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D-A-CH AWR
Anwendungsrichtlinien für den deutschsprachigen Raum zu Kapitel 19: Akteure, die mit einem Werk in Verbindung stehen
D-A-CH AWR für 19.2
GEISTIGER SCHÖPFER
Erläuterung:
Sind mehrere geistige Schöpfer für das Werk verantwortlich, so erfassen Sie nach Möglichkeit auch Beziehungen zu weiteren Schöpfern, die hauptverantwortlich für das Werk sind. Berücksichtigen Sie dabei so weit wie möglich die Interessen der Benutzer. Dabei können auch alle für das Werk verantwortlichen geistigen Schöpfer erfasst werden.
Erfassen Sie bei einer kartografischen Ressource als hauptverantwortlichen geistigen Schöpfer den Akteur, der für die Schaffung des Kartenfeldes (bei einer einzelnen Karte) oder des Kartenteils (in einem Atlas) verantwortlich ist.
Zur Erfassung geistiger Schöpfer im Normdatensatz vgl. EH-W-01
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 19.2.1.1
GELTUNGSBEREICH
Erläuterung:
1.
Familien treten vor allem als geistige Schöpfer von Archivalien auf, z. B. bei Sammlungen von Fotos, Briefen oder familiengeschichtlichen Dokumenten einer Familie. Aber auch bei Bibliotheksmaterialien gibt es entsprechende Fälle.
 
 
 
BEISPIEL
Adreß-Buch der Familie Hinrich Mammen (1756-1821)
Familienblatt : genealogische Mitteilungen zur Geschichte der Familie Becker, Gerasymenko, Hurylenko und Niemes
Nachrichtenblatt der Familie Fitschen
Puell : die Website der Familie Puell
Osmond family blog
The Cunningham family cookbook : recipes from our cousins
 
 
 
2.
Betrachten Sie eine Familie nur dann als geistigen Schöpfer, wenn das Werk explizit als Schöpfung der Familie präsentiert ist. Dies können Sie typischerweise an Wörtern wie „Familie“, „Sippe“ usw. (bzw. ihrer fremdsprachigen Äquivalente) oder Formulierungen wie „die Krauses“ erkennen.
Legen Sie keine Beziehung zu einer Familie an, wenn
entweder nur mehrere miteinander verwandte Personen namentlich aufgeführt sind (z. B. „Fotos: Dorothea Puttkammer ; Text: Joachim Puttkammer“)
oder wenn eine Kurzform verwendet wird, mit der mehrere verwandte Personen (meist Geschwister) zusammenfassend bezeichnet sind (z. B. „Brüder Grimm“ oder „Brontë sisters“).
In solchen Fällen verwenden Sie nicht die Familien-Entität „Puttkammer (Familie)“, „Grimm (Familie)“ usw., sondern legen Sie stattdessen Beziehungen zu den einzelnen Personen an.
(Hinweis: Eine Namensbildung wie „Grimm (Brüder)“ ist in RDA nicht vorgesehen).
3.
Im Zweifelsfall nehmen Sie keine Familien-Entität an.
4.
Familien können nicht nur als geistige Schöpfer auftreten, sondern auch in anderen Funktionen vorkommen. Auch in diesen Fällen verwenden Sie die Familien-Entität nur dann, wenn die Beziehung sich klar auf die Familie bezieht.
[Stand: 09/2014]
D-A-CH AWR für 19.2.1.1.1
KÖRPERSCHAFTEN, DIE ALS GEISTIGE SCHÖPFER ANGESEHEN WERDEN
Erläuterung:
Entscheidung, ob eine Körperschaft geistiger Schöpfer ist
Die Entscheidung, ob eine Körperschaft als geistiger Schöpfer eines vorliegenden Werks anzusehen ist, erfolgt in zwei Schritten: Prüfen Sie im ersten Schritt, ob das Werk von der Körperschaft stammt, d. h. ob die Körperschaft für seine Existenz verantwortlich ist. Trifft dies zu, so beurteilen Sie im zweiten Schritt, ob das Werk unter mindestens einen der Typen fällt, die in RDA 19.2.1.1.1 aufgezählt werden. Falls ja, ist die Körperschaft geistiger Schöpfer.
Schritt 1:
Prüfen Sie, ob das Werk von der Körperschaft stammt.
Hinweis: Liegt eine Neuveröffentlichung des Werks vor, so wird die Entscheidung, ob das Werk von der Körperschaft stammt, nicht auf der Grundlage der Neuveröffentlichung getroffen, sondern anhand der ursprünglichen Veröffentlichung.
Das Werk stammt von der Körperschaft, wenn einer der folgenden drei Fälle vorliegt:
a.
Die Körperschaft hat das Werk selbst veröffentlicht.
In diesem Fall ist in der Ressource kein kommerzieller Verlag oder eine andere Körperschaft, die als Verlag agiert, genannt. Die Körperschaft hat die Funktion des Verlags entweder direkt übernommen oder das Werk ist in einem Selbstverlag der Körperschaft erschienen.
Typische Indizien sind:
die Körperschaft steht im Impressum und/oder Copyright-Vermerk
es ist ein Selbstverlag der Körperschaft angegeben
die Körperschaft ist als Herausgeber genannt
die Körperschaft steht prominent auf der bevorzugten Informationsquelle
b.
Die Körperschaft hat das Werk zwar nicht selbst veröffentlicht, aber die Veröffentlichung veranlasst.
In diesem Fall ist in der Manifestation ein kommerzieller Verlag oder eine andere Körperschaft, die als Verlag agiert, genannt, der bzw. die von der Körperschaft mit der Veröffentlichung des Werks beauftragt wurde.
Typische Indizien sind:
die Körperschaft wird als Herausgeber oder Auftraggeber bezeichnet
die Körperschaft steht prominent auf der bevorzugten Informationsquelle
die Körperschaft ist als aussagendes Subjekt im Titel genannt (typischerweise im Genitiv)
die Körperschaft steht im Impressum und/oder Copyright-Vermerk
das Werk wurde in einer monografischen Reihe der Körperschaft veröffentlicht
der Sachzusammenhang legt nahe, dass die Körperschaft die Veröffentlichung veranlasst hat (z. B. bei einer Festschrift für die Körperschaft)
Gehen Sie bei einem Bestandskatalog (z. B. Museumskatalog, Handschriftenkatalog, Auktionskatalog1) in der Regel davon aus, dass die Körperschaft, deren Bestand enthalten ist, die Veröffentlichung veranlasst hat.
Gehen Sie bei einem Werk, das im Zusammenhang mit einer Konferenz o. Ä. entstanden ist (z. B. Tagungsband, Abstractband), in der Regel davon aus, dass die Konferenz die Veröffentlichung veranlasst hat. Dies gilt unabhängig davon, ob noch eine weitere Körperschaft genannt ist.
Gehen Sie bei einer fortlaufenden Ressource, deren Titel nur aus einem (ggf. durch formale Attribute erweiterten) Gattungsbegriff oder aus einem Gattungsbegriff und dem Namen der Körperschaft besteht, davon aus, dass die Körperschaft die Veröffentlichung veranlasst hat s. AH-006.
c.
Der Inhalt des Werks ist bei der Körperschaft entstanden.
In diesem (eher seltenen) Fall hat die Körperschaft das Werk zwar weder selbst veröffentlicht noch dessen Veröffentlichung veranlasst, jedoch ist der Inhalt des Werks bei der Körperschaft entstanden.
Dieser Fall liegt beispielweise dann vor, wenn eine Körperschaft für eine andere Körperschaft beratend tätig geworden ist, welche das Ergebnis (z. B. ein im Auftrag erstelltes Gutachten) publiziert, oder wenn der Inhalt des Werks von der Körperschaft selbst erarbeitet worden ist (z. B. ein Bibliothekskatalog).
Das Werk stammt nicht von der Körperschaft:
Ein Werk stammt hingegen nicht von einer Körperschaft, wenn diese nur als Sponsor, Förderer o. Ä. genannt ist. Auch Formulierungen wie „in Verbindung mit“ oder „in Zusammenarbeit mit“ sind Hinweise darauf, dass die betreffende Körperschaft zwar in irgendeiner Weise mitgewirkt hat, das Werk jedoch nicht von ihr stammt.
Auch ein Werk, das sich nur inhaltlich mit der Körperschaft beschäftigt, stammt nicht von der Körperschaft, sofern nicht ein Indiz darauf hinweist, dass einer der weiter oben beschriebenen drei Fälle vorliegt.
Zweifelsfallregelung: Sind Sie sich unsicher, ob ein Werk von der Körperschaft stammt oder nicht, so gehen Sie davon aus, dass das Werk von der Körperschaft stammt, dass also die Voraussetzung für RDA 19.2.1.1.1 erfüllt ist.
Schritt 2:
Stammt das Werk von einer Körperschaft, dann prüfen Sie als nächstes, ob diese Körperschaft der geistige Schöpfer des Werks ist. Dies ist dann der Fall, wenn das Werk unter einen oder mehrere der insgesamt acht Typen fällt, die in RDA 19.2.1.1.1 aufgeführt werden. Im Folgenden werden nur die drei häufigsten Typen (19.2.1.1.1 a., b. und d.) erläutert.
a.
Administratives Werk über die Körperschaft
Die Körperschaft ist geistiger Schöpfer bei Werken administrativer Natur, die bestimmte Aspekte der Körperschaft selbst behandeln (RDA 19.2.1.1.1 a). „Administrativ“ bedeutet dabei, dass das Werk in erster Linie für den Gebrauch der Körperschaft selbst, ihrer Träger, Aufsichtsgremien usw. bestimmt ist. Manche dieser Werke sind darüber hinaus für eine breitere Öffentlichkeit von Interesse.
Es werden drei Gruppen von Aspekten benannt, die in einem solchen Werk behandelt werden können:
i)
interne Richtlinien, Verfahrensweisen, Finanzen und/oder Aktivitäten (z. B. Organisations- und Prozesshandbücher, Bilanzen, Geschäftsberichte, Sitzungsprotokolle, Jahresberichte, Publikationsverzeichnisse, Struktur- und Entwicklungspläne)
ii)
die Führungsebene, das Personal und die Mitgliedschaft (z. B. Listen der Vorstandsmitglieder, der Mitarbeiter einer Institution oder der Mitglieder eines Vereins)
iii)
die Manifestation, d. h. der Besitz der Körperschaft (z. B. Inventare, Bestandskataloge und Auktionskataloge)
Ausstellungskataloge fallen nur dann unter diesen Typ, wenn an prominenter Stelle (z. B. auf einer Titelseite oder im Kolophon) darauf hingewiesen wird, dass es sich um Stücke aus einem bestimmten Museum o. Ä. handelt. Lässt sich dies nur anhand einer genauen Prüfung der Ressource (z. B. im Leihgeberverzeichnis oder im Katalogteil) feststellen, so gilt das Museum o. ä. nicht als geistiger Schöpfer. Nicht als Bestandskatalog angesehen wird außerdem eine Publikation, in der nur ein einziges Objekt beschrieben wird.
Diese Aspekte können auch in Kombination vorkommen. Bei Werken gemischten Inhalts (z. B. Gemeindeblätter) muss sich der überwiegende Teil des Werks mit den genannten Aspekten beschäftigen, damit die Körperschaft als geistiger Schöpfer zu betrachten ist.
Bei Festschriften für eine Körperschaft muss im Einzelfall - nach dem Inhalt - geprüft werden, ob die veranlassende oder herausgebende Körperschaft als geistiger Schöpfer zu betrachten ist oder nicht. Handelt es sich z. B. überwiegend um Aufsätze zur Geschichte der Körperschaft oder zu Themen aus den Tätigkeitsfeldern der Körperschaft, so ist die Körperschaft nicht geistiger Schöpfer. Sind jedoch überwiegend Texte enthalten, die unter die drei Gruppen von Aspekten fallen (z. B. Listen von Funktionsträgern, Mitgliedern etc.; Darstellung der aktuellen Aktivitäten; Chronologie der Aktivitäten der Körperschaft; Bibliografie von Publikationen der Körperschaft"), so ist die Körperschaft geistiger Schöpfer. Im Zweifelsfall wird die Körperschaft nicht als geistiger Schöpfer betrachtet. Erfassen Sie in den Fällen, in denen die gefeierte Körperschaft geistiger Schöpfer ist, als zweite Beziehungskennzeichnung „Gefeierter“. Für den Fall, dass die gefeierte Körperschaft nicht geistiger Schöpfer ist, vgl. ERL zu RDA 19.3.1.3.
Zweifelsfallregelung: Sind Sie sich unsicher, ob ein administratives Werk über die Körperschaft vorliegt, so entscheiden Sie sich dagegen, d. h. betrachten Sie die Körperschaft nicht als geistigen Schöpfer.
 
 
 
BEISPIEL
Beispiele für i)
Haupttitel Zugehen auf den anderen
Titelzusatz Grundlagenpapier zur Förderung der interkulturellen Kompetenz
Verantwortlichkeitsangabe Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Verantwortlichkeitsangabe Herausgeber: Herbert Jansen
Geistiger Schöpfer Katholische Kirche. Diözese Rottenburg-Stuttgart. Caritasverband
Beziehungskennzeichnung Verfasser
Mitwirkender Jansen, Herbert
Beziehungskennzeichnung Herausgeber
Es werden Handlungsleitlinien für die Mitarbeiter des Caritasverbands aufgestellt. Dies fällt unter interne Richtlinien; die Körperschaft ist geistiger Schöpfer. Davon unbenommen ist, dass mit der Publikation auch eine gewisse Außenwirkung erzielt werden soll.
 
Haupttitel Jahresbericht
Paralleltitel Annual report
Verantwortlichkeitsangabe Deutsch-Amerikanische Fulbright-Kommission
Geistiger Schöpfer German American Fulbright Commission
Beziehungskennzeichnung Verfasser
 
Haupttitel Aus Liebe zur Gesundheit
Verantwortlichkeitsangabe Programm des Kneipp-Vereins Augsburg e.V., gegründet 1889
Geistiger Schöpfer Kneipp-Verein (Augsburg)
Beziehungskennzeichnung Verfasser
Beispiel für ii)
Haupttitel Adressen, Gremien, Ehrenmitglieder, Satzung, Mitgliederverzeichnis, Institutionenverzeichnis
Verantwortlichkeitsangabe Arbeitsgemeinschaft für Mittelrheinische Musikgeschichte
Geistiger Schöpfer Arbeitsgemeinschaft für Mittelrheinische Musikgeschichte
Beziehungskennzeichnung Verfasser
Der überwiegende Teil des Werks fällt unter die Gruppe ii). Die Satzung ist ein Aspekt, der unter die Gruppe i) fällt.
Beispiele für iii)
Haupttitel Seekarten und Bücher
Titelzusatz Katalog
Verantwortlichkeitsangabe Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Geistiger Schöpfer Deutschland. Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Beziehungskennzeichnung Verfasser
 
Haupttitel Die Gemälde der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
Titelzusatz Bestandskatalog
Verantwortlichkeitsangabe von Michael Wenzel
Verantwortlichkeitsangabe unter Mitarbeit von Bärbel Matthey
Geistiger Schöpfer Herzog August Bibliothek
Beziehungskennzeichnung Verfasser
Geistiger Schöpfer Wenzel, Michael, 1968-
Beziehungskennzeichnung Zusammenstellender
 
Haupttitel Brueghel, Rubens, Ruisdael
Titelzusatz die Graphische Sammlung der Staatsgalerie zeigt ihre Schätze
Geistiger Schöpfer Staatsgalerie Stuttgart. Graphische Sammlung
Beziehungskennzeichnung Verfasser
Es handelt sich um einen Ausstellungskatalog. Da im Titel – also an prominenter Stelle – darauf hingewiesen wird, dass die gezeigten Stücke aus der Graphischen Sammlung der Staatsgalerie stammen, ist diese geistiger Schöpfer.
 
 
 
b.
Kollektives Gedankengut der Körperschaft
Die Körperschaft ist geistiger Schöpfer bei Werken, die das kollektive Gedankengut der Körperschaft wiedergeben, d. h. eine offizielle Haltung der Körperschaft ausdrücken (und nicht nur über ein bestimmtes Thema informieren). Beispiele dafür sind Empfehlungen (z. B. Richtlinien, Leitlinien, Standards, die sich nicht an die Körperschaft selbst, sondern an andere richten), offizielle Stellungnahmen, Gutachten, offene Briefe, Positionspapiere, Denkschriften sowie Parteiprogramme.
Befasst sich das Werk hingegen nur mit einem Themengebiet der Körperschaft, so gilt die Körperschaft, von der das Werk stammt, nicht als geistiger Schöpfer.
Bei nationalen und internationalen Normen gelten die jeweiligen Normungsinstitutionen und ihre untergeordneten Körperschaften (z. B. Normenausschüsse) nicht als geistige Schöpfer. Sie können als herausgebendes Organ berücksichtigt werden.
Zweifelsfallregelung: Sind Sie sich unsicher, ob ein Werk vom Typ „kollektives Gedankengut der Körperschaft“ vorliegt, so entscheiden Sie sich dagegen, d. h. betrachten Sie die Körperschaft nicht als geistigen Schöpfer.
 
 
 
BEISPIEL
 
Haupttitel DOSB-Leitfaden für den Umgang mit Werbung und PR
Titelzusatz Olympische Spiele London 2012
Verantwortlichkeitsangabe Deutscher Olympischer Sportbund
Geistiger Schöpfer Deutscher Olympischer Sportbund
Beziehungskennzeichnung Verfasser
 
Haupttitel Stellungnahmen und Berichte WSA
Verantwortlichkeitsangabe Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
Geistiger Schöpfer Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
Beziehungskennzeichnung Verfasser
 
Haupttitel Programm der Sozialdemokratischen Partei Österreichs für die Jahre
Verantwortlichkeitsangabe Sozialdemokratische Partei Österreichs
Geistiger Schöpfer Sozialdemokratische Partei Österreichs
Beziehungskennzeichnung Verfasser
Aber:
 
Haupttitel Veröffentlichungen der Max-Traeger-Stiftung
Sonstiger Akteur, der mit einem Werk in Verbindung steht Max-Traeger-Stiftung
Beziehungskennzeichnung Herausgebendes Organ
In der monografischen Reihe werden Arbeiten aus der Erziehungswissenschaft (dem Themengebiet der Max-Traeger-Stiftung) veröffentlicht. Der Charakter des kollektiven Gedankenguts fehlt; die Körperschaft ist deshalb nicht geistiger Schöpfer. Es kann eine Beziehung gemäß RDA 19.3 angelegt werden (vgl. ERL zu RDA 19.3.1.3).
 
Haupttitel DKV-Kanuführer für Südwest-Deutschland
Verantwortlichkeitsangabe Hauptredakteur: Dr. Karl Schoderer
Sonstiger Akteur, der mit einem Werk in Verbindung steht Deutscher Kanuverband
Beziehungskennzeichnung Herausgebendes Organ
Mitwirkender Schoderer, Karl
Beziehungskennzeichnung Herausgeber
Es werden Routen für Kanu-Fahrer beschrieben, inkl. Sehenswürdigkeiten an der Strecke, Übernachtungsmöglichkeiten usw. Das Werk informiert nur über ein Thema, mit dem sich die Körperschaft beschäftigt. Der Charakter des kollektiven Gedankenguts fehlt; der Deutsche Kanu-Verband ist deshalb nicht geistiger Schöpfer. Es kann eine Beziehung gemäß RDA 19.3 angelegt werden (vgl. ERL zu RDA 19.3.1.3).
 
 
 
c.
Kollektive Aktivität der Körperschaft
Die Körperschaft ist geistiger Schöpfer bei Werken, die über die kollektive Aktivität einer Konferenz, Expedition, Messe usw. berichten. Ein solches Werk dokumentiert die Aktivität derjenigen, die daran beteiligt sind. Die Konferenz, Expedition, Messe usw. muss unter die Definition einer Körperschaft fallen und in der Manifestation genannt sein. Beispiele für diesen Typ sind Tagungsbände, die die Vorträge oder Abstracts einer Konferenz enthalten, Ausstellerverzeichnisse von Messen oder Programmhefte von Festivals.
Kataloge und andere Publikationen, die im Zusammenhang mit einer Ausstellung erscheinen, fallen nur dann unter diesen Typ, wenn es sich um eine Ausstellung handelt, die regelmäßig unter demselben Namen wiederkehrt (z. B. Documenta, Biennale di Venezia). Denn nur solche Ausstellungen werden als Körperschaft betrachtet (vgl. ERL zu RDA 11.0).
 
 
 
BEISPIEL
 
Haupttitel Denken und Handeln
Titelzusatz Akten der Interdisziplinären Fichte-Konferenz der Leibniz-Sozietät der Wissenschaften zu Berlin am 13. November 2014
Geistiger Schöpfer Interdisziplinäre Fichte-Konferenz (2014 : Berlin)
Beziehungskennzeichnung Verfasser
 
Haupttitel Wissenschaftliche Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin
Titelzusatz Programmübersicht mit Abstracts der Vorträge und Poster
Geistiger Schöpfer Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin. Wissenschaftliche Jahrestagung (54. : 2014 : Dresden)
Beziehungskennzeichnung Verfasser
 
Haupttitel Messe-Guide 2011
Titelzusatz Transport-Logistic 10. - 13. Mai 2011, Neue Messe München
Titelzusatz Ausstellerverzeichnis, Hallenplan, Termine, München-Tipps
Geistiger Schöpfer Transport-Logistic  (2011 : München)
Beziehungskennzeichnung Verfasser
 
Haupttitel Berlinale-Journal
Titelzusatz das komplette Festival-Programm 2013
Geistiger Schöpfer Internationale Filmfestspiele (63. : 2013 : Berlin)
Beziehungskennzeichnung Verfasser
 
Haupttitel Larger than life - stranger than fiction
Titelzusatz 11. Triennale Kleinplastik Fellbach 2010, Alte Kelter, 12.06.-11.10.2010
Titelzusatz Dokumentation
Geistiger Schöpfer Triennale Kleinplastik (11. : 2010 : Fellbach)
Beziehungskennzeichnung Verfasser
Es handelt sich um eine regelmäßig unter diesem Namen wiederkehrende Ausstellung. Diese wird als Körperschaft betrachtet und ist geistiger Schöpfer.
 
 
 
Sind die Bedingungen aus Schritt 1 und Schritt 2 erfüllt, so ist die Körperschaft als geistiger Schöpfer des Werks zu behandeln. Als zusätzliche Arbeitshilfe existiert eine Liste von häufig vorkommenden Publikationstypen s. AH-005. Dort ist jeweils angegeben, ob die Körperschaft als geistiger Schöpfer gilt oder nicht, und wenn ja, welcher der Typen aus RDA 19.2.1.1.1 vorliegt.
Zweifelsfallregelung: Sind Sie sich unsicher, ob eine Körperschaft geistiger Schöpfer des Werks ist, so entscheiden Sie sich dagegen.
Hat die Prüfung ergeben, dass das Werk nicht unter einen der in RDA 19.2.1.1.1 aufgeführten Typen fällt, so ist die Körperschaft, von der das Werk stammt, nicht geistiger Schöpfer. Sie gilt stattdessen als „sonstiger Akteur, der mit einem Werk in Verbindung steht“, d. h. es kann eine Beziehung gemäß 19.3 angelegt werden. In einigen Fällen ist dies besonders zu empfehlen (vgl. dazu die ERL zu 19.3).
Beziehungskennzeichnungen für Körperschaften als geistige Schöpfer
Bei einem textuellen Werk wird als Beziehungskennzeichnung für eine Körperschaft, die geistiger Schöpfer ist, in der Regel „Verfasser“ verwendet. Geeignete Beziehungskennzeichnungen für Körperschaften als geistige Schöpfer in den Bereichen Musik, Kartografie, juristische Werke und Kunst sind u. a. „Komponist“, „Kartograf“ und „Normerlassende Gebietskörperschaft“ (Anhang I).
Als zusätzliche Beziehungskennzeichnung für eine Körperschaft, die geistiger Schöpfer ist, kann „Herausgebendes Organ“ verwendet werden. Dies drückt aus, dass das Werk von der Körperschaft stammt (vgl. ERL zu 19.3.1.3).
Mehrere Körperschaften, die in hierarchischer Beziehung stehen
Sind zwei oder mehr Körperschaften in der Manifestation genannt, die in einer hierarchischen Beziehung zueinander stehen, so hat in der Regel die Körperschaft auf der untersten Hierarchiestufe das Werk im Auftrag der ihr unmittelbar übergeordneten Körperschaft ausgeführt.
Geistiger Schöpfer ist dann diese übergeordnete Körperschaft, sofern die Kriterien aus RDA 19.2.1.1.1 für sie erfüllt sind (Beispiele: es handelt sich um ein Werk administrativer Natur, das sich mit der übergeordneten Körperschaft befasst und nicht nur mit der untergeordneten Körperschaft; es handelt sich um kollektives Gedankengut der übergeordneten Körperschaft, nicht nur der untergeordneten Körperschaft). Für die Behandlung der untergeordneten Körperschaft vgl. die ERL zu RDA 19.3.
Befindet sich auf der Manifestation das Logo einer Körperschaft, so ist im Einzelfall nach dem Ermessen der Katalogisierenden zu entscheiden, ob dieses nur als allgemeines, grafisches Gestaltungsmittel anzusehen ist oder ob es konkret für eine verantwortliche Körperschaft steht.
 
 
 
BEISPIEL
 
Haupttitel Richtlinie für die Bewirtschaftung des hessischen Staatswaldes
Titelzusatz RiBeS 2012
Verantwortlichkeitsangabe Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verantwortlichkeitsangabe Herausgeber: Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Abteilung Forsten und Naturschutz
Geistiger Schöpfer Hessen. Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Beziehungskennzeichnung Verfasser
Das Ministerium steht auf der bevorzugten Informationsquelle, die Abteilung im Impressum, das Hessen-Logo auf der bevorzugten Informationsquelle): Das Ministerium ist der geistige Schöpfer; es hat das Werk durch seine Abteilung ausführen lassen. Das Logo gibt nur ganz allgemein die Zugehörigkeit zu Hessen an und wird ignoriert.
 
 
 
Projekte und Programme
Veröffentlichungen von Projekten und Programmen fallen nur in seltenen Fällen unter einen der Publikationstypen, bei denen eine Körperschaft geistiger Schöpfer ist. Am ehesten kommt der Typ "Administratives Werk über die Körperschaft" in Frage (wenn es sich um einen Projektbericht mit wirklich administrativem Charakter handelt, der z. B. als Rechenschaftsbericht für die Geldgeber vorgelegt wird). Studien, welche in Projekten gewonnene Ergebnisse darstellen, fallen nicht darunter, ebenso wenig Handreichungen o. ä., die im Zusammenhang mit einem Projekt entstanden sind.
Aufgrund der Seltenheit der Fälle wird empfohlen, zunächst zu überlegen, ob das Projekt überhaupt als geistiger Schöpfer in Frage käme. Ist dies der Fall, wird geprüft, ob es sich bei dem Projekt oder Programm um eine Körperschaft handelt. Falls ja, wird eine Beziehung als geistiger Schöpfer angelegt. Falls nein, wird das Projekt oder Programm in der Formalerschließung nicht berücksichtigt.
Für andere Beziehungen zu Projekten oder Programmen vgl. die ERL bei 19.3.1.3.
Bei einem Auktionskatalog gilt das Auktionshaus als die Körperschaft, deren Bestand enthalten ist, auch wenn diese nur zeitweilig im Besitz des Bestandes ist.
[Stand: 08/2017]
D-A-CH AWR für 19.2.1.1.2
REGIERUNGSVERTRETER UND RELIGIÖSE WÜRDENTRÄGER, DIE ALS GEISTIGE SCHÖPFER ANGESEHEN WERDEN
Erläuterung:
Ist der geistige Schöpfer ein Regierungsvertreter oder religiöser Würdenträger, so erfassen Sie eine Beziehung zum Amtsinhaber als Körperschaft gemäß 11.2.2.14.8. Zusätzlich können Sie eine Beziehung zur entsprechenden Person gemäß 19.3 erfassen. Verwenden Sie dafür die Beziehungskennzeichnung "Sonstige".
 
 
 
BEISPIEL
Geistiger Schöpfer: USA. Präsident (1993-2001 : Clinton)
Sonstiger beteiligter Akteur, der mit einem Werk in Verbindung steht: Clinton, Bill, 1946-
 
 
 
[Stand: 02/2017]
D-A-CH AWR für 19.3
SONSTIGER AKTEUR, DER MIT EINEM WERK IN VERBINDUNG STEHT
Erläuterung:
Zur Erfassung eines sonstigen Akteurs, der mit einem Werk in Verbindung steht, im Normdatensatz vgl. EH-W-01.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 19.3.1
GRUNDREGELN ZUM ERFASSEN EINES SONSTIGEN AKTEURS, DER MIT EINER WERK IN VERBINDUNG STEHT
Erläuterung:
Zur Verwendung der Entität Familie vgl. ERL zu 19.2.1.1.
[Stand: 09/2014]
D-A-CH AWR für 19.3.1.1
GELTUNGSBEREICH
Erläuterung:
Ist der Begründer eines Werks in einer Neubearbeitung des Werks mit geänderter Hauptverantwortlichkeit genannt (s. a. ERL zu 6.27.1.5), so kann dieser bei der Neubearbeitung als sonstiger Akteur, der mit einem Werk in Beziehung steht, angegeben werden.
[Stand: 08/2015]
D-A-CH AWR für 19.3.1.3
ERFASSEN EINES SONSTIGEN AKTEURS, DER MIT EINEM WERK IN VERBINDUNG STEHT
Erläuterung:
Körperschaft, von der ein Werk stammt
Eine Körperschaft, von der ein Werk stammt, die aber nicht geistiger Schöpfer des Werks ist (vgl. ERL zu RDA 19.2.1.1.1), gilt als „sonstiger Akteur, der mit einem Werk in Verbindung steht“, d. h. es kann eine Beziehung gemäß RDA 19.3 angelegt werden.
Die Tatsache, dass das Werk von der Körperschaft stammt, wird in der Regel durch die Beziehungskennzeichnung „Herausgebendes Organ“ ausgedrückt. Dies gilt auch, wenn die Körperschaft nicht explizit als Herausgeberin bezeichnet wird. Sofern zutreffend, kann alternativ oder zusätzlich auch eine andere Beziehungskennzeichnung aus I.2.2 vergeben werden, insbesondere „Gefeierter“.
Beachten Sie, dass die Beziehungskennzeichnung „Herausgeber“ normalerweise nur für Personen verwendet wird, nicht aber für Körperschaften. Denn bei der herausgebenden Körperschaft geht es um eine Beziehung auf Werkebene und nicht auf Expressionsebene.
Fortlaufende Ressourcen, deren Haupttitel nur aus einem Gattungsbegriff bestehen
Besteht der Haupttitel einer fortlaufenden Ressource nur aus einem – ggf. durch formale Attribute erweiterten – Gattungsbegriff und ggf. dem Namen einer Körperschaft, so wird empfohlen, gemäß RDA 19.3 eine Beziehung zur Körperschaft anzulegen, von der das Werk stammt, sofern diese nicht bereits als geistiger Schöpfer des Werks gemäß RDA 19.2.1.1.1 erfasst wurde (vgl. Erläuterung zu RDA 19.2.1.1.1). Verwenden Sie als Beziehungskennzeichnung in diesem Fall „Herausgebendes Organ“.
Festschriften für Körperschaften
Wurde bei einer Festschrift für eine Körperschaft die gefeierte Körperschaft nicht bereits als geistiger Schöpfer nach 19.2.1.1.1 erfasst (vgl. ERL zu 19.2.1.1.1), so wird empfohlen, eine Beziehung zu dieser gemäß RDA 19.3 zu erfassen. Verwenden Sie dafür die Beziehungskennzeichnung „Gefeierter“.
 
 
 
BEISPIEL
 
Haupttitel 100 Jahre Turn- und Sportverein 1912 Roda e.V.
Titelzusatz Chronik 1912-2012
Verantwortlichkeitsangabe Herausgeber: Turn- und Sportverein 1912 Roda e.V.
Verantwortlichkeitsangabe Redaktion, Layout, Satz: Berthold Naumann
Sonstiger Akteur, der mit einem Werk in Verbindung steht Turn- und Sportverein 1912 Roda
Beziehungskennzeichnung Gefeierter
Mitwirkender Naumann, Berthold
Beziehungskennzeichnung Herausgeber
Der Turn- und Sportverein 1912 Roda hat die Festschrift veranlasst und herausgegeben; inhaltlich ist die Geschichte des Vereins wiedergegeben: Die Körperschaft ist nicht geistiger Schöpfer, sondern sonstiger Akteur, der mit einem Werk in Verbindung steht.
 
 
 
Projekte und Programme
Für ein Projekt oder Programm, das den Charakter einer Körperschaft hat (vgl. ERL zu 11.0), aber nicht geistiger Schöpfer des Werks ist (vgl. ERL zu RDA 19.2.1.1.1) kann eine Beziehung mit der Beziehungskennzeichnung „Sonstige“ angelegt werden. Dies wird jedoch nur dann empfohlen, wenn das Programm oder Projekt prominent in der Manifestation präsentiert wird (z. B. wenn es auf einer Titelseite genannt ist).
Mehrere Körperschaften, die in hierarchischer Beziehung stehen
Sind zwei oder mehr Körperschaften in der Ressource genannt, die in einer hierarchischen Beziehung zueinander stehen, so hat in der Regel die Körperschaft auf der untersten Hierarchiestufe das Werk im Auftrag der ihr unmittelbar übergeordneten Körperschaft ausgeführt.
Geistiger Schöpfer ist dann diese übergeordnete Körperschaft, sofern die Kriterien aus RDA 19.2.1.1.1 für sie erfüllt sind (Beispiele: es handelt sich um ein Werk administrativer Natur, das sich mit der übergeordneten Körperschaft befasst und nicht nur mit der untergeordneten Körperschaft; es handelt sich um kollektives Gedankengut der übergeordneten Körperschaft, nicht nur der untergeordneten Körperschaft); vgl. die ERL zu RDA 19.2.1.1.1.
Für die untergeordnete Körperschaft kann eine Beziehung nach RDA 19.3 erfasst werden, insbesondere wenn sie an prominenter Stelle genannt ist. Verwenden Sie in diesem Fall die Beziehungskennzeichnung „Herausgebendes Organ“.
 
 
 
BEISPIEL
 
Haupttitel Richtlinie für die Bewirtschaftung des hessischen Staatswaldes
Titelzusatz RiBeS 2012
Verantwortlichkeitsangabe Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verantwortlichkeitsangabe Herausgeber: Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Abteilung Forsten und Naturschutz
Geistiger Schöpfer Hessen. Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Beziehungskennzeichnung Verfasser
Sonstiger Akteur, der mit einem Werk in Verbindung steht Hessen. Abteilung Forsten und Naturschutz
Beziehungskennzeichnung Herausgebendes Organ
Das Ministerium steht auf der bevorzugten Informationsquelle, die Abteilung im Impressum, das Hessen-Logo auf der bevorzugten Informationsquelle: Das Ministerium ist der geistige Schöpfer; es hat das Werk durch seine Abteilung ausführen lassen. Diese kann als herausgebendes Organ erfasst werden. Das Logo gibt nur ganz allgemein die Zugehörigkeit zu Hessen an und wird ignoriert.
 
 
 
Band in einer monografischen Reihe einer Körperschaft
Ist der einzige Bezug zur Körperschaft, von der das Werk stammt, die Tatsache, dass das Werk in einer monografischen Reihe der Körperschaft erschienen ist, und wird für die monografische Reihe eine eigene Beschreibung angelegt, so wird die Beziehung zur Körperschaft nach RDA 19.3 in der Regel nur in der Beschreibung der monografischen Reihe erfasst und nicht in der Beschreibung des Bands.
 
 
 
BEISPIEL
Das Werk ist in den „Veröffentlichungen der Max-Traeger-Stiftung“ erschienen und stammt deshalb von dieser Körperschaft (vgl. ERL zu RDA 19.2.1.1.1). Die Beziehung gemäß RDA 19.3 wird nur in der Beschreibung für die monografische Reihe erfasst.
Beschreibung für den Band:
 
Haupttitel Erziehungsziel Geschlechterdemokratie
Titelzusatz Interaktionsstudie über Reformansätze im Unterricht
Verantwortlichkeitsangabe Wiltrud Thies, Charlotte Röhner
Haupttitel der Reihe Veröffentlichungen der Max-Traeger-Stiftung
Zählung innerhalb der Reihe Band 31
Geistiger Schöpfer Thies, Wiltrud
Beziehungskennzeichnung Verfasser
Geistiger Schöpfer Röhner, Charlotte, 1948-
Beziehungskennzeichnung Verfasser
Beschreibung für die monografische Reihe:
 
Haupttitel Veröffentlichungen der Max-Traeger-Stiftung
Sonstiger Akteur, der mit einem Werk in Verbindung steht Max-Traeger-Stiftung
Beziehungskennzeichnung Herausgebendes Organ
 
 
 
[Stand: 08/2017]