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D-A-CH AWR
Anwendungsrichtlinien für den deutschsprachigen Raum zu Kapitel 16: Identifizierung von Geografika
D-A-CH AWR für 16.2.2
BEVORZUGTER NAME EINES GEOGRAFIKUMS
Anwendungsregel:
Zusatzelement für den deutschsprachigen Raum.
[Stand: 07/2014]
D-A-CH AWR für 16.2.2.2
INFORMATIONSQUELLEN
Erläuterung:
Welche Nachschlagewerke gemäß a) und b) im Einzelnen zu verwenden sind und in welcher Reihenfolge sie konsultiert werden sollen, entnehmen Sie der jeweils gültigen Fassung der „Liste der fachlichen Nachschlagewerke für die GND“.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 16.2.2.3
WAHL EINES BEVORZUGTEN NAMENS
Erläuterung:
Wählen Sie als bevorzugten Namen gemäß RDA 16.2.2.3 a) die im Deutschen gebräuchliche Namensform.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 16.2.2.4
ERFASSEN EINES BEVORZUGTEN NAMENS
Anwendungsregel:
Erfassen Sie den Namen des größeren Geografikums nicht als Teil des bevorzugten Namens, sondern als getrenntes Element.
[Stand: 02/2014]
Erläuterung:
Ob das größere Geografikum zwingend Bestandteil des Namens ist, ist in Diskussion und soll durch eine internationale Arbeitsgruppe geklärt werden. Bis zur Bearbeitung dieses Themenkreises durch die „JSC Working Group on Places“ erfassen Sie das größere Geografikum nicht als Teil des bevorzugten Namens des Geografikums, sondern als getrenntes Element.
Zur Erfassung vgl. EH-G-01.
[Stand: 08/2016]
D-A-CH AWR für 16.2.2.4
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative nicht an.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 16.2.2.5
ALTERNATIVE
Anwendungsregel:
Wenden Sie die Alternative an.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 16.2.2.7
NAMENSÄNDERUNG
Erläuterung 1:
Die Feststellung der Änderungen des gebräuchlichen Namens erfolgt anhand der Nachschlagewerke (s. „Liste der fachlichen Nachschlagewerke für die GND“) bzw. der Website.
[Stand: 02/2014]
Erläuterung 2:
Wenn sich der identifizierende Zusatz ändert, führt das nicht zu einem Split (analog zu 11.13.1.3).
[Stand: 02/2014]
Erläuterung 3:
Verfassungs- und allgemeine Statusänderungen bei Gebietskörperschaften führen ohne Änderung des geografischen Namens nicht zur Bildung einer neuen Entität.
Statusänderungen von unselbstständig auf selbstständig und umgekehrt führen immer zur Bildung einer neuen Entität, auch wenn der geografische Name sich nicht ändert (z. B. bei Kolonien, Protektoraten oder Provinzen). Sie werden durch das Hinzufügen geeigneter identifizierender Zusätze unterschieden.
Zur Erfassung vgl. EH-G-06.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 16.2.2.8
TERMINI, DIE EINE ART EINER GEBIETSKÖRPERSCHAFT ANZEIGEN
Anwendungsregel:
Erfassen Sie den Namen von Verwaltungseinheiten wie folgt:
1.
Für deutschsprachige Verwaltungseinheiten gilt die eigene Website als Nachweis für die Ermittlung des bevorzugten Namens. Wenn keine eigene Website vorhanden ist, können Sie eine andere Internetquelle (möglichst offiziellen Charakters) als Nachweis heranziehen.
2.
Bei fremdsprachigen Verwaltungseinheiten ermitteln Sie immer zuerst das zugrundeliegende Geografikum. Den Gattungsbegriff der Verwaltungseinheit entnehmen Sie der Liste der Gattungsbegriffe für Verwaltungseinheiten in der GND und ergänzen ihn um das geografische Grundwort.
Die Reihenfolge entspricht der Reihenfolge der deutschen Sprache, d. h. zuerst der Gattungsbegriff und dann der geografische Name.
[Stand: 07/2014]
Erläuterung 1:
Die Regeln für die Erfassung geografischer Namen sind in der Diskussion und sollen durch eine internationale Arbeitsgruppe geklärt werden. Bis zur Bearbeitung dieses Themenkreises durch die „JSC Working Group on Places“ führen Sie die bisherige Praxis der Erfassung von Verwaltungseinheiten gemäß AWR zu 16.2.2.8 fort.
Zur Erfassung vgl. EH-G-03.
[Stand: 02/2014]
Erläuterung 2:
Für den instantiellen Oberbegriff erfassen Sie einen Begriff aus der Liste der Gattungsbegriffe für Verwaltungseinheiten in der GND.
[Stand: 10/2015]
D-A-CH AWR für 16.2.2.9
GEOGRAFIKA IN AUSTRALIEN, KANADA, MALAYSIA, DEN USA, DER EHEMALIGEN UDSSR ODER DEM FRÜHEREN JUGOSLAWIEN
Anwendungsregel:
s. AWR zu 16.2.2.4
[Stand: 02/2014]
Erläuterung:
Ob das größere Geografikum zwingend Bestandteil des Namens ist, ist in der Diskussion und soll durch eine internationale Arbeitsgruppe geklärt werden. Bis zur Bearbeitung dieses Themenkreises durch die „JSC Working Group on Places“, erfassen Sie das größere Geografikum nicht als Teil des bevorzugten Namens des Geografikums, sondern als getrenntes Element.
Zur Erfassung vgl. EH-G-01.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 16.2.2.9.2
GEOGRAFIKA IN EINEM STAAT, IN EINER PROVINZ, IN EINEM TERRITORIUM USW.
Anwendungsregel:
s. AWR zu 16.2.2.4
[Stand: 07/2014]
Erläuterung 1:
Ob das größere Geografikum zwingend Bestandteil des Namens ist, ist in der Diskussion und soll durch eine internationale Arbeitsgruppe geklärt werden. Bis zur Bearbeitung dieses Themenkreises durch die „JSC Working Group on Places“, erfassen Sie das größere Geografikum nicht als Teil des bevorzugten Namens des Geografikums, sondern als getrenntes Element.
Zur Erfassung vgl. EH-G-01.
[Stand: 07/2014]
Erläuterung 2:
Die Bundesstaaten der USA fügen Sie in der normierten Abkürzung mit Komma an den Ortsnamen an. Diese Namensform gilt als die im Deutschen gebräuchliche Form.
(Abkürzungen siehe Liste im öffentlichen GND-Wiki; zur Erfassung vgl. EH-G-04).
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 16.2.2.10.1
GEOGRAFIKA IN ENGLAND, NORDIRLAND, SCHOTTLAND UND WALES
Anwendungsregel:
s. AWR zu 16.2.2.4
[Stand: 07/2014]
Erläuterung:
Ob das größere Geografikum zwingend Bestandteil des Namens ist, ist in der Diskussion und soll durch eine internationale Arbeitsgruppe geklärt werden. Bis zur Bearbeitung dieses Themenkreises durch die „JSC Working Group on Places“, erfassen Sie das größere Geografikum nicht als Teil des bevorzugten Namens des Geografikums, sondern als getrenntes Element.
Zur Erfassung vgl. EH-G-01.
[Stand: 07/2014]
D-A-CH AWR für 16.2.2.11.1
GEOGRAFIKA IN ÜBERSEE-TERRITORIEN, KOLONIEN USW.
Anwendungsregel:
s. AWR zu 16.2.2.4
[Stand: 06/2014]
Erläuterung:
Ob das größere Geografikum zwingend Bestandteil des Namens ist, ist in der Diskussion und soll durch eine internationale Arbeitsgruppe geklärt werden. Bis zur Bearbeitung dieses Themenkreises durch die „JSC Working Group on Places“, erfassen Sie das größere Geografikum nicht als Teil des bevorzugten Namens des Geografikums, sondern als getrenntes Element.
Zur Erfassung vgl. EH-G-01.
[Stand: 07/2014]
D-A-CH AWR für 16.2.2.12
GEOGRAFIKA IN SONSTIGEN GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN
Anwendungsregel:
s. AWR zu 16.2.2.4
[Stand: 06/2014]
Erläuterung:
Ob das größere Geografikum zwingend Bestandteil des Namens ist, ist in der Diskussion und soll durch eine internationale Arbeitsgruppe geklärt werden. Bis zur Bearbeitung dieses Themenkreises durch die „JSC Working Group on Places“, erfassen Sie das größere Geografikum nicht als Teil des bevorzugten Namens des Geografikums, sondern als getrenntes Element.
Zur Erfassung vgl. EH-G-01.
[Stand: 07/2014]
D-A-CH AWR für 16.2.2.13
GEOGRAFIKA MIT DEMSELBEN NAMEN
Erläuterung:
Ermitteln Sie den bevorzugten Namen gemäß der „Liste der fachlichen Nachschlagewerke für die GND“. Elemente, die gemäß dem Nachschlagewerk Namensbestandteil sind, übernehmen Sie in der nachgewiesenen Form. Gleichnamige geografische Namen unterscheiden Sie durch identifizierende Zusätze.
Ist eine der homonymen geografischen Einheiten sehr viel bekannter als die anderen, so entfällt bei ihr der identifizierende Zusatz. Bei lediglich außerhalb der GND ermittelter Gleichnamigkeit, z. B. zwei oder mehr gleichnamigen Geografika im Nachschlagewerk, ist die Vergabe des identifizierenden Zusatzes fakultativ. Die als identifizierender Zusatz verwendete Bezeichnung muss i. d. R. als Entität in der GND vorhanden sein.
Sind geografische Namen homonym, so fügen Sie, soweit für Gebietskörperschaften nicht anders geregelt, den Namen eines für die geografische Lage kennzeichnenden Flusses, Berges, Ortes usw. gemäß der nach GND bevorzugten Form dem Namen als identifizierenden Zusatz hinzu. Ist dies nicht möglich oder unüblich oder reicht dies zur Unterscheidung nicht aus, dient der Name der nächstübergeordneten geografischen Einheit als Unterscheidung. Verwaltungseinheiten werden dabei vor Landschaftsnamen bevorzugt.
Ist ein Ort (im Sinne von Gemeinde) namensgleich mit einem Staat oder Gliedstaat, erhält i. d. R. der Ort den identifizierenden Zusatz „Stadt".
Ist ein Ort homonym zu einer naturräumlichen Einheit oder einem Ethnografikum und bietet die geografische Lage keine ausreichende Unterscheidung, so bleibt der Ortsname i. d. R. ohne Homonymenzusatz; dem Namen der naturräumlichen bzw. ethnografischen Einheit fügen Sie eine zutreffende Gattungsbezeichnung als identifizierenden Zusatz hinzu.
Ist eine Gebietskörperschaft oberhalb der kommunalen Ebene homonym zu einer naturräumlichen Einheit gleicher oder annähernd gleicher geografischer Lage, normieren Sie auf eine bevorzugte Bezeichnung. Sind homonyme Gebietskörperschaften und Landschaften in ihrer geografischen Ausdehnung nicht deckungsgleich, so fügen Sie i. d. R. der Landschaftsbezeichnung den identifizierenden Zusatz hinzu (z. B. „Landschaft" oder ein anderer geeigneter Zusatz).
 
 
 
BEISPIEL
Andamanen und Nikobaren
Nur ein Datensatz für das indische Unionsterritorium und die Inselgruppe.
 
 
 
Ist das Geografikum homonym zu einem Sachbegriff, erhält i. d. R. das Geografikum den identifizierenden Zusatz. Bei Homonymität zu einer Körperschaft erhält die Körperschaft den identifizierenden Zusatz.
 
 
 
BEISPIEL
Erbach (Odenwaldkreis)
Luxemburg (Stadt)
Fulda
Fulda (Fluss)
Feldberg (Schwarzwald : Berg)
Lippe
Lippe (Fluss)
 
 
 
Zur Erfassung vgl. EH-G-02.
[Stand: 07/2014]
D-A-CH AWR für 16.2.2.14
GEOGRAFIKA INNERHALB VON STÄDTEN USW.
Anwendungsregel:
s. AWR zu 16.2.2.4
[Stand: 07/2014]
Erläuterung 1:
Ob das größere Geografikum zwingend Bestandteil des Namens ist, ist in der Diskussion und soll durch eine internationale Arbeitsgruppe geklärt werden. Bis zur Bearbeitung dieses Themenkreises durch die „JSC Working Group on Places“, erfassen Sie das größere Geografikum nicht als Teil des bevorzugten Namens des Geografikums, sondern als getrenntes Element.
Zur Erfassung vgl. EH-G-01.
[Stand: 07/2014]
Erläuterung 2:
Als Name für den Ortsteil gilt der im Deutschen gebräuchlichste Name bzw. der originalsprachig gebräuchliche Name in der Rechtschreibung des betreffenden Landes. Für Ortsteile im deutschsprachigen Raum mit Ausnahme der Schweiz entspricht die Bindestrich-Namensform (Hauptort-Ortsteil) der offiziellen Regelung und ist gleichzeitig auch die gebräuchliche Form. Eventuell vorhandene erläuternde Bestandteile zum Namen des Hauptortes entfallen in der Bindestrich-Namensform. Erläuternde Bestandteile beim Ortsteil entfallen nicht. Bestehen Hauptort oder Vorort aus mehr als einem Wort, setzen Sie nach dem Bindestrich ein Spatium. Für Ortsteile außerhalb des deutschsprachigen Raums und für Ortsteile der gesamten Schweiz wählen Sie als bevorzugten Namen die im deutschen Sprachgebrauch gebräuchlichste Namensform. Wenn Nachschlagewerke Ortsteile selbstständig nachweisen, aber als Ortsteil kennzeichnen, entspricht der bevorzugte Name der selbstständigen Namensform. Statuswechsel unterhalb der kommunalen Ebene, mit denen kein Wechsel des gebräuchlichen Namens verbunden ist, berücksichtigen Sie nicht. Diese Regel betrifft Ortsteile, für die die bevorzugte Namensform nicht grundsätzlich die Bindestrich-Namensform ist.
Bei gezählten Ortsteilen wählen Sie den bevorzugten Namen in unselbstständiger Form, beginnend mit dem Namen des Hauptortes.
Bei Ortsteilen, die sowohl namentlich benannt als auch gezählt sind, bilden Sie den bevorzugten Namen mit der namentlichen Benennung.
Zu abweichenden Namen bei Ortsteilen vgl. ERL zu 16.2.3.3.
 
 
 
BEISPIEL
Bockenheim (Frankfurt am Main)
Späterer Name: Frankfurt-Bockenheim
Frankfurt-Bockenheim
Früherer Name: Bockenheim (Frankfurt am Main)
Wien-Leopoldstadt
abweichender Name: Wien. 2. Bezirk
abweichender Name: Leopoldstadt (Wien-Leopoldstadt)
Leistadt
Späterer Name: Bad Dürkheim- Leistadt
Bad Dürkheim- Leistadt
Früherer Name: Leistadt 
Beispiel für die Notwendigkeit eines Spatiums nach dem Bindestrich.
 
 
 
Zur Erfassung vgl. EH-G-05.
[Stand: 02/2014]
D-A-CH AWR für 16.2.3.3
ALLGEMEINE RICHTLINIEN ZUM ERFASSEN VON ABWEICHENDEN NAMEN VON GEOGRAFIKA
Erläuterung:
Es wird besonders empfohlen, folgende Namensvarianten als abweichende Namen zu erfassen:
Bei Namen mit einleitenden Bezeichnungen wie „Bad“, „Kurort“, „Markt“ usw. einschließlich der fremdsprachigen Entsprechungen die nicht als bevorzugter Name gewählte Form.
Bei Namen mit einleitenden Bezeichnungen wie „Sankt" oder „Mount“ und fremdsprachige Entsprechungen in abgekürzter bzw. ausgeschriebener Form die nicht als bevorzugter Name gewählte Form.
Bei Ortsteilen werden folgende Eintragungen von abweichenden Namensformen besonders empfohlen:
Bei Namensformen mit Zählungen, die auch namentlich benannt sind, wird die Namensform mit der Zählung als abweichende Namensform erfasst.
Bei selbstständig erfassten Ortsteilen die Bindestrich-Namensform unter dem Hauptort mit dem Ortsteil. (Die Setzung eines Spatiums nach dem Bindestrich, wenn der Hauptort aus mehr als einem Ordnungswort besteht, gilt auch hier.)
Abweichende Namensformen sollen möglichst eindeutig sein.
[Stand: 07/2014]