgischen Werks kein normierter Sucheinstieg mit einer konkreten Kirche als Körperschaft bilden lässt, verzichten Sie auf die Angabe der Körperschaft im normierten Sucheinstieg. Verwenden Sie stattdessen nur den bevorzugten Titel gemäß 6.23.2.8.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.30.1.6
LITURGISCHE WERKE DER ORTHODOXEN OSTKIRCHE
Erläuterung:
Die bevorzugten Benennungen für die Ostkirche bzw. Orthodoxe Kirche als zusammenfassende Bezeichnungen werden nicht zur Bildung von normierten Sucheinstiegen für liturgische Werke herangezogen. In diesem Fall wenden Sie die ERL zu 6.30.1.5.3 an.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.30.2.2
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative nur an, wenn drei oder mehr Teile vorliegen.
[Stand: 08/2015]
Erläuterung:
Zur Verwendung des Formaltitels „Auswahl" in Normdatensätzen für Werke vgl. ERL zu 6.2.2.9.2 Alternative.
[Stand: 10/2015]
D-A-CH AWR für 6.30.3
NORMIERTER SUCHEINSTIEG, DER EINE EXPRESSION EINES RELIGIÖSEN WERKS REPRÄSENTIERT
Erläuterung:
Zur Angabe der Sprache der Expression im normierten Sucheinstieg vgl. 6.27.3 D-A-CH
[Stand: 10/2016]
D-A-CH AWR für 6.30.3.2
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative an.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 6.31
BILDUNG VON SUCHEINSTIEGEN FÜR OFFIZIELLE VERLAUTBARUNGEN
Erläuterung:
Zur Erfassung im Normdatensatz vgl. EH-W-03.
[Stand: 08/2015]