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D-A-CH AWR für 2.8.1.5.3
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative nicht an. In Ausnahmefällen ist eine Anmerkung im Sinne der Alternative möglich.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 2.8.2
ERSCHEINUNGSORT
Erläuterung:
Sind in der Manifestation mehrere Erscheinungsorte aufgeführt, so erfassen Sie nach Möglichkeit nicht nur den ersten, sondern auch die weiteren Erscheinungsorte.
[Stand: 02/2015]
D-A-CH AWR für 2.8.2.1
GELTUNGSBEREICH
Erläuterung:
Ist bei einer Hochschulschrift weder ein kommerzieller Verlag noch eine verlegende Körperschaft genannt, so werden der Hochschulort oder die Hochschulorte als Erscheinungsort bzw. –orte angegeben.
Hochschulorte werden so angegeben, wie sie sich in der Informationsquelle im bzw. beim Namen der Hochschule finden.
BEISPIEL:
Informationsquelle Erscheinungsort bzw. -orte
Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades der Naturwissenschaften
vorgelegt beim Fachbereich Biochemie, Chemie und Pharmazie der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main
von (...)
Frankfurt 2016
Frankfurt am Main
Der Philosophischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
zur Erlangung des Doktorgrades Dr. phil.
vorgelegt von (...)
Erlangen
Nürnberg
[Stand: 10/2016]
D-A-CH AWR für 2.8.2.3
ERFASSEN EINES ERSCHEINUNGSORTES
Erläuterung:
Imprints:
Ist in der Manifestation kein Erscheinungsort genannt, der sich spezifisch auf den Imprint bezieht, so geben Sie stattdessen den Erscheinungsort bzw. die Erscheinungsorte des Verlagshauses an, zu dem der Imprint gehört. Verwenden Sie keine eckigen Klammern.  
Ortsteile:
Geben Sie einen Ortsteil an, wenn dieser in der Angabe fest mit dem Hauptort verbunden ist. In anderen Fällen steht es in Ihrem Ermessen, ob Sie den Ortsteil mit angeben oder nicht.
 
 
 
BEISPIEL
Informationsquelle: Deutsche Forschungsgemeinschaft 5300 Bonn-Bad Godesberg 1 Kennedyallee 40
Erfassung: Bonn-Bad Godesberg
Informationsquelle: Published in Australia by Oxford University Press 253 Normanby Road, South Melbourne, Victoria 3205, Australia
Erfassung: South Melbourne, Victoria, Australia
Informationsquelle: 77-85 Fulham Palace Road, Hammersmith, London W6 8JB
Erfassung: London oder Hammersmith, London
 
 
 
[Stand: 02/2016]
D-A-CH AWR für 2.8.2.3
OPTIONALE ERGÄNZUNGEN
Anwendungsregel:
Wenden Sie die erste optionale Ergänzung nicht an.
Das Anwenden der zweiten optionalen Ergänzung liegt in Ihrem Ermessen.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 2.8.2.6
ERSCHEINUNGSORT IN DER MANIFESTATION NICHT ERMITTELBAR
Erläuterung:
Ist der Erscheinungsort nicht angegeben und auch nicht ermittelbar, so können Sie in der Regel wenigstens ein wahrscheinliches Land erfassen. Nur in seltenen Fällen müssen Sie deshalb „[Erscheinungsort nicht ermittelbar]“ erfassen.
Ist Letzteres der Fall, so können Sie zusätzlich einen Vertriebsort (2.9.2) und/oder einen Herstellungsort (2.10.2) erfassen, sofern dieser in den Quellen angegeben ist oder ermittelt werden kann. Erfassen Sie die Elemente Vertriebsort und Herstellungsort in diesem Fall im Rahmen der Vertriebs- bzw. Herstellungsangabe und nicht als ermittelten Erscheinungsort.
[Stand: 10/2015]
D-A-CH AWR für 2.8.4.1
GELTUNGSBEREICH
Erläuterung zu Hochschulschriften:
Ist bei einer Hochschulschrift weder ein kommerzieller Verlag noch eine verlegende Körperschaft genannt, so wird kein Verlagsname angegeben.
Erläuterung zu Ressourcen aus dem Nichtbuchbereich:
Bei Ressourcen aus dem Nichtbuchbereich ist es nicht immer eindeutig, ob eine Angabe einen Verlag oder einen Vertrieb benennt. Im Zweifelsfall wird angenommen, dass es sich um einen Verlag handelt.
Bei einigen Ressourcen, insbesondere bei Filmressourcen und Tonträgern, finden sich mehrere Jahresangaben, oft in Verbindung mit der Nennung verschiedener Firmennamen. Wenn die Bedeutung der verschiedenen Jahresangaben (Erscheinungsjahre, Produktionsjahre, Copyrightjahre, Phonogramm-Jahr) und die Rolle der Firmen aus der Manifestation selbst nicht klar hervorgehen, wird angenommen, dass es sich bei dem neusten Jahr um das Erscheinungsjahr der Manifestation handelt und bei der ggf. damit in Verbindung genannten Firma um den Verlag.
Erläuterung zu modernen Drucken:
Ein Hersteller oder ein Vertrieb kann zusätzlich die Funktion eines Verlags einnehmen, auch wenn er sich nicht mit einem Wort oder einer Phrase bezeichnet, die für einen Verlagsnamen charakteristisch ist.
Ein in der Manifestation genannter Vertriebs- oder Herstellername kann deshalb als Verlag aufgefasst werden, wenn in der Manifestation kein eindeutiger Verlagsname genannt ist und Vertriebs- oder Herstellername in der Manifestation sich an einer für die Veröffentlichungsangabe üblichen Informationsquelle befindet.
 
 
 
BEISPIEL
Auf der Titelseite unten ist angegeben: 
Stamperia Sammarcelli
Biguglia
2014
es ist kein weiterer Verlag in der Manifestation genannt. Die Stamperia Sammercelli wird als Verlag angegeben. Biguglia als Verlagsort. 
 
 
 
[Stand: 02/2016]
D-A-CH AWR für 2.8.4.3
ERFASSEN VON VERLAGSNAMEN
Erläuterung:
Logos
Fall 1:Auf der heranzuziehenden Informationsquelle kommt ein Logo benachbart zum ausgeschriebenen Verlagsnamen vor. Übertragen Sie den ausgeschriebenen Verlagsnamen. Wenn aber die Angaben im Logo nicht mit der ausgeschriebenen Form korrespondieren, übertragen Sie den Inhalt des Logos sowie die textuelle Angabe des Verlagsnamens aus der bevorzugten Informationsquelle. Übertragen Sie die gesamte Angabe auch dann, wenn Sie unsicher sind, ob ein Logo neben der textuellen Angabe vorliegt.
 
 
 
BEISPIEL
Informationsquelle: K & N (als Logo) Königshausen & Neumann
Erfassung: Königshausen & Neumann 
Informationsquelle: bpb (als Logo) Bundeszentrale für Politische Bildung
Erfassung: Bundeszentrale für Politische Bildung
Informationsquelle: v/d|f (als Logo) Hochschulverlag AG an der ETH Zürich
Erfassung: vdf, Hochschulverlag AG an der ETH Zürich
 
 
 
Fall 2: Auf der heranzuziehenden Informationsquelle kommt nur ein Logo vor, das eine sinnvolle, lesbare und übertragbare textuelle Form des Verlagsnamens enthält, mit der der Verlagsname aussagekräftig wiedergegeben werden kann. Übertragen Sie den im Logo enthaltenen Text.
 
 
 
BEISPIEL
Informationsquelle: nicolai (als Logo)
Erfassung: Nicolai
Informationsquelle: IFB Hamburg | Hamburgische Investitions- und Förderbank  (als Logo mit beiden textuellen Angaben)
Erfassung: IFB Hamburg, Hamburgische Investitions- und Förderbank
 
 
 
Fall 3: Auf der heranzuziehenden Informationsquelle kommt nur ein Logo vor, das keine sinnvolle, lesbare oder übertragbare textuelle Form des Verlagsnamens enthält, mit der der Verlagsname aussagekräftig wiedergegeben werden kann. Ignorieren Sie das Logo und geben Sie den Verlagsnamen von einer anderen Informationsquelle an.
Geben Sie im Zweifelsfall (z. B. bei einer wenig bekannten Initialform in Form eines Logos) den Verlagsnamen von einer anderen Informationsquelle an.
 
 
 
BEISPIEL
Informationsquelle: vvw.de (innerhalb eines Logos)
Verlag Versicherungswirtschaft GmbH an anderer Stelle innerhalb der Manifestation.
Erfassung: Verlag Versicherungswirtschaft GmbH 
 
 
 
Selbstverlage
Liegt bei einer in einem Selbstverlag erschienenen Manifestation eine Angabe vor, die als Verlagsname interpretiert werden kann, so übertragen Sie diese nach den normalen Regeln. Gibt es keine explizite Angabe, so geben Sie den Akteur, der als Selbstverlag ermittelt wurde, in der Form an, wie er an anderer Stelle in der Manifestation (in erster Linie in der Verantwortlichkeitsangabe) genannt ist. Setzen Sie den Namen in eckige Klammern. Fügen Sie keine Angabe wie „Selbstverlag" o. Ä. hinzu.
 
 
 
BEISPIEL
Informationsquelle: Selbstverlag des Verfassers
Erfassung: Selbstverlag des Verfassers
Informationsquelle: Im Verlag der Deutschen Gesellschaft für Schiffahrts- und Marinegeschichte e.V.
Erfassung: Verlag der Deutschen Gesellschaft für Schiffahrts- und Marinegeschichte e.V.
Informationsquelle: Heidrun Wiesenmüller (so im Impressum der Website „Basiswissen RDA" angegeben)
Erfassung: Heidrun Wiesenmüller
Informationsquelle: Hermann Schüling Der Erste Weltkrieg 1914-1918 Fotos, Zeichnungen, Briefe und Tagebuchberichte (keine explizite Angabe eines Verlags vorhanden)
Erfassung: [Hermann Schüling]
Informationsquelle: Kaufmännisches Berufsbildungszentrum Neunkirchen Jahrbuch 2014/15 (es gibt keinen kommerziellen Verlag und die Körperschaft ist nicht nochmals in Verlagsposition, im Impressum oder Copyright-Vermerk genannt)
Erfassung: [Kaufmännisches Berufsbildungszentrum Neunkirchen]
 
 
 
Imprints
Ist auf der heranzuziehenden Informationsquelle der Name des Imprints im Zusammenhang mit dem Namen des Verlagshauses genannt, zu dem der Imprint gehört, so geben Sie in der Regel nur den Namen des Imprints an. Es steht im Ermessen des Katalogisierenden, stattdessen die gesamte Angabe zu übertragen, wenn die Information für wichtig gehalten wird.
 
 
 
BEISPIEL
Informationsquelle: BirCom, ein Imprint des Birkhäuser Verlags
Erfassung: BirCom
Informationsquelle: FIG TREE an imprint of PENGUIN BOOKS
Erfassung: Fig Tree
Alternativ kann in beiden Beispielen die gesamte Angabe übertragen werden. 
 
 
 
Verlagsnamen benachbart zu einem oder mehreren Personennamen
Kommt ein Verlagsname benachbart zu einem oder mehreren Personennamen vor, so steht es im Ermessen des Katalogisierenden, ob die gesamte Angabe übertragen wird oder nur der Name des Verlags. 
[Stand: 08/2016]
D-A-CH AWR für 2.8.4.3
OPTIONALE WEGLASSUNG
Anwendungsregel:
Das Anwenden der optionalen Weglassung liegt in Ihrem Ermessen.
[Stand: 04/2014]
D-A-CH AWR für 2.8.4.4
OPTIONALE ERGÄNZUNG
Anwendungsregel:
Wenden Sie die optionale Ergänzung nicht an.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 2.8.4.7.
KEIN VERLAG ANGEGEBEN
Erläuterung:
Ist der Verlag nicht angegeben und auch nicht ermittelbar, so erfassen Sie „[Verlag nicht ermittelbar]“. Ist Letzteres der Fall, so können Sie zusätzlich einen Vertriebsnamen (2.9.4) und/oder einen Herstellernamen (2.10.4) erfassen, sofern dieser in den Quellen angegeben ist oder ermittelt werden kann. Erfassen Sie die Elemente Vertriebsname und Herstellername in diesem Fall im Rahmen der Vertriebs- bzw. Herstellungsangabe und nicht als ermittelten Verlagsnamen.
[Stand: 10/2015]
D-A-CH AWR für 2.8.6.1
GELTUNGSBEREICH
Erläuterung:
Das Erscheinungsdatum ist in der Regel ein nicht gekennzeichnetes Datum, wobei zumeist nur das Jahr angegeben wird (manchmal aber auch zusätzlich der Monat oder sogar ein Tagesdatum).
Es erscheint häufig entweder in der Nähe des Erscheinungsorts bzw. der Erscheinungsorte und/oder des Verlagsnamens.
 
 
 
BEISPIEL
2000
Harrassowitz Verlag    Wiesbaden
K G Saur    München    2003
ANTON HIERSEMANN VERLAG
STUTTGART  2005
 
 
 
Oft findet sich das Erscheinungsdatum auch in der Nähe der Ausgabebezeichnung oder einer anderen Information, die sich auf die Ausgabe bezieht.
 
 
 
BEISPIEL
Dritte, verbesserte und erweiterte Auflage 2007
This paperback edition 2012
 
 
 
Für fortlaufende Ressourcen s. a. RDA 2.6.:
Bei Ausgabevermerken mit inhaltlichen/sachlichen Aussagen kann es sich in diesen Fällen auch um die Zählung gemäß RDA 2.6 handeln.
 
 
 
BEISPIEL
Ausgabe Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen 2013 
 
 
 
In manchen Fällen ist das Erscheinungsdatum explizit als solches gekennzeichnet, z. B. unter Verwendung des Wortes „published“.
 
 
 
BEISPIEL
This edition published in 2004 by Pocket Books
 
 
 
[Stand: 04/2016]
D-A-CH AWR für 2.8.6.3
ERFASSEN EINES ERSCHEINUNGSDATUMS
Anwendungsregel:
Ist ein Erscheinungsjahr angegeben, die Manifestation liegt aber schon im Vorjahr vor, so verwenden Sie aus Gründen des einfacheren Datentausches dennoch das angegebene Erscheinungsjahr, ohne dass darauf spezifisch hingewiesen wird. Es wird also keine Anmerkung gemäß 2.17.7.3 gemacht.
 
 
 
BEISPIEL
Tabelle 2.152
InformationsquelleErfassung
Erste Auflage 2014
Anm.: Manifestation liegt 2013 vor
Erscheinungsdatum: 2014
 
 
 
[Stand: 05/2014]
Erläuterung zu Daten bei Hochschulschriften:
1.
Geben Sie bei einer elektronischen Hochschulschrift das in der Manifestation selbst angegebene Erscheinungsdatum an. Ein auf der Frontdoor angegebenes Datum (bezeichnet als "Einstellungsdatum", "Erscheinungsdatum" etc.) wird als Vertriebsdatum betrachtet (vgl. 2.9.6). Beispiel:
 
 
 
BEISPIEL
Tabelle 2.153
InformationsquelleErfassung
Auf der Titelseite des PDF-Dokuments: Tübingen 2013
Auf der Frontdoor: Erscheinungsdatum: 2014
Erscheinungsdatum: 2013
Vertriebsdatum: 2014
 
 
 
2.
Liegt das auf der bevorzugten Informationsquelle angegebene Erscheinungsdatum früher als ein an anderer Stelle in der Manifestation (z. B. im Impressum) genanntes Erscheinungsdatum, so erfassen Sie die Angabe von der bevorzugten Informationsquelle als Erscheinungsdatum. Geben Sie das tatsächliche Erscheinungsdatum in einer Anmerkung gemäß 2.17.7.3 an.
Liegt hingegen das Prüfungsdatum später als das in der Manifestation angegebene Erscheinungsdatum, so wird dies nicht wie ein abweichendes späteres Erscheinungsjahr behandelt. Beispiele:
 
 
 
BEISPIEL
Tabelle 2.154
InformationsquelleErfassung
Auf der Titelseite: 2014
Auf der Rückseite der Titelseite: 1. Auflage 2015
Erscheinungsdatum: 2014
Anmerkung: Tatsächlich erschienen 2015
Auf der Titelseite: 2014
Auf der Rückseite der Titelseite: Tag der mündlichen Prüfung: 2. Februar 2015
Erscheinungsdatum: 2014
Hinweis: "2015" wird nur als Jahr, in dem der Grad verliehen wurde (7.9.4), erfasst.
 
 
 
3.
Ist in einer Hochschulschrift kein Erscheinungsdatum angegeben, so verfahren Sie gemäß der 2.8.6.6 D-A-CH. Verwenden Sie also zunächst ein etwaiges angegebenes Copyright-, Vertriebs- oder Herstellungsjahr als ermitteltes Erscheinungsdatum. Ist keins davon angegeben, so verwenden Sie vorrangig das Jahr aus dem Prüfungsdatum als ermitteltes Erscheinungsdatum, ehe Sie weitere Indizien heranziehen. Beispiel:
 
 
 
BEISPIEL
Tabelle 2.155
InformationsquelleErfassung
In der Manifestation: Datum der mündlichen Prüfung: 31.01.2013
Es ist weder ein Erscheinungsdatum angegeben noch ein Copyright-, Vertriebs- oder Herstellungsdatum
Erscheinungsdatum: [2013?]
 
 
 
[Stand: 08/2016]
D-A-CH AWR für 2.8.6.3
OPTIONALE ERGÄNZUNG
Anwendungsregel:
Wenden Sie die optionale Ergänzung an.
[Stand: 05/2014]
D-A-CH AWR für 2.8.6.4
OPTIONALE ERGÄNZUNG
Anwendungsregel:
Wenden Sie die optionale Ergänzung nicht an.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 2.8.6.4
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative an.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 2.8.6.5
ERSCHEINUNGSDATUM – MEHRTEILIGE MONOGRAFIEN, FORTLAUFENDE RESSOURCEN UND INTEGRIERENDE RESSOURCEN
Anwendungsregel:
Anmerkung: Die Anwendungsregel bezieht sich auf den letzten Satz von RDA 2.8.6.5: „Wenn das Datum oder die Daten nicht ungefähr angegeben werden kann bzw. können, erfassen Sie kein Erscheinungsdatum“.
Ist in der Manifestation kein explizites Erscheinungsdatum angegeben (vgl. ERL zu 2.8.6.1), geben Sie ein mutmaßliches Erscheinungsjahr bzw. einen mutmaßlichen Erscheinungszeitraum an. Dafür werden in erster Linie andere Jahre verwendet, die in der Manifestation angegeben oder ermittelbar sind. Prüfen Sie die in der AWR aufgezählten Fälle in der vorgegebenen Reihenfolge. Verwenden Sie nicht die Angabe: „[Wenn das Datum oder die Daten nicht ungefähr angegeben werden kann bzw. können, erfassen Sie kein Erscheinungsdatum]”.
Für Fälle, in denen zwar ein Erscheinungsdatum angegeben ist, die Manifestation jedoch schon im Vorjahr vorliegt, vgl. AWR zu 2.8.6.3.
1.
Copyright-Jahr angegeben
Ist ein Copyright-Jahr angegeben und es ist anzunehmen, dass sich dieses auf die vorliegende Ausgabe bezieht, geben Sie es als ermitteltes Erscheinungsjahr in eckigen Klammern an. Dies gilt auch dann, wenn zusätzlich zum Copyright-Jahr ein späteres Herstellungsjahr angegeben ist. Sind mehrere Copyright-Daten angegeben, verwenden Sie das jüngste als ermitteltes Erscheinungsjahr.
Anmerkung: Ein Copyright-Jahr bezieht sich nicht auf die vorliegende Ausgabe, wenn es zu einem anderen Verlag gehört als dem, der die vorliegende Ausgabe publiziert hat (z. B. wenn eine Übersetzung vorliegt und der Verlag der Originalausgabe mit angegeben ist oder wenn es sich um eine Lizenzausgabe handelt). Ist ein Copyright-Jahr angegeben, das sich nicht auf die vorliegende Ausgabe bezieht, so kann dieses unter Umständen trotzdem als Indiz gemäß Punkt 4 verwendet werden.
 
 
 
BEISPIEL
Tabelle 2.156
InformationsquelleErfassung
© 2010
kein weiteres Jahr angegeben
Erscheinungsdatum: [2010]
© 1967, 1981
kein weiteres Jahr angegeben
Erscheinungsdatum: [1981]
 
 
 
2.
Vertriebsjahr angegeben
Liegt kein explizites Erscheinungsjahr und auch kein auf die Ausgabe bezogenes Copyright-Jahr vor, jedoch ein Vertriebsjahr, so geben Sie dieses als ermitteltes Erscheinungsjahr in eckigen Klammern an, sofern anzunehmen ist, dass es mit dem Erscheinungsjahr übereinstimmt. Dies gilt auch dann, wenn zusätzlich zum Vertriebsjahr ein späteres Herstellungsjahr angegeben ist.
 
 
 
BEISPIEL
Tabelle 2.157
InformationsquelleErfassung
Distributed 2008
kein weiteres Jahr angegeben
Erscheinungsdatum: [2008]
 
 
 
3.
Herstellungsjahr oder “dépot légal” angegeben
Liegt kein explizites Erscheinungsjahr, kein auf die Ausgabe bezogenes Copyright-Jahr und auch kein Vertriebsjahr vor, jedoch ein Herstellungs- oder Druckjahr (auch als Angabe in einer Ziffernleiste), so geben Sie dieses  als ermitteltes Erscheinungsjahr in eckigen Klammern an. Das Jahr des “dépot légal” behandeln Sie wie das Herstellungsjahr des ersten Drucks.
 
 
 
BEISPIEL
Tabelle 2.158
InformationsquelleErfassung
Printed in Germany 2004
kein weiteres Jahr angegeben
Erscheinungsdatum: [2004]
Est sorti de presse en février 2007
kein weiteres Jahr angegeben
Erscheinungsdatum: [2007]
Dépot légal: 3e trimestre 2004
kein weiteres Jahr angegeben
Erscheinungsdatum: [2004]
 
 
 
4.
Weitere Möglichkeiten zur Ermittlung des Erscheinungsjahrs
Lässt sich das Erscheinungsjahr nicht über die unter 1. bis 3. dargestellten Methoden ermitteln, ziehen Sie weitere Indizien heran, um zumindest zu einem wahrscheinlichen Erscheinungsjahr oder -zeitraum zu gelangen. Innerhalb der Manifestation selbst kann dies beispielsweise die Datierung des Vorworts, das Jahr eines späteren Drucks oder ein Copyright-Jahr, das sich nicht auf die vorliegende Ausgabe bezieht, sein. Auch Quellen außerhalb der Manifestation können Sie zur Ermittlung des Erscheinungsjahres heranziehen, z. B. einen Veröffentlichungstermin von der Website des Verlags.
Notfalls schätzen Sie einen Erscheinungszeitraum. Geben Sie gemäß 1.9.2.3 und 1.9.2.4  in diesen Fällen ein Fragezeichen zur Kennzeichnung an.
 
 
 
BEISPIEL
Tabelle 2.159
InformationsquelleErfassung
Im Mai 2011
Datierung des Vorworts
Erscheinungsdatum: [2011]
Art und Aufmachung lassen auf die 1970er Jahre schließen
Erscheinungsdatum: [zwischen 1970 und 1980?]
 
 
 
5.
Chronologische Bezeichnungen als ermittelte Erscheinungsjahre
Lässt sich das Erscheinungsjahr nicht über die unter 1. bis 4. dargestellten Methoden ermitteln oder schätzen, ziehen Sie chronologische Bezeichnungen wie z. B. Berichtsjahre (vgl. ERL zu 2.6) als ermittelte Erscheinungsjahre heran. Geben Sie diese in eckigen Klammern an.
Bei gebrochenen Erscheinungsjahren geben Sie als Anfangsdatum das früheste Jahr, als Enddatum das späteste Jahr als Erscheinungsjahr an. Handelt es sich jedoch um eine Bibliografie, Statistik oder um ähnliche Veröffentlichungen mit einer mehrjährigen Berichtszeit, ziehen Sie als Anfangs- und Enddatum das spätere Jahr als das voraussichtlich realistischere Erscheinungsjahr für die Angabe heran.
 
 
 
BEISPIEL
Tabelle 2.160
InformationsquelleErfassung
Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2012
Berichtsjahr aus dem Titel, kein weiteres Jahr angegeben
Erscheinungsdatum: [2012]
Erste Ausgabe:
Classic wristwatches 2000 - 2001
Letzte Ausgabe:
Classic wristwatches 2014 - 2015
Berichtsjahre aus dem Titel, keine weiteren Jahre angegeben
Erscheinungsdatum: [2000-2015]
Statistik zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Haushalte in Baden-Württemberg 2007/08
Berichtsjahr aus dem Titel, kein weiteres Jahr angegeben
Erscheinungsdatum: [2008]
 
 
 
[Stand: 08/2016]
D-A-CH AWR für 2.8.6.6
ERSCHEINUNGSDATUM IN EINER EINTEILIGEN MANIFESTATION NICHT ERMITTELBAR
Anwendungsregel:
Verwenden Sie die Angabe „[Erscheinungsdatum nicht ermittelbar]” nicht. Ist in der Manifestation kein explizites Erscheinungsdatum angegeben (vgl. ERL zu 2.8.6.1), geben Sie ein mutmaßliches Erscheinungsjahr bzw. einen mutmaßlichen Erscheinungszeitraum an. Dafür werden in erster Linie andere Jahre verwendet, die in der Manifestation angegeben oder ermittelbar sind. Prüfen Sie die in der AWR aufgezählten Fälle in der vorgegebenen Reihenfolge.
Für Fälle, in denen zwar ein Erscheinungsdatum angegeben ist, die Manifestation jedoch schon im Vorjahr vorliegt, vgl. AWR zu 2.8.6.3.
1.
Copyright-Jahr angegeben
Ist ein Copyright-Jahr angegeben und es ist anzunehmen, dass sich dieses auf die vorliegende Ausgabe bezieht, geben Sie es als ermitteltes Erscheinungsjahr in eckigen Klammern an. Dies gilt auch dann, wenn zusätzlich zum Copyright-Jahr ein späteres Herstellungsjahr angegeben ist oder wenn die Manifestation schon im Vorjahr des im Copyright-Vermerk angegeben Jahres vorliegt (analog zum in der AWR zu 2.8.6.3 beschriebenen Fall). Sind mehrere Copyright-Daten angegeben, verwenden Sie das jüngste als ermitteltes Erscheinungsjahr.
Anmerkung: Ein Copyright-Jahr bezieht sich nicht auf die vorliegende Ausgabe, wenn es zu einem anderen Verlag gehört als dem, der die vorliegende Ausgabe publiziert hat (z. B. wenn eine Übersetzung vorliegt und der Verlag der Originalausgabe mit angegeben ist oder wenn es sich um eine Lizenzausgabe handelt). Bei Taschenbuchausgaben ist manchmal ein Copyright-Jahr angegeben, das sich auf eine frühere Hardcover-Ausgabe bezieht. Ein Copyright-Jahr mit dem Namen des Autors bezieht sich nur dann auf die vorliegende Ausgabe, wenn es sich um die Originalausgabe (bzw. einen Nachdruck davon) handelt. Bei Filmressourcen und Tonaufnahmen ist häufig ein Copyright-Jahr angegeben, das sich auf den Film bzw. die Aufnahme selbst bezieht. Ist ein Copyright-Jahr angegeben, das sich nicht auf die vorliegende Ausgabe bezieht, so kann dieses unter Umständen trotzdem als Indiz gemäß Punkt 4 verwendet werden.
Fakultativ können Sie das Copyright-Jahr ein zweites Mal im Element „Copyright-Datum” erfassen.
Ausnahme: Erfassen Sie bei Musik-Ressourcen das Copyright- oder Phonogramm-Jahr stets ein zweites Mal im Element „Copyright-Datum” (vgl. AWR zu 2.11).
 
 
 
BEISPIEL
Tabelle 2.161
InformationsquelleErfassung
© 2010
kein weiteres Jahr angegeben
Erscheinungsdatum: [2010]
fakultativ Copyright-Datum: © 2010
© 1967, 1981
Erscheinungsdatum: [1981]
fakultativ Copyright-Datum: © 1981
© 2004
2nd printing 2007
Erscheinungsdatum: [2004]
fakultativ Copyright-Datum: © 2004
Copyright © 1990 by Robert Karasek 
Kolophon:
LaVergne, TN USA
11 November 2009
Es handelt sich um einen Nachdruck der Originalausgabe.
Erscheinungsdatum: [1990]
fakultativ Copyright-Datum: © 1990
 
 
 
2.
Vertriebsjahr angegeben
Liegt kein explizites Erscheinungsjahr und auch kein auf die Ausgabe bezogenes Copyright-Jahr vor, jedoch ein Vertriebsjahr, so geben Sie dieses als ermitteltes Erscheinungsjahr in eckigen Klammern an, sofern anzunehmen ist, dass es mit dem Erscheinungsjahr übereinstimmt. Dies gilt auch dann, wenn zusätzlich zum Vertriebsjahr ein späteres Herstellungsjahr angegeben ist.
Fakultativ können Sie das Vertriebsjahr ein zweites Mal im Element „Vertriebsdatum” erfassen.
 
 
 
BEISPIEL
Tabelle 2.162
InformationsquelleErfassung
Distributed 2008
kein weiteres Jahr angegeben
Erscheinungsdatum: [2008]
fakultativ Vertriebsdatum: 2008
 
 
 
3.
Herstellungsjahr oder „dépot légal” angegeben
Liegt kein explizites Erscheinungsjahr, kein auf die Ausgabe bezogenes Copyright-Jahr und auch kein Vertriebsjahr vor, jedoch ein Herstellungs- oder Druckjahr (auch als Angabe in einer Ziffernleiste), so geben Sie dieses als ermitteltes Erscheinungsjahr in eckigen Klammern an, sofern anzunehmen ist, dass es mit dem Erscheinungsjahr übereinstimmt (d. h. bei Printmedien: dass es sich auf den ersten Druck bezieht). Ist nicht sicher, dass es sich auf den ersten Druck bezieht, markieren Sie dies mit einem Fragezeichen. Das Jahr des „dépot légal” behandeln Sie wie das Herstellungsjahr des ersten Drucks.
Auf eine zweite Erfassung des Herstellungsjahrs im Element „Herstellungsdatum” wird im Regelfall verzichtet (vgl. ERL zu 2.10).
 
 
 
BEISPIEL
Tabelle 2.163
InformationsquelleErfassung
Printed in Germany 2004
kein weiteres Jahr angegeben
Erscheinungsdatum: [2004?]
First printing 2007
kein weiteres Jahr angegeben
Erscheinungsdatum: [2007]
Fragezeichen hier unnötig, da explizit als erster Druck bezeichnet
 
 
 
4.
Weitere Möglichkeiten zur Ermittlung des Erscheinungsjahres
Lässt sich das Erscheinungsjahr nicht über die unter 1. bis 3. dargestellten Methoden ermitteln, ziehen Sie weitere Indizien heran, um zumindest zu einem wahrscheinlichen Erscheinungsjahr oder -zeitraum zu gelangen. Innerhalb der Manifestation selbst kann dies beispielsweise die Datierung des Vorworts, das Jahr eines späteren Drucks oder ein Copyright-Jahr, das sich nicht auf die vorliegende Ausgabe bezieht, sein. Auch Quellen außerhalb der Manifestation können Sie zur Ermittlung des Erscheinungsjahres heranziehen, z. B. ein Veröffentlichungstermin von der Website des Verlags. Notfalls schätzen Sie einen Erscheinungszeitraum.
 
 
 
BEISPIEL
Tabelle 2.164
InformationsquelleErfassung
Im Mai 2011
Datierung des Vorworts
(Manifestation wird im Jahr 2012 katalogisiert)
Erscheinungsdatum: [2011?]
(Hinweis: Würde die Manifestation im Jahr 2011 katalogisiert, so wäre kein Fragezeichen nötig)
15th impression 1980
Erscheinungsdatum: [nicht nach 1980]
Lizenzausgabe für die Wissenschaftliche Buchgesellschaft
© Prestel Verlag München Berlin, 2002
(Manifestation wird im Jahr 2003 katalogisiert)
Erscheinungsdatum: [zwischen 2002 und 2003]
Art und Aufmachung lassen  auf die 1970er-Jahre schließenErscheinungsdatum: [zwischen 1970 und 1980?]
 
 
 
[Stand: 04/2014]
Erläuterung:
Für Hochschulschriften vgl. auch die Erläuterung zu Daten bei Hochschulschriften bei 2.8.6.3.
[Stand: 08/2016]
D-A-CH AWR für 2.9
VERTRIEBSANGABE
Erläuterung:
Erfassen Sie die Vertriebsangabe in der Regel nur dann, wenn Sie damit einen Ersatz für ein nicht ermitteltes Element der Veröffentlichungsangabe bieten möchten (s. 2.8.2.6, 2.8.4.7, 2.8.6.5 und 2.8.6.6 mit ERL). Diese Erfassung ist fakultativ. Bibliotheken mit besonderen Bedürfnissen (z. B. Pflichtexemplarbibliotheken) können die Vertriebsangabe auch erfassen, wenn die Angaben in der Veröffentlichungsangabe vollständig sind.
Bei Erfassung einer Vertriebsangabe müssen Sie das Ortselement in jedem Fall belegen (ggf. mit „[Vertriebsort nicht ermittelbar]“). Fakultativ können Sie auch eine komplette Vertriebsangabe mit allen drei Elementen angeben (ggf. mit „[... nicht ermittelbar]“).
[Stand: 10/2015]
D-A-CH AWR für 2.9.1.5.1
ERSTE ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative nicht an. In Ausnahmefällen ist eine Anmerkung im Sinne der Alternative möglich.
[Stand: 03/2014]
D-A-CH AWR für 2.9.1.5.1
ZWEITE ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative nicht an. In Ausnahmefällen ist eine Anmerkung im Sinne der Alternative möglich.
[Stand: 03/2014]
D-A-CH AWR für 2.9.1.5.2
ERFASSEN VON ÄNDERUNGEN IN VERTRIEBSANGABEN - FORTLAUFENDE RESSOURCEN
Anwendungsregel Latest:
Erfassen Sie Vertriebsangaben in der Form der spätesten Ausgabe.
In der spätesten Ausgabe nicht mehr enthaltene Vertriebsangaben erfassen Sie in einer Anmerkung (s. AWR zu 2.17.8.4.2).
[Stand: 05/2014]
D-A-CH AWR für 2.9.1.5.2
ERSTE ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative nicht an. In Ausnahmefällen ist eine Anmerkung im Sinne der Alternative möglich.
[Stand: 05/2014]
D-A-CH AWR für 2.9.1.5.2
ZWEITE ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative nicht an. In Ausnahmefällen ist eine Anmerkung im Sinne der Alternative möglich.
[Stand: 05/2014]
D-A-CH AWR für 2.9.1.5.3
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative nicht an. In Ausnahmefällen ist eine Anmerkung im Sinne der Alternative möglich.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 2.9.2.3
OPTIONALE ERGÄNZUNGEN
Anwendungsregel:
Wenden Sie die erste optionale Ergänzung nicht an.
Das Anwenden der zweiten optionalen Ergänzung liegt in Ihrem Ermessen.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 2.9.4.1
GELTUNGSBEREICH
Erläuterung:
Bei Ressourcen aus dem Nichtbuchbereich ist es nicht immer eindeutig, ob eine Angabe einen Vertrieb oder einen Verlag benennt. Nehmen Sie im Zweifelsfall an, dass es sich um einen Verlag handelt.
[Stand: 08/2014]
D-A-CH AWR für 2.9.4.3
OPTIONALE WEGLASSUNG
Anwendungsregel:
Das Anwenden der optionalen Weglassung liegt in Ihrem Ermessen.
[Stand: 04/2014]
D-A-CH AWR für 2.9.4.4
OPTIONALE ERGÄNZUNG
Anwendungsregel:
Wenden Sie die optionale Ergänzung nicht an.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 2.9.6.1
GELTUNGSBEREICH
Erläuterung:
Zum Vertriebsdatum bei Hochschulschriften vgl. auch die Erläuterung zu Daten bei Hochschulschriften bei 2.8.6.3.
[Stand: 08/2016]
D-A-CH AWR für 2.9.6.3
OPTIONALE ERGÄNZUNG
Anwendungsregel:
Wenden Sie die optionale Ergänzung an.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 2.9.6.4
OPTIONALE ERGÄNZUNG
Anwendungsregel:
Wenden Sie die optionale Ergänzung nicht an.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 2.9.6.4
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative an.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 2.10
HERSTELLUNGSANGABE
Erläuterung:
Erfassen Sie die Herstellungsangabe in der Regel nur dann, wenn Sie damit einen Ersatz für ein nicht ermitteltes Orts- oder Namenselement innerhalb der Veröffentlichungsangabe bieten möchten (s. 2.8.2.6, 2.8.4.7 mit ERL). Diese Erfassung ist fakultativ. Ein Herstellungsdatum wird in der Regel nur als ermitteltes Erscheinungsdatum erfasst (2.8.6.5 und 2.8.6.6 mit ERL).
Bei Erfassung einer Herstellungsangabe müssen Sie das Ortselement in jedem Fall belegen (ggf. mit „[Herstellungsort nicht ermittelbar]“). 
Vom oben beschriebenen Fall abgesehen, verzichten Sie zur Erleichterung des Datentauschs in der Regel auf die Erfas­sung von Herstellungsangaben, d.h. es werden keine getrennten Beschrei­bungen für Manifestationen angelegt, die sich nur in der Herstellungsangabe unterscheiden. Bei Bedarf können Sie entsprechende Informationen in den Lokaldaten ablegen. Bibliotheken mit besonde­ren Bedürfnissen (z. B. Pflichtexemplarbibliotheken) können jedoch von dieser Regelung abweichen. Vgl. dazu auch die AWR zu 2.1.
[Stand: 10/2015]
D-A-CH AWR für 2.10.1.5.1
ERSTE ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative nicht an. In Ausnahmefällen ist eine Anmerkung im Sinne der Alternative möglich.
[Stand: 03/2014]
D-A-CH AWR für 2.10.1.5.1
ZWEITE ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative nicht an. In Ausnahmefällen ist eine Anmerkung im Sinne der Alternative möglich.
[Stand: 03/2014]
D-A-CH AWR für 2.10.1.5.2
ERFASSEN VON ÄNDERUNGEN IN HERSTELLUNGSANGABEN - FORTLAUFENDE RESSOURCEN
Anwendungsregel Latest:
Erfassen Sie Herstellungsangaben in der Form der spätesten Ausgabe. In der spätesten Ausgabe nicht mehr enthaltene Herstellungsangaben erfassen Sie in einer Anmerkung (s. AWR zu 2.17.9.4.2).
[Stand: 05/2014]